Hessen: Keine Nachricht AA-Untersuchung / Ablehng. Gutachter

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biene
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Hessen: Keine Nachricht AA-Untersuchung / Ablehng. Gutachter

Beitrag von biene »

Hallo,
ich (hess. Landesbeamter im vorläufigen Ruhestand) habe zwei Fragen:

1) Gibt es hier noch Jemanden, der seitens des DH nicht über den Ausgang
der AA-Untersuchung informiert wird...
- Habe ich einen Anspruch auf die Aushändigung des AA-Gutachtens?
2) Hat Jemand schon einmal einen Gutachter abgelehnt und wenn ja, wie ist das Ver-
fahren und der Ablauf?
Hintergrund: Ich bin seit 5 Jahren im Ruhestand und 49 Jahre alt.
Nun hatte ich zum 2.Mal nach der Zurruhesetzung eine AA-Untersuchung und genau
wie beim ersten Mal erhalte ich nach nunmehr 2 Monaten immer noch keine Nachricht
über deren Ausgang.
Abgesehen davon, dass die Untersuchung zwischenmenschlich wieder dermaßen unmöglich ver-
lief (wie beim ersten Mal beim selben Gutachter), finde ich es eine immense Belastung,
den Ausgang der Untersuchung nicht zu kennen.....
- Das liegt sicher an der Behörde....
Hat Jemand ähnliche Erfahrungen und hat ggf. Jemand schon mal einen Gutachter
abgelehnt?
=> Warum möchte ich den Gutachter ablehnen?
Bei einer evtl. weiteren Untersuchung möchte ich keinesfalls zu diesem Gutachter.
Er war unvorbereitet, hat mich zum Termin genötigt, da er selber in den Urlaub wollte.
Und das, obwohl ich bereits mit meiner DSt, seinem
Sekreteriat und Versorgungsamt einen späteren Ausweichtermin vereinbart hatte auf-
grund wichtiger persönl. Dinge.
Es folgten weitere unmögliche VErhaltensweisen über die ich ein Gesprächsprotokoll an-
gefertigt habe....
Über Eure Mitteilung entsprechender Erfahrungen zur besseren Einschätzung der Lage
wäre ich sehr dankbar!
Viele Grüße,
biene
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Bundesfreiwild
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Re: Hessen: Keine Nachricht AA-Untersuchung / Ablehng. Gutac

Beitrag von Bundesfreiwild »

Den Amtsarzt schriftlich bei der beauftragenden Dienststelle ablehnen und den Besuch bei einem anderen wünschen. Gründe aus Erfahrung beim ersten Besuch, nämlich chaotische Kommunikation, vor allem - keine Vertrauensbasis mehr - das ist der eigentliche Hauptgrund, um einen Arzt abzulehnen.

Meine Erfahrung ist, dass Amtsärzte eine gehörige Show abziehen, um den Beamten übermächtig zu beeindrucken, damit der vielleicht Fehler macht (widersprechende Angaben, etc.). Aber wenn das hier schon die 2. Untersuchung NACH dem Ruhestand ist, also eigentlich die Reaktivierungsprüfung, das sollte man einfach mit einem neuen Attest vom behandelnden Arzt hingehen und einfach schriftlich und mündlich drauf bestehen, dass man weiterhin nicht dienstfähig ist.

Mir ist bislang JEDES Gutachten, das von einem medizinischen Dienst, vom BAD oder vom Amtsarzt erstellt wurde, auch zugeschickt worden. Ein Anruf beim Sekretariat des Amtsarztes und die höfliche Bitte um Zusendung dürfte zum gewünschten Ergebnis führen. Na klar muss der Beamte wissen, was der AArzt über ihn und seinen Gesundheitszustand begutachtet hat.
Falls alles zu nix führt, würde ich mit Anwalt drohen und der Erzwingung der Herausgabe der Informationen. Aber diese Brechstange nur anwenden, wenn die schriftliche Anforderung des Gutachtens nicht zum Erfolg führt.

Im Übrigen MUSS das Gutachten in die Personalakte. Da jeder Beamte Einsicht in seine Personalakte nehmen darf, müsste sich das Gutachten auch über diesen Weg finden lassen können.
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