Hallo zusammen,
ich bin ein berliner Landesbeamter und arbeite seit 1983 im gehobenen nichtechnischen Vw.dienst in A10. arbeite seit Jahren wegen Kindererziehung teilzeit, jetzt 17 Wochenstunden. Ich war vor 2 Jahren wegen Depressionen 10 Monate krank und in Klinik, bin nach HM wieder eingestiegen. Jetzt geht es wieder bergab mit meiner Gesundheit, darum arbeite ich auch nur 17 WoStd. Trotzdem unterrichte ich 1Stunde pro Woche als Trainer, da mir diese Form der Bewegung(Physiotherapeutisch) selbst gesundheitlich viel bringt . So, nun bin ich krankgeschrieben und wurde schon von mehreren Seiten auf eine vorzeitige Pesionierung angesprochen, bin 49 Jahre alt. Ich weiß aber nicht, ob ich mir das leisten kann und eine Nachfrage beim Lvwa ergab, dass sie mir eine solche "prophylaktische" Berechnung nicht mac hen. Entweder der Amtsarzt beschließt, dass ich dienstunfähig bin, dann wird berechnet, sonst nicht.
Ich habe 2 Fragen 1. Ist das o.k., dass ich das 1 Stündchen die Woche unterrichte, oder kann man mir dass verbieten???
und 2. was viel wichtiger ist: habe ich einen Anspruch auf Berechnung meiner Bezüge??? Wer kann mir da weiterhelfen?
Welche Berechnungsgrundlage bei Teilzeit, oder sollte ich jetzt in der Krankschreibung die Teilzeit auslaufen lassen, ist immer nur für halbe Jahre befristet???
Ich freue mich total auf eine Antwort, die hoffentlich hilfreich ist.
LG
berechnung der mindestpension bei drohender frühpensionierun
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Re: berechnung der mindestpension bei drohender frühpensioni
Moin Kollege,
versuch es mal hiermit http://www.beamtenversorgung.nrw.de/work-frame.htm
Ist zwar für NRW aber dann hast Du zumindest mal einen groben Überblick.
Warum forderst Du keine Auskunft bei der zuständigen Besoldungsstelle an?
Hier in Niedersachsen gibt es dafür einen Vordruck, den schickst Du an Deine Dienststelle und diese sendet dann Deine Personalabteilung an die
Besoldungsstelle.
Wenn es bei Dir um die Mindestpension geht, wird da nicht viel berechnet.
Zur Mindestpension kommt ggf. noch ein "Erhöhungsbetrag" und der Familienzuschlag der Stufe 1.....als kleine Beispiel aus Niedersachsen.
Gruß
versuch es mal hiermit http://www.beamtenversorgung.nrw.de/work-frame.htm
Ist zwar für NRW aber dann hast Du zumindest mal einen groben Überblick.
Warum forderst Du keine Auskunft bei der zuständigen Besoldungsstelle an?
Hier in Niedersachsen gibt es dafür einen Vordruck, den schickst Du an Deine Dienststelle und diese sendet dann Deine Personalabteilung an die
Besoldungsstelle.
Wenn es bei Dir um die Mindestpension geht, wird da nicht viel berechnet.
Zur Mindestpension kommt ggf. noch ein "Erhöhungsbetrag" und der Familienzuschlag der Stufe 1.....als kleine Beispiel aus Niedersachsen.
Gruß
Ist der Ruf erst ruiniert, lebt es sich ganz ungeniert!