darf ein Beamter jemanden für sein Gewerbe einstellen?
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darf ein Beamter jemanden für sein Gewerbe einstellen?
Hallo
darf ich als Beamter jemanden einstellen und für sein Gewerbe arbeiten lassen?
Wenn ja, kann ich dass gegen meinen Gewinn gegen rechnen, damit ich nicht zu viel Gewinn bzw. zu viel dazu verdiene?
darf ich als Beamter jemanden einstellen und für sein Gewerbe arbeiten lassen?
Wenn ja, kann ich dass gegen meinen Gewinn gegen rechnen, damit ich nicht zu viel Gewinn bzw. zu viel dazu verdiene?
- Mikesch
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Re: darf ein Beamter jemanden für sein Gewerbe einstellen?
Ganz kurz: Zwei mal ja...Kurzer1983 hat geschrieben:darf ich als Beamter jemanden einstellen und für sein Gewerbe arbeiten lassen?
Wenn ja, kann ich dass gegen meinen Gewinn gegen rechnen, damit ich nicht zu viel Gewinn bzw. zu viel dazu verdiene?
Ich frage mich allerdings, ob jemand, der diese Frage stellt, einem Gewerbe nach geht. Wenn ja, läuft da IMHO gewaltig was schief und ich empfehle das Studium von Lektüre oder einer Fachberatung durch z.B. einen Steuerberater.
SELECT 'dreams' FROM 'erinnerungen' WHERE HARDCORE = 'yes'
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Re: darf ein Beamter jemanden für sein Gewerbe einstellen?
für wessen Gewerbe ?Kurzer1983 hat geschrieben:Hallo
darf ich als Beamter jemanden einstellen und für sein Gewerbe arbeiten lassen? ?
Ein Gewerbe setzt natürlich voraus, dass dies auch bei der Gemeinde angemeldet ist und dass man dafür auch Steuern zahlt (Gewerbesteuer, Einkommensteuer, Umsatzsteuer),
ergänzend auch noch Beiträge an die Industrie und Handelskammer, bzw. Handwerkskammer + Beiträge für Rundfunkgebühren, Müllabfuhr usw. usw. zahlt.
Möglich ist vieles, nur vieles was möglich ist - kann auch unsinnig sein.Wenn ja, kann ich dass gegen meinen Gewinn gegen rechnen, damit ich nicht zu viel Gewinn bzw. zu viel dazu verdiene?
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Re: darf ein Beamter jemanden für sein Gewerbe einstellen?
hier kommen mal wieder die merkwürdigsten Dinge heraus...
Eine Gewerbeanmeldung hat natürlich nichts mit der Gewerbesteuer, Einkommensteuer oder sonstiges zu tun...das sind drei oder vier paar verschiedene Schuhe...
Ich gehe mal davon aus, dass der Fragesteller sein Gewerbe bei der Gemeinde, Stadt oder sonstiges angemeldet hat und diese Nebentätigkeit beim AG angemeldet bzw. angezeigt hat - denn ansonsten würde ja der Gedanke eine Einstellung nicht aufkommen...
Vielleicht kann der Fragesteller sich ja mal dazu äußern...
Natürlich kann jeder der ein Gewerbe hat (das ist aber nicht die Voraussetzung für eine Einstellung - ich kann ja auch eine Haushaltshilfe ohne Gewerbeanmeldung anstellen) so viel Personen anstellen, wie er lustig ist und wie er es für sich am Besten benötigt...aus diesem Grunde ist eine Frage schon beantwortet...
Weiterhin sind die Kosten für diesen Mitarbeiter natürlich steuerrechtlich (auch handelsrechtlich) voll ansetzbar und die würden den Gewinn mindern...
Fraglich ist nur, wenn es sich nicht um einen 450-Euro-Job handelt, ob die ersparten Kosten beim steuerlichen Gewinn überhaupt im Verhältnis zum Aufwand für Lohnkosten (inkl. Nebenkosten für die Sozialversicherung usw.) entgegenstehen...
Das muss der Fragesteller aber für sich selber entscheiden - auf jeden Fall mindern die Lohn- und sonstigen Kosten den Gewinn !
Eine Gewerbeanmeldung hat natürlich nichts mit der Gewerbesteuer, Einkommensteuer oder sonstiges zu tun...das sind drei oder vier paar verschiedene Schuhe...
Ich gehe mal davon aus, dass der Fragesteller sein Gewerbe bei der Gemeinde, Stadt oder sonstiges angemeldet hat und diese Nebentätigkeit beim AG angemeldet bzw. angezeigt hat - denn ansonsten würde ja der Gedanke eine Einstellung nicht aufkommen...
Vielleicht kann der Fragesteller sich ja mal dazu äußern...
Natürlich kann jeder der ein Gewerbe hat (das ist aber nicht die Voraussetzung für eine Einstellung - ich kann ja auch eine Haushaltshilfe ohne Gewerbeanmeldung anstellen) so viel Personen anstellen, wie er lustig ist und wie er es für sich am Besten benötigt...aus diesem Grunde ist eine Frage schon beantwortet...
Weiterhin sind die Kosten für diesen Mitarbeiter natürlich steuerrechtlich (auch handelsrechtlich) voll ansetzbar und die würden den Gewinn mindern...
Fraglich ist nur, wenn es sich nicht um einen 450-Euro-Job handelt, ob die ersparten Kosten beim steuerlichen Gewinn überhaupt im Verhältnis zum Aufwand für Lohnkosten (inkl. Nebenkosten für die Sozialversicherung usw.) entgegenstehen...
Das muss der Fragesteller aber für sich selber entscheiden - auf jeden Fall mindern die Lohn- und sonstigen Kosten den Gewinn !
Re: darf ein Beamter jemanden für sein Gewerbe einstellen?
Hallo Kater-Mikesch,
Wenn dies so wäre würden die meisten Gewerbetreibende einen Luftsprung machen.
als Gewerbetreibende bei der Gemeinde gemeldet sind und auch Gewerbesteuer + Einkommensteuer für diese Nebentätigkeit zahlen müssen ?
Wie kommst Du auf solch eine Meinung - hast Du dafür eine Quelle, dass Gewerbetreibende weder Gewerbesteuer noch Einkommensteuer zahlen müssen ?Kater-Mikesch hat geschrieben:hier kommen mal wieder die merkwürdigsten Dinge heraus...
Eine Gewerbeanmeldung hat natürlich nichts mit der Gewerbesteuer, Einkommensteuer oder sonstiges zu tun...das sind drei oder vier paar verschiedene Schuhe...
Wenn dies so wäre würden die meisten Gewerbetreibende einen Luftsprung machen.
Kannst Du dir vorstellen, dass viele Beamte als nebenberufliche Vermittler für Bausparkassen und Versicherungen tätig sind - und seit Änderung des Versicherungsvertragsgesetzes seit einigen JahrenIch gehe mal davon aus, dass der Fragesteller sein Gewerbe bei der Gemeinde, Stadt oder sonstiges angemeldet hat und diese Nebentätigkeit beim AG angemeldet bzw. angezeigt hat - denn ansonsten würde ja der Gedanke eine Einstellung nicht aufkommen...
als Gewerbetreibende bei der Gemeinde gemeldet sind und auch Gewerbesteuer + Einkommensteuer für diese Nebentätigkeit zahlen müssen ?
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Re: darf ein Beamter jemanden für sein Gewerbe einstellen?
Hallo Steinbock,
Gewerbesteuer fällt erst ab einem Gewinn von 24.500,00 Euro an...
Ich habe auch nicht geschrieben, dass keine Gewerbesteuer oder Einkommensteuer anfällt...das eine hat aber nichts mit dem anderen zu tun...
Ich kann mir gut vorstellen, dass deine beschriebenen Möglichkeiten vorkommen...aber diese haben nichts mit der Frage zu tun...
Es ging um darum, dass ein Beamten ein Gewerbe hatte und seinen Gewinn durch die Anstellung eines Ang. "drücken" wollte...nichts anderes...
Also auch nicht um eine möglich Anmeldung und schon gar nicht um die Gewerbesteuer...die (nochmals) nichts mit der Einkommensteuer zu tun hat, da diese auch bei der Kommune bzw. Stadt entrichtet werden muss und erst ab einem gewissen (steuerlichen) Gewinn...
Gewerbesteuer fällt erst ab einem Gewinn von 24.500,00 Euro an...
Ich habe auch nicht geschrieben, dass keine Gewerbesteuer oder Einkommensteuer anfällt...das eine hat aber nichts mit dem anderen zu tun...
Ich kann mir gut vorstellen, dass deine beschriebenen Möglichkeiten vorkommen...aber diese haben nichts mit der Frage zu tun...
Es ging um darum, dass ein Beamten ein Gewerbe hatte und seinen Gewinn durch die Anstellung eines Ang. "drücken" wollte...nichts anderes...
Also auch nicht um eine möglich Anmeldung und schon gar nicht um die Gewerbesteuer...die (nochmals) nichts mit der Einkommensteuer zu tun hat, da diese auch bei der Kommune bzw. Stadt entrichtet werden muss und erst ab einem gewissen (steuerlichen) Gewinn...
Re: darf ein Beamter jemanden für sein Gewerbe einstellen?
Hallo Kater-Mikesch,
Meine 1. Antwort bezog sich darauf, welche zusätzliche Kosten bei einem Gewerbe möglich sind.
Ergänzend noch die Frage: seit wann muss die Einkommensteuer bei der Kommune bzw. Stadt entrichtet werden ?
Gruß vom Steinbock
Dann sind wir ja einer Meinung. Nur deinen vorherigen Text könnte man auch anders interpretieren.Kater-Mikesch hat geschrieben:Hallo Steinbock,
Gewerbesteuer fällt erst ab einem Gewinn von 24.500,00 Euro an...
Ich habe auch nicht geschrieben, dass keine Gewerbesteuer oder Einkommensteuer anfällt...das eine hat aber nichts mit dem anderen zu tun...
Und aus dem einen Satz von Kurzer kannst Du erkennen, um welches Gewerbe es sich handelt und wie hoch seine Einkünfte aus diesem sind ?Ich kann mir gut vorstellen, dass deine beschriebenen Möglichkeiten vorkommen...aber diese haben nichts mit der Frage zu tun...
Es ging um darum, dass ein Beamten ein Gewerbe hatte und seinen Gewinn durch die Anstellung eines Ang. "drücken" wollte...nichts anderes...
Also auch nicht um eine möglich Anmeldung und schon gar nicht um die Gewerbesteuer...die (nochmals) nichts mit der Einkommensteuer zu tun hat, da diese auch bei der Kommune bzw. Stadt entrichtet werden muss und erst ab einem gewissen (steuerlichen) Gewinn...
Meine 1. Antwort bezog sich darauf, welche zusätzliche Kosten bei einem Gewerbe möglich sind.
Ergänzend noch die Frage: seit wann muss die Einkommensteuer bei der Kommune bzw. Stadt entrichtet werden ?
Gruß vom Steinbock
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Re: darf ein Beamter jemanden für sein Gewerbe einstellen?
Hallo Steinbock,
1. ich hatte doch geschrieben, dass die Gewerbesteuer und die Einkommensteuer zwei paar verschiedene Schuhe sind...
Mein Beitrag war:
...die Gewerbesteuer, die nichts mit der Einkommensteuer zu tun hat... der folgende Halbsatz (also der zweite Teil nach dem Komma den du unterstrichen hast) bezog sich natürlich auf die Gewerbesteuer...
Vielleicht weißt du, dass das FA den Gewinn eines Unternehmens ermittelt und dieser Gewinn wird an die Gemeinde/Stadt weitergegeben - diese ermittelt individuell für Ihre jeweilige Sätze die Gewerbesteuer - der Freibetrag für die Zahlungen ist 24500,00 - nur der darüber hinaus ermittelte Gewinn ist Grundlage für die Berechnung der Gewerbsteuer...
2. Jetzt musst du mir aber mal sagen, wie du aus dem ersten Satz von Kurzer die Art des Gewerbes und das Einkommen erkennen kannst...????
1. ich hatte doch geschrieben, dass die Gewerbesteuer und die Einkommensteuer zwei paar verschiedene Schuhe sind...
Mein Beitrag war:
...die Gewerbesteuer, die nichts mit der Einkommensteuer zu tun hat... der folgende Halbsatz (also der zweite Teil nach dem Komma den du unterstrichen hast) bezog sich natürlich auf die Gewerbesteuer...
Vielleicht weißt du, dass das FA den Gewinn eines Unternehmens ermittelt und dieser Gewinn wird an die Gemeinde/Stadt weitergegeben - diese ermittelt individuell für Ihre jeweilige Sätze die Gewerbesteuer - der Freibetrag für die Zahlungen ist 24500,00 - nur der darüber hinaus ermittelte Gewinn ist Grundlage für die Berechnung der Gewerbsteuer...
2. Jetzt musst du mir aber mal sagen, wie du aus dem ersten Satz von Kurzer die Art des Gewerbes und das Einkommen erkennen kannst...????
Re: darf ein Beamter jemanden für sein Gewerbe einstellen?
Hallo Kater-Mikesch,
Ich habe lediglich darauf hin gewiesen, dass bei einem Gewerbe Einkomensteuer, Gebewerbesteuer und Umsatzsteuer anfallen kann.
Gruß vom Steinbock
Na - dann sind wir ja einer Meinung.Kater-Mikesch hat geschrieben:Hallo Steinbock,
1. ich hatte doch geschrieben, dass die Gewerbesteuer und die Einkommensteuer zwei paar verschiedene Schuhe sind...
Mein Beitrag war:
...die Gewerbesteuer, die nichts mit der Einkommensteuer zu tun hat... der folgende Halbsatz (also der zweite Teil nach dem Komma den du unterstrichen hast) bezog sich natürlich auf die Gewerbesteuer...
sicher - ich zahle ja selbst Einkommen- und Gewerbesteuer.Vielleicht weißt du, dass das FA den Gewinn eines Unternehmens ermittelt und dieser Gewinn wird an die Gemeinde/Stadt weitergegeben - diese ermittelt individuell für Ihre jeweilige Sätze die Gewerbesteuer - der Freibetrag für die Zahlungen ist 24500,00 - nur der darüber hinaus ermittelte Gewinn ist Grundlage für die Berechnung der Gewerbsteuer...
Habe ich dies geschrieben ?
2. Jetzt musst du mir aber mal sagen, wie du aus dem ersten Satz von Kurzer die Art des Gewerbes und das Einkommen erkennen kannst...????
Ich habe lediglich darauf hin gewiesen, dass bei einem Gewerbe Einkomensteuer, Gebewerbesteuer und Umsatzsteuer anfallen kann.
Gruß vom Steinbock
Re: darf ein Beamter jemanden für sein Gewerbe einstellen?
Also ehrlich,
Kater-Mikesch hat das doch von Beginn an richtig ausgeführt. Alle anderen Fragen sind doch völlig belanglos für die Fragen des Threadstellers.
Für mich ist es zwar auch verwunderlich, warum jemand ein Gewerbe betreibt, sich aber noch nicht mal mit den allgemeinen Grundlagen der BWL beschäftigt aber das ist ja nicht Euer Problem.
Kater-Mikesch hat das doch von Beginn an richtig ausgeführt. Alle anderen Fragen sind doch völlig belanglos für die Fragen des Threadstellers.
Für mich ist es zwar auch verwunderlich, warum jemand ein Gewerbe betreibt, sich aber noch nicht mal mit den allgemeinen Grundlagen der BWL beschäftigt aber das ist ja nicht Euer Problem.
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Re: darf ein Beamter jemanden für sein Gewerbe einstellen?
Hallo Conny,
vielen Dank für die Rückmeldung...
Das musst du aber mal denjenigen erklären, die meinen, hier alles zu wissen...
Vor allen Dingen denjenigen, die z. B. mir schreiben, dass ich mal eine Quelle nachweisen muss, um nachzuweisen, dass jemand keine Gewerbesteuer und Einkommensteuer
zahlen muss...
Ein Hinweis muss ich aber noch für Steinbock geben, denn hier werden immer wieder mal Dinge vertauscht:
Schau dir einfach mal das Gewerbesteuergesetz und das Einkommensteuergesetz drin...
Ich habe dir ja versucht zu erklären, dass erst ab 24500,00 Euro Gewinn die Gewerbesteuer anfällt...Einkommensteuer muss natürlich nur bei einem Gewinn (für das Gewerbe) gezahlt werden - es ist aber nicht ganz so einfach...
Wenn das Gewerbe im Nebenerwerb durchgeführt wird, liegt die Vermutung nahe, dass durch den Haupterwerb bereits Einkommensteuer gezahlt wurde - somit kommt bei einem Verlust bzw. der schwarzen Null keine Einkommensteuer auf...
Es bleibt aber immer ein Grundfreibetrag (ca. 8000,00 Euro - bitte nicht jetzt noch kommen und diesen Betrag in Frage stellen) für den Steuerpflichtigen. D. h., wenn keine weiteren Einkünfte als das Gewerbe da wären, wird dieser Gewerbetreibende natürlich erst bei einem Gewinn über 8000,00 Euro für die Einkommensteuer veranlagt...
Dein erster Beitrag ist für deine Interpretationen exemplarisch...ein Beitragsersteller fragt nach dem Gewinn, den er durch eine Einstellung eines Mitarbeiter "drücken" will, und du schreibst, dass man für ein Gewerbe immer Steuern zahlt - du gibst dann die GewSt, EKSt und USt an, wobei die USt ja bekannt für einen Unternehmen ein durchlaufender Posten ist...
Dabei muss bei einem Nebengewerbe i. d. R. keine GewSt gezahlt werden, und die USt ist ja ein durchlaufender Posten - wenn jetzt durch irgenwelche Umstände auch immer (Abschreibungen, Anlaufkosten usw.) kein Gewinn im Nebengewerbe erzielt wird, fällt natürlich auch für das Nebengewerbe keine EkSt an...
Und dann schreibst du auch noch was von der Beiträgen zu HWK, IHK, Rundfunk- und Müllgebühren...was um Gottes Willen hat das mit der ursprünglichen Fragen zu tun ?????????
vielen Dank für die Rückmeldung...
Das musst du aber mal denjenigen erklären, die meinen, hier alles zu wissen...
Vor allen Dingen denjenigen, die z. B. mir schreiben, dass ich mal eine Quelle nachweisen muss, um nachzuweisen, dass jemand keine Gewerbesteuer und Einkommensteuer
zahlen muss...
Ein Hinweis muss ich aber noch für Steinbock geben, denn hier werden immer wieder mal Dinge vertauscht:
Schau dir einfach mal das Gewerbesteuergesetz und das Einkommensteuergesetz drin...
Ich habe dir ja versucht zu erklären, dass erst ab 24500,00 Euro Gewinn die Gewerbesteuer anfällt...Einkommensteuer muss natürlich nur bei einem Gewinn (für das Gewerbe) gezahlt werden - es ist aber nicht ganz so einfach...
Wenn das Gewerbe im Nebenerwerb durchgeführt wird, liegt die Vermutung nahe, dass durch den Haupterwerb bereits Einkommensteuer gezahlt wurde - somit kommt bei einem Verlust bzw. der schwarzen Null keine Einkommensteuer auf...
Es bleibt aber immer ein Grundfreibetrag (ca. 8000,00 Euro - bitte nicht jetzt noch kommen und diesen Betrag in Frage stellen) für den Steuerpflichtigen. D. h., wenn keine weiteren Einkünfte als das Gewerbe da wären, wird dieser Gewerbetreibende natürlich erst bei einem Gewinn über 8000,00 Euro für die Einkommensteuer veranlagt...
Dein erster Beitrag ist für deine Interpretationen exemplarisch...ein Beitragsersteller fragt nach dem Gewinn, den er durch eine Einstellung eines Mitarbeiter "drücken" will, und du schreibst, dass man für ein Gewerbe immer Steuern zahlt - du gibst dann die GewSt, EKSt und USt an, wobei die USt ja bekannt für einen Unternehmen ein durchlaufender Posten ist...
Dabei muss bei einem Nebengewerbe i. d. R. keine GewSt gezahlt werden, und die USt ist ja ein durchlaufender Posten - wenn jetzt durch irgenwelche Umstände auch immer (Abschreibungen, Anlaufkosten usw.) kein Gewinn im Nebengewerbe erzielt wird, fällt natürlich auch für das Nebengewerbe keine EkSt an...
Und dann schreibst du auch noch was von der Beiträgen zu HWK, IHK, Rundfunk- und Müllgebühren...was um Gottes Willen hat das mit der ursprünglichen Fragen zu tun ?????????
Re: darf ein Beamter jemanden für sein Gewerbe einstellen?
Hallo Kater-Mikesch,
bitte richtig lesen!
Natürlich sind die entsprechenden Gesetze wie auch die Freibeträge anzuwenden.
Es war nur ein Hinweis, welche Steuern und Gebühren bei einem Gewerbe anfallen können.
Du bist ja päpstlicher als der Papst.
Ach so... Du kennst Kurzer, dann informiere uns doch einmal, welcher Nebentätigkeit er nach geht !
bitte richtig lesen!
Wo habe ich geschrieben, dass man immer Steuern zahlt ?Kater-Mikesch hat geschrieben:[Dein erster Beitrag ist für deine Interpretationen exemplarisch...ein Beitragsersteller fragt nach dem Gewinn, den er durch eine Einstellung eines Mitarbeiter "drücken" will, und du schreibst, dass man für ein Gewerbe immer Steuern zahlt - du gibst dann die GewSt, EKSt und USt an, wobei die USt ja bekannt für einen Unternehmen ein durchlaufender Posten ist...
Natürlich sind die entsprechenden Gesetze wie auch die Freibeträge anzuwenden.
Es war nur ein Hinweis, welche Steuern und Gebühren bei einem Gewerbe anfallen können.
Du bist ja päpstlicher als der Papst.
Ausnahmen bestätigen die Regel.Dabei muss bei einem Nebengewerbe i. d. R. keine GewSt gezahlt werden, und die USt ist ja ein durchlaufender Posten - wenn jetzt durch irgenwelche Umstände auch immer (Abschreibungen, Anlaufkosten usw.) kein Gewinn im Nebengewerbe erzielt wird, fällt natürlich auch für das Nebengewerbe keine EkSt an...
[/quote]Und dann schreibst du auch noch was von der Beiträgen zu HWK, IHK, Rundfunk- und Müllgebühren...was um Gottes Willen hat das mit der ursprünglichen Frage zu tun ?????????
Ach so... Du kennst Kurzer, dann informiere uns doch einmal, welcher Nebentätigkeit er nach geht !
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Re: darf ein Beamter jemanden für sein Gewerbe einstellen?
Hallo Steinbock,
es ist uninteressant und überhaupt nicht maßgeblich, um welche Nebentätigkeit es sich handelt - es kann sich z. B auch um eine Nebentätigkeit als Freiberufler (Vermessungstechniker, Architekten usw.) handeln...
Die Frage von Kurzer war nur die, ob er einen Mitarbeiter einstellen kann, um den Gewinn zu senken...
Der Einigste der dann die GewSt, EKSt, USt und die weiteren Gebühren in den Raum geworfen hast warst DU - und dann auch noch beschweren, wenn man normale
Beiträge hier leistet...
Ich denke mal Conny hat es auf den Punkt gebracht und da ist nichts weiter hinzuzufügen...jetzt kommt nur noch, dass ich mal wieder Beweise vorlegen muss - und dann ist derjenige mit den plausiblen Antworten päpstlicher als der Papst...klar...
Aber dafür soll ich dann auch wieder Beweise vorlegen...einen schönen Tag noch !
es ist uninteressant und überhaupt nicht maßgeblich, um welche Nebentätigkeit es sich handelt - es kann sich z. B auch um eine Nebentätigkeit als Freiberufler (Vermessungstechniker, Architekten usw.) handeln...
Die Frage von Kurzer war nur die, ob er einen Mitarbeiter einstellen kann, um den Gewinn zu senken...
Der Einigste der dann die GewSt, EKSt, USt und die weiteren Gebühren in den Raum geworfen hast warst DU - und dann auch noch beschweren, wenn man normale
Beiträge hier leistet...
Ich denke mal Conny hat es auf den Punkt gebracht und da ist nichts weiter hinzuzufügen...jetzt kommt nur noch, dass ich mal wieder Beweise vorlegen muss - und dann ist derjenige mit den plausiblen Antworten päpstlicher als der Papst...klar...
Aber dafür soll ich dann auch wieder Beweise vorlegen...einen schönen Tag noch !
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Re: darf ein Beamter jemanden für sein Gewerbe einstellen?
@Steinbock
Du bist auf Dinge eingegangen, die weder gefragt worden sind, noch zur Beantwortung der der Frage des TO von Belang sind.
Wenn er schreibt, er hat ein Gewerbe, dann ist davon auszugehen dass er eines hat, es ist völlig uninteressant, was alles zu einem Gewerbe gehört etc.
Vorausgesetzt...
Du bist auf Dinge eingegangen, die weder gefragt worden sind, noch zur Beantwortung der der Frage des TO von Belang sind.
Wenn er schreibt, er hat ein Gewerbe, dann ist davon auszugehen dass er eines hat, es ist völlig uninteressant, was alles zu einem Gewerbe gehört etc.

Vorausgesetzt...
...das Gewerbe ist benehmigt, sind die Fragen sind mit einem einfachen ja oder nein, hier ja zu beantworten.darf ich als Beamter
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Re: darf ein Beamter jemanden für sein Gewerbe einstellen?
Hallo Zusammen,
es ist oftmals für mich (und für viele Andere hier, die gewissenhaft recherchieren und oftmals auch viel Sachkenntnisse einbringen) sehr mühselig, wenn einige User hier auf Fragestellungen mit irgendwelchen dubiosen nichtssagenden Frasen antworten...
Ich schließe mich da gerne (wieder mal) dem MOD Mikesch an, der mit einfachen Worten die merkwürdigen Thesen von Steinbock auflistet...
Man sollte sich einfach mal die Überschrift eines Beitrages ansehen bzw. den ersten Satz versuchen zu lesen:
Hallo
darf ich als Beamter jemanden einstellen und für sein Gewerbe arbeiten lassen?
Wie jemand wie Steinbock jetzt auf seine Weise hier versucht ein (anderes) Fass mit Gewerbesteuer, USt, EKSt und dann auch noch mit aberwitzen Beitragshinweisen auf IHK, Müllgebühren usw aufzumachen und somit Beiträge zum Thema beisteuert, die in keinster Weise etwas mit dem Ursprungsthema zu tun haben, ist mir sehr sehr schleierhaft.
Und dann wirft mir dieser User mir vor, ich solle mal Nachweise bringen bzw. eine Quelle nennen für den unqualifizierten Beitrag den dieser User selber beigesteuert hat...
Das zeigt aber auch, das manche nicht wirklich wissen was sie hier schreiben...oder bewusst irgendwas uns mitteilen wollen, wovon sie nicht wirklich Ahnung haben !!!
es ist oftmals für mich (und für viele Andere hier, die gewissenhaft recherchieren und oftmals auch viel Sachkenntnisse einbringen) sehr mühselig, wenn einige User hier auf Fragestellungen mit irgendwelchen dubiosen nichtssagenden Frasen antworten...
Ich schließe mich da gerne (wieder mal) dem MOD Mikesch an, der mit einfachen Worten die merkwürdigen Thesen von Steinbock auflistet...
Man sollte sich einfach mal die Überschrift eines Beitrages ansehen bzw. den ersten Satz versuchen zu lesen:
Hallo
darf ich als Beamter jemanden einstellen und für sein Gewerbe arbeiten lassen?
Wie jemand wie Steinbock jetzt auf seine Weise hier versucht ein (anderes) Fass mit Gewerbesteuer, USt, EKSt und dann auch noch mit aberwitzen Beitragshinweisen auf IHK, Müllgebühren usw aufzumachen und somit Beiträge zum Thema beisteuert, die in keinster Weise etwas mit dem Ursprungsthema zu tun haben, ist mir sehr sehr schleierhaft.
Und dann wirft mir dieser User mir vor, ich solle mal Nachweise bringen bzw. eine Quelle nennen für den unqualifizierten Beitrag den dieser User selber beigesteuert hat...
Das zeigt aber auch, das manche nicht wirklich wissen was sie hier schreiben...oder bewusst irgendwas uns mitteilen wollen, wovon sie nicht wirklich Ahnung haben !!!