Hallo,
evtl. gibt es hier Infos zu folgendem, fiktiven Sachverhalt:
Einem Polizeibeamten in NRW, A10, droht ein Verfahren wegen Polizeidienstunfähigkeit aufgrund von Schichtdienstunfähigkeit.
Nun ergeben sich aus meiner Sicht zunächst mal 2 Möglichkeiten:
1. Der Dienstherr räumt dem Beamten nach sorgfältiger Prüfung eine Stelle außerhalb des Schichtdienstes ein - eine Polizeidienstunfähigkeit wird nicht weiter verfolgt.
Problematisch ist leider, dass die aktuelle Dienststelle fernab vom Wohnort des Beamten und dauerhaft nicht fahrbar ist.
Gibt es einen Weg, sich irgendwie versetzen zu lassen um einen Tagesdienstjob in der neuen Behörde auszuüben ohne dass diese ihrerseits ggf. ein PDU-Verfahren einleitet?!
2. Die Behörde kommt zu dem Entschluss, dass der Beamte (II. Säule) einen Laufbahnwechsel vollziehen soll.
Der Beamte würde also der zuständigen Bezirksregierung zugeteilt und zwei Jahre lang unterwiesen bzw. zur Fachhochschule gehen.
Gehaltsmäßig sollte die Besitzstandswahrung größere Einschnitte abfedern.
Bleibt die Frage, ob der Beamte nach erfolgreicher Unterweisung die die Besoldungsgruppe A9 oder A10 (also die Besoldungsgruppe aus dem Polizeidienst) eingestuft würde?!
Bei A9 würde es dann ja eine Ewigkeit dauern, bis man durch Altersstufen/Beförderungen die Besitzstandwahrungsgrenze erreichen würde.
2a. Der Beamte hätte Grundsätzlich kein Problem mit einem Laufbahnwechsel, vorbehaltlich er würde nach der Unterweisung heimatnah eingesetzt - gibt es Chancen dies vorab dingfest zu machen?!
2b. Falls 2a nicht klappt, gibt es für Laufbahnwechsler eine Mindestdauer in der Erstverwendung?
2c. Was geschieht, falls der Beamte im Zuge der Unterweisung seine Klausur(en) nicht besteht?
Grundsätzlich habe ich noch viele weitere Fragen zu dieser Problemstellung - aber erstmal klein anfangen.
Vorab danke für die Antworten, ich hoffe ich habe nicht zu viel Falsches geschrieben...
(NRW) PDU -> Laufbahnwechsel oder nicht?!
Moderator: Moderatoren
Re: (NRW) PDU -> Laufbahnwechsel oder nicht?!
Schreib mir doch mal ralf-uwe.epe@polizei.nrw.de !!
Re: (NRW) PDU -> Laufbahnwechsel oder nicht?!
Hallo,
wenn nun feststeht, dass ein Laufbahnwechsel erfolgen soll (muss), aber angeblich in NRW zum 2. mal hintereinander kein Platz mehr an der FHöV frei ist, wie gehts in einem solchen Fall weiter? Hat der Polizeibeamte einen Anspruch auf einen Studienplatz?
Gruß
Ribatu
wenn nun feststeht, dass ein Laufbahnwechsel erfolgen soll (muss), aber angeblich in NRW zum 2. mal hintereinander kein Platz mehr an der FHöV frei ist, wie gehts in einem solchen Fall weiter? Hat der Polizeibeamte einen Anspruch auf einen Studienplatz?
Gruß
Ribatu