Hallo,
benötige mal folgende Infos wenn sich jemand mit der Rechtslage auskennt:
Als Feuerwehrbeamter gibt es die möglichkeit nach § 30 VAPmD NRW eine Umschulung in die Verwaltung zu machen meine frage wäre nun in der Verordnung ist die Befähigung nicht geregelt nach welchen Kriterien kommt mann den dann an diese.??
Eine Prüfung kann ja nicht gefordert werden bzw. es gilt nur der Anschnitt II der Verordnung.
https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_bes_tex ... #det231405
Befähigungserwerb durch feuerwehrdienstuntaugliche Beamte
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Re: Befähigungserwerb durch feuerwehrdienstuntaugliche Beam
Es findet keine Prüfung statt, aber es wird im Rahmen des Vorbereitungsdienstes beurteilt.