Hallo
nun sind die ersten 2 Jahre Frühpension, aus gesundheitlichen Gründen, bald um.Wie läuft es nun weiter? Bekomme ich Post von meiner ehemaligen Dienststelle,ob ich mich für Dienstfähig halte oder gleich eine Aufforderung, einen Termin bei der Amtsärztin zu machen? Ich weiß, dass die jemanden für meine Stelle neu besetzt haben.Und auch, das die Stelle, was irgenwie außerordentlich ist, des ehemaligen Vorgesetzten, der in den Ruhestand lezten Monat gegangen ist, schon wieder mit einer Anwärterin besetzt wurde.
Vielen Dank für Eure kommende Antworten!
Mfg Wolfsgeheul
Amtsärztliche Untersuchung
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Re: Amtsärztliche Untersuchung
Nun kenne ich dein Landesrecht nicht und verweise auf § 29 Abs. 5 BeamtStG.
Als Ruhestandsbeamter bist du aus dem Beamtenverhältnis entlassen worden, weil du dauernd dienstunfähig bist.
Dienststelle, Vorgesetzter usw. gibt es nicht mehr für dich. Also vergiss was war, es kommt nicht wieder.
Sollte deine Dienstfähigkeit wiederhergestellt sein, wird du entsprechend deiner Eignung und Befähigung wieder in den Beamtenverhältnis berufen und eingesetzt; nicht jedoch unbedingt nach dem, was du vorher konkret gemacht hast.
Deine Personalakte ist bei der "Versorgungsstelle". Deine Bezüge bekommst du nicht aus den Töpfen der aktiven Beamten, deshalb hast du auch Anspruch auf Freihaltung einer Stelle.
Der Amtsarzt hatte eine Prognose über deinen gesundheitlichen Zustand angegeben, woraufhin durch wegen dauernder Dienstunfähigkeit in den Ruhestand versetzte wurdest.
Der Amtsarzt hat sicher in seiner Prognose auch den Überprüfungszeitraum festgelegt, schließlich ist er ja kein Hellseher.
Was die Behörde daraus macht und ob die auf Wiedervorlage liegst, ist deren Sache.
Dein subjektives Gesundheitsempfinden ist in keinem Fall Entscheidungsgrundlage für die Behörde von einer Überprüfung abzusehen.
Als Ruhestandsbeamter bist du aus dem Beamtenverhältnis entlassen worden, weil du dauernd dienstunfähig bist.
Dienststelle, Vorgesetzter usw. gibt es nicht mehr für dich. Also vergiss was war, es kommt nicht wieder.
Sollte deine Dienstfähigkeit wiederhergestellt sein, wird du entsprechend deiner Eignung und Befähigung wieder in den Beamtenverhältnis berufen und eingesetzt; nicht jedoch unbedingt nach dem, was du vorher konkret gemacht hast.
Deine Personalakte ist bei der "Versorgungsstelle". Deine Bezüge bekommst du nicht aus den Töpfen der aktiven Beamten, deshalb hast du auch Anspruch auf Freihaltung einer Stelle.
Der Amtsarzt hatte eine Prognose über deinen gesundheitlichen Zustand angegeben, woraufhin durch wegen dauernder Dienstunfähigkeit in den Ruhestand versetzte wurdest.
Der Amtsarzt hat sicher in seiner Prognose auch den Überprüfungszeitraum festgelegt, schließlich ist er ja kein Hellseher.
Was die Behörde daraus macht und ob die auf Wiedervorlage liegst, ist deren Sache.
Dein subjektives Gesundheitsempfinden ist in keinem Fall Entscheidungsgrundlage für die Behörde von einer Überprüfung abzusehen.
Beamtenrecht ist nur mein Hobby.
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Re: Amtsärztliche Untersuchung
e
Die Frage ist eher, ob bei Deiner Zurruhesetzung ein Zeitraum für die Wiedervorstellung / evtl. Reaktivierung vorgesehen wurde?
Das ist nicht ganz richtig formuliert, Du meinst aber sicher, daß er in den Ruhestand versetzt worden ist...eine Entlassung würde den Verlust der Beamtenrechte und keinen Anspruch auf Alimentation zur Folge haben.Adler hat geschrieben:Nun kenne ich dein Landesrecht nicht und verweise auf § 29 Abs. 5 BeamtStG.
Als Ruhestandsbeamter bist du aus dem Beamtenverhältnis entlassen worden, weil du dauernd dienstunfähig bist.
...
Die Frage ist eher, ob bei Deiner Zurruhesetzung ein Zeitraum für die Wiedervorstellung / evtl. Reaktivierung vorgesehen wurde?
Ist der Ruf erst ruiniert, lebt es sich ganz ungeniert!
Re: Amtsärztliche Untersuchung
Korrekt heißt es im BeamtStG
Entlassung wegen Dienstunfähigkeit bei BaL ist natürlich nicht möglich.
Mein "Entlassen" zielte eigentlich auf "offiziellen Verzicht auf Pflichterfüllung"
In allen Fällen ist das Beamtenverhältnis beendet, auch wenn die Rechtsfolgen unterschiedlich sind (zB. Anspruch auf Versorgung oder nicht).§ 21 Beendigungsgründe
Das Beamtenverhältnis endet durch
1. Entlassung,
2. Verlust der Beamtenrechte,
3. Entfernung aus dem Beamtenverhältnis nach den Disziplinargesetzen oder
4. Eintritt oder Versetzung in den Ruhestand.
Entlassung wegen Dienstunfähigkeit bei BaL ist natürlich nicht möglich.
Mein "Entlassen" zielte eigentlich auf "offiziellen Verzicht auf Pflichterfüllung"
Beamtenrecht ist nur mein Hobby.
Re: Amtsärztliche Untersuchung
Ich vermute, wenn du Post bekommst, dann die Aufforderung zur Vorstellung beim Amtsarzt. Alles Andere würde keinen Sinn machenWolfsgeheul hat geschrieben:Bekomme ich Post von meiner ehemaligen Dienststelle,ob ich mich für Dienstfähig halte oder gleich eine Aufforderung, einen Termin bei der Amtsärztin zu machen?

Gerda