Dienstbeschädigung feststellen bzw. beantragen

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Onkel_T
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Dienstbeschädigung feststellen bzw. beantragen

Beitrag von Onkel_T »

Hallo zusammen,

wie oder bei wem kann ich eine Dienstbeschädigung feststellen lassen bzw. beantragen.

Und, würde eine anerkannte Dienstbeschädigung die wohl anstehende Zwangs-Pensionierung
finanziell verbessern?



Grüße Onkel_T
Onkel_T
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Re: Dienstbeschädigung feststellen bzw. beantragen

Beitrag von Onkel_T »

Das wird schwierig da gegen eine Zuweisung widersprochen wurde da entgegen einem von der T
beauftragen BAD Attest das Callcenter ruft.

Es geht quasi um dieses Thema:
http://www.beamtentalk.de/post19738.htm ... ung#p19738



Grüße Onkel_T
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Bundesfreiwild
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Re: Dienstbeschädigung feststellen bzw. beantragen

Beitrag von Bundesfreiwild »

Dienstbeschädigung ist ein heikles Thema. Dazu müsste man feststellen (lassen), dass die Zwangszuweisung entgegen ärztlicher Fachatteste und BAD-Gutachten durchgeführt wurde (das wäre der einfache Teil) und die Zuweisung dann - aufgrund dieser Tatsache, ursächlich zu einer Beschädigung körperlicher oder psychischer Art geführt hat. Da nehme ich an, müsste der behandelnde Arzt eine recht lückenlose Darstellung des dramatischen Absinkens des Gesundheitszustandes seit der Zuweisung liefern können, die auch vor einem Gericht Bestand hätte.

Falls man der Zuweisung nicht widersprochen hat und den Rechtsweg gegen sie eingeschlagen hat, um eben dies möglichst vorher schon zu verhindern, hmmmmhmmmmhmmmm.... da könnten die Richter auf die Idee kommen, dass man schon vorher mit allen Rechtsmitteln hätte einschreiten müssen.
Vor Gericht und auf hoher See....


Dienstunfähig infolge Dienstbeschädigung/Dienstunfall

Eine Dienstunfähigkeit kann auch durch eine Dienstbeschädigung oder einen Dienstunfall eintreten. Eine Dienstbeschädigung liegt vor, wenn sich die Beamtin bzw. der Beamte ohne grobes Eigenverschulden im Dienstbereich eine Verwundung oder sonstige Beschädigung zuzieht, die zur Krankheit bzw. Dienstunfähigkeit führt. Als Dienstunfall gilt ein durch äußere Einwirkung verursachtes Unglück, das in Ausübung oder infolge des Dienstes eingetreten ist. Bei einem Dienstunfall besteht Anspruch auf Unfallfürsorge. Eine Dienstbeschädigung kann auch im Beamtenverhältnis auf Probe (an Stelle der Entlassung) zu einem Rechtsanspruch auf Versetzung in den Ruhestand führen.

Bei Dienstunfall - und ich meine, auch bei Dienstbeschädigung:
http://www.rund-ums-geld-im-oeffentlich ... orgung_rug

Auf jeden Fall gibts bei Dienstunfällen mehr als bei DDU aus "normalen" Gründen.
Bei Dienstbeschädigung (sozusagen offenen Auges durch den Dienstherrn verursacht), dürfte es ähnliche Regelungen geben.
Onkel_T
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Re: Dienstbeschädigung feststellen bzw. beantragen

Beitrag von Onkel_T »

Die Zwangszuweisung wurde entgegen des durch die T beaufrtragten BAD Gutachters durchgeführt.

Der Zuweisung wurde mit Rechtsanwalt widersprochen und entgegen des Gutachtens wurde die Zuweisung zum
Kundenbetreuer ausgesprochen. :(

Vielen Dank schon mal für die Antworten.
Kater-Mikesch
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Re: Dienstbeschädigung feststellen bzw. beantragen

Beitrag von Kater-Mikesch »

Hallo dibedupp,

warum soll dir Onkel_T antworten...?

Vielleicht hast du es schon mitbekommen, dass die Telekom die Beamten (und AN) natürlich in die VCS abschieben will - das ist ein Massengeschäft...
Bei dir hat es aber leider noch nicht Klick gemacht...

Die Telekom weist viele Beamte rechtswidrig in die VCS, obwohl eindeutige Gutachten mit Fahrtzeitbeschränkungen und Ausschluss der Möglichkeit eines Umzuges eine Zuweisug in jedem Fall nicht zulassen...
Einige haben hier aber noch nicht den Knall gehört...
Kater-Mikesch
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Re: Dienstbeschädigung feststellen bzw. beantragen

Beitrag von Kater-Mikesch »

es ist unerheblich ob Onkel_T im Callcenter oder VCS oder sonstwo gearbeitet hat...

Viele Zuweisungen sind rechtswidrig, weil die Telekom sich offensichtlich nicht an die Gutachten hält...
Da werden Fahrtzeitbeschränkungen missachtet und auch Attest von Ärzten, die einen Umzug ausschließen...und wenn der BAD feststellt, dass man aus gesundheitlichen Gründen nicht umziehen kann und die Fahrtzeit auf 1 Stunde beschränkt ist, dann kann der Dienstherr keine Verwaltungsakt erlassen, bei dem die Zuweisungsstelle mehr als zwei Stunden entfernt ist...

Das ist eindeutig eine Verletzung der Fürsorgepflicht - hier wird billigen die Verschlechterung des Gesundheitszustandes eines Beamten in Kauf genommen...

Was willst du denn noch hören und wissen...

Ich hatte dir ja schon mal das Angebot gemacht, dass man sich privat austausch und dann aber mit Nennung von Ross und Reiter - das traust du dich aber nicht...
Dann kann ich dir viele Fälle aus der Praxis nennen, die du dann überprüfen kannst...
Dann ziehst du aber ganz schnell deinen Schwanz wieder ein...

Wir wissen ja alle hier, das du ein Telekom-Treuer Mitarbeiter bist - aber ein wenig Objektivität wäre angebracht - es wird Zeit, dass du deiner rosarote Brille ausziehst...
Kater-Mikesch
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Re: Dienstbeschädigung feststellen bzw. beantragen

Beitrag von Kater-Mikesch »

Hallo dibedupp,
ich will damit sagen, dass durch den von Beginn an rechtswidrigen Verwaltungsakt, Schadensersatzansprüche und Schmerzensgeldansprüche entstehen.
Denn wenn die Telekom einen Zuweisungsbescheid mittels Verwaltungsakt entsteht mit dem Wissen, dass vor allen Dingen die Gutachten vom BAD dagegen sprechen, verletzt die Telekom nicht nur die Fürsorgepflicht eines Dienstherrn.

In vielen Fällen hätte auch der Bearbeiter erkennen müssen, dass hier eine Rechtsverletzung vorliegt - in dem Fall MUSS dieser remonstrieren...
Da ich davon ausgehe, dass du im Personalbereich arbeitest, musst du bei erkennen einer rechtswidrigen Handlung, diese deinem Vorgesetzten anzeigen - also nicht kann sondern muss.
Und wenn selbst für einen Laien eine Zuweisung als rechtswidrig erkannt werden kann, wird es für den verantwortlichen Beamten eng...


Natürlich muss eine Dienstbeschädigung nachgewiesen werden...da ist ganz normal...
Es geht aber erst einmal darum, dem Dienstherr nachzuweisen, dass dieser rechtswidrig gehandelt hat. Dann muss der Beamte natürlich auch nachweisen, dass die Dienstbeschädigung Folge dieser rechtswidrigen Handlung ist...
Aber wenn der erste Fall eingetreten ist, dann ist der zweite Fall nur eine logische Schlussfolgerung...
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Bundesfreiwild
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Re: Dienstbeschädigung feststellen bzw. beantragen

Beitrag von Bundesfreiwild »

Eine Dienstbeschädigung ist meiner laienhaften Meinung nach gegeben, in dem Moment gegeben, wo sich aufzeigt, dass die Beschäftigung im VCS-Callcenter oder andere Umstände des Dientes, zu weiteren und schwereren Erkrankungen führen, die eine DDU verursachen.
Hier würde ich - und dass habe ich der Frau Prof. Dr. Schick auch schriftlich schon dargelegt (in meinem Falle) es GENAU SO sehen, dass eben die Verschlechterung des Krankheitsbildes - DURCH die durch die Zuweisung gebotenen Fahrzeiten oder durch einen Umzug - verursacht wurden und diese Verschlechterung OHNE den ortsfernen Einsatz (gegen den ja Rechtsmittel eingelegt wurden) gegen sämtliche Fürsorgepflichtrechte des Beamten NIE eingetreten wären. Dass genau die Umstände der Zuweisung (Fahrzeiten, Umzug, es muss ja nicht mal die konkrete Tätigkeit sein), dazu geführt haben, dass man dauerhaft erkrankt ist und die Dienstunfähigkeit damit offenen Auges forciert wird.

Was meiner Meinung nach hier wichtig ist und zählt: Die detaillierte Aufzeichnung des behandelnden Arztes, der anhand der Krankenakte ein Gutachten zu schreiben hätte, dass sich das Krankheitsbild seit dem Zeitpunkt der Zuweisung und der übermässigen Belastung - vor ALLEM durch die Randbedingungen der Zuweisung - so verschlechtert hat, wie sie sich jetzt darstellt und dass NUR diese Umstände dazu geführt haben.
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Brauner
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Re: Dienstbeschädigung feststellen bzw. beantragen

Beitrag von Brauner »

Ich kann mir die Dienstbeschädigung gar nicht vorstellen, welche Erkrankungen liegen da vor? Was ist denn im Dienst passiert? Gab es wirklich ein Dienstunfall, der ursächlich einen Körperschaden verursacht hat. Was ist die Definition von einem Dienstunfall????

Wahrscheinlich steht ein Teil der Antwort hier:

http://www.gesetze-im-internet.de/beamtvg/__31.html


Vielleicht ist Mobbing als Dienstunfall anerkannt?

Wie soll bei Mobbing der ursächliche Zusammenhang zur dienstlichen Tätigkeit gewesen sein, wenn es eigentlich nur zu einer Belästigung und geringen Bedrohung gekommen ist?
Und bis dahin bleiben sie Querulanten, solange das Rückgrat nicht gebrochen wird.
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Re: Dienstbeschädigung feststellen bzw. beantragen

Beitrag von Kater-Mikesch »

Mobbing ist i. d. R. kein Dienstunfall...

Ein Unfall ist ein plötzlich auftretendes Ereignis - diese Eigenschaft fehlt beim Mobbing...
Ggf. könnte es sich um eine Dienstbeschädigung handeln...das muss aber mal ein Rechtsexperte klären...
dsabwien
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Re: Dienstbeschädigung feststellen bzw. beantragen

Beitrag von dsabwien »

Im folgenden Beitrag habe ich über die Dienstbeschädigung schon mal geschrieben.

http://www.beamtentalk.de/ddu-und-angst ... t4938.html
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Bundesfreiwild
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Re: Dienstbeschädigung feststellen bzw. beantragen

Beitrag von Bundesfreiwild »

Eine Dienstbeschädigung muss nicht zwangsweise ein Unfall sein. Dann wäre es ja ein DienstUNFALL.

JEDE Beschädigung des Gesundheitszustandes eines Beamten, der DURCH den Dienst (egal ob durch eine Tätigkeit oder die Umstände der Tätigkeit) eintritt, ist - wenn nachweisbar - eben eine Dienstbeschädigung. Ein Schaden, den man sich nur zugezogen hat, WEIL der Dienstherr auf einer bestimmten Leistungserbringung bestanden hat.

Da ein Beamter ja aufgefordert ist per Gesetz, für seine Gesunderhaltung zu sorgen, muss er im Endeffekt protestieren, wenn der Dienstherr seine Gesundheit wissentlich gefährdet. Hat der Kollege in der Anhörung zur Zuweisung, im Widerspruch gegen die Zuweisung, getan.

Der Dienstherr folgt der Fürsorgepflicht NICHT und zwingt den Beamten, Dinge zu tun, die seine Gesundheit offensichtlich in den Ruin treiben.
Das kann auch eine gegen alle gesundheitlich attestierten und begutachteten ausgesprochene Zuweisung sein, wenn sämtliche dazu geeigneten Fachinstanzen genau diese Zuweisung als gesundheitlich nicht durchführbar betrachtet haben.

Der Dienstherr hat sich also über alle, die Zuweisung abweisenden Instanzen, die er SELBST sogar beauftragt hat, die Lage zu begutachten, hinweg gesetzt und damit sehenden und wissenden Auges entschieden, dass es ihn nicht interessiert, wenn der Beamte dabei "drauf geht". Der Dienstherr handelt hier völlig gewissenlos in meinen Augen.

Eine Dienstbeschädigung kann alles mögliche sein und muss nicht zwingend mit der eigentlichen Tätigkeit etwas zu tun haben und kann sowohl psychologisch als auch körperlich sein.

Ich bin gespannt, wie der Kollege mit seinem Anwalt und seinen Ärzten das Ding aufziehen will und wird. Über Berichterstattung wäre ich dankbar.
Kater-Mikesch
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Re: Dienstbeschädigung feststellen bzw. beantragen

Beitrag von Kater-Mikesch »

Hallo,
bei einer Dienstbeschädigung hat man aber die normalen Ansprüche aus der angedienten Versorgung - das wichtigste Merkmal ist, dass man bei Nachweis einer Dienstbeschädigung in Vorruhestand gehen kann ohne dass der Dienstherr eine weitere Verwendung planen kann...

Ansonsten gibt es keinen Unterschied zur normalen DU - auch nicht in der monetären Versorgung...
Ein Unterschied wäre noch bei einem Beamten auf Probe, der wegen einer Dienstbeschädigung in Ruhestand versetzt werden kann...bei einer "normalen" Dienstunfähigkeit z. B. wegen einer Erkrankung, wird deer Beamte auf Probe entlassen...

Wie bei allen Streitigkeiten mit der Telekom, muss man eine Dienstbeschädigung natürlich i. d. R. mit einem Anwalt und Gericht erstreiten...
dsabwien
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Re: Dienstbeschädigung feststellen bzw. beantragen

Beitrag von dsabwien »

Hallo Kater, berichtige mich bitte, wenn ich der monetären Versorgung wiederspreche...
Bei Anerkennung einer Dienstbeschädigung durch den Pseudodienstherren wird
Normalversorgung gewährt.

Siehe folgend.

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Dienstbeschädigung

Ist der Beamte infolge Krankheit, Verwundung oder sonstiger Beschädigung, die er sich ohne (eigenes) grobes Verschulden bei Ausübung oder aus Veranlassung des Dienstes zugezogen hat, dienstunfähig geworden, spricht man von Dienstunfähigkeit auf Grund Dienstbeschädigung. Wesentliche, nicht irgendeine Ursache der Krankheit, der Verwundung oder der sonstigen Beschädigung ist die dienstliche Sphäre des Beamten; dadurch ist die (dauernde) Dienstunfähigkeit verursacht worden. Bei Dienstbeschädigung, die nicht die Merkmale des Dienstunfalls erfüllt, wird Normalversorgung gewährt.
Kater-Mikesch
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Re: Dienstbeschädigung feststellen bzw. beantragen

Beitrag von Kater-Mikesch »

Hallo dsabwien,

also ich verstehe unter Normalversorgung, dass die erdiente Versorgung zu dem jeweiligen Zeitpunkt der Dientbeschädigung bei einer Dienstunfähigkeit gezahlt wird...

Also genau die Summe, die ich bekäme, wenn mich der Dienstherr in die DU schickt oder ich auf eigenen Antrag gehe - immer abzüglich der 10,8 % (mittlerweile können es auch mehr sein - oder?)...

Also ist doch die Versorgung bei Dienstunfähigkeit durch Krankheit gleichzusetzen mit der Versorung bei Dienstbeschädigung - oder???
So habe ich es jedenfalls gelesen...
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