Arbeitsunfähigkeit und deren Folgen

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seeblick
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Arbeitsunfähigkeit und deren Folgen

Beitrag von seeblick »

Hallo,

aufgrund von Bandscheibenproblemen bin ich seit Mitte Januar krankgeschrieben. Bisher halfen verschiedene Therapien nicht, so dass ich von einer weiteren Arbeitsunfähigkeit ausgehe. Ich 'gehöre' als Beamter zur PBM-NL wurde aber zu Ende Januar dem VCS zugewiesen.

Gibt es Erfahrungenswete, wie die DTAG vorgehen wird (Gespräche, DDU, oder anderes)? Bisher habe ich meine weiteren AU eingereicht und keine weiteren Nachfragen von der DTAG erhalten?

Viele Grüße

Kai
Andrea5
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Re: Arbeitsunfähigkeit und deren Folgen

Beitrag von Andrea5 »

Hallo Kai,

ich bin seit kurz vor Weihnachten krankgeschrieben und ab 02.01.2013 auch zur VCS zugewiesen. Krank wegen sehr starken Bluthoch-
druck (ist jetzt zum Glück einigermaßen durch Betablocker eingestellt). Ich bin auch gespannt, was da noch kommt wegen DDU.
Aber erstmal klage ich gegen die Zuweisung zur VCS wegen Missachtung persönlicher Belange.

Ich kann mir durchaus vorstellen, daß die Telekom irgendwann anfängt und zur BAD-Ärzten zu schicken, um festzustellen, daß wir
dienstunfähig sind. Und zwar aus einem ganz einfachen Grund: die wollen uns einfach loswerden, Kai. Fängt mit Zuweisungen zur
VCS (die natürlich ganz weit weg ist) an und dann, so kann ich mir das durchaus vorstellen, eine Untersuchung auf DDU irgendwann
später.

Nein, fragen wird die Telekom sicher nicht sofort, aber bestimmt später. Da haben hier andere mehr Erfahrung mit als ich.

LG
Andrea
Torquemada
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Re: Arbeitsunfähigkeit und deren Folgen

Beitrag von Torquemada »

Andrea5 hat geschrieben:und ab 02.01.2013 auch zur VCS zugewiesen. ....
Aber erstmal klage ich gegen die Zuweisung zur VCS wegen Missachtung persönlicher Belange.
Nach früherer, eigener Mitteilung ist Andrea5 zum 31.12.2012 zur VCS GmbH in Uelzen zugewiesen

Außerdem klagt sie derzeit nicht gegen die Zuweisung sondern hat Widerspruch eingelegt und beim Verwaltungsgericht Lüneburg wurde einstweilger Rechtsschutz gegen den Sofortvollzug der Zuweisungsverfügung beantragt.
Andrea5
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Re: Arbeitsunfähigkeit und deren Folgen

Beitrag von Andrea5 »

Torquemada hat geschrieben:
Andrea5 hat geschrieben:und ab 02.01.2013 auch zur VCS zugewiesen. ....
Aber erstmal klage ich gegen die Zuweisung zur VCS wegen Missachtung persönlicher Belange.
Nach früherer, eigener Mitteilung ist Andrea5 zum 31.12.2012 zur VCS GmbH in Uelzen zugewiesen

Außerdem klagt sie derzeit nicht gegen die Zuweisung sondern hat Widerspruch eingelegt und beim Verwaltungsgericht Lüneburg wurde einstweilger Rechtsschutz gegen den Sofortvollzug der Zuweisungsverfügung beantragt.
Hallo Torquemada,

ok 31.12.12 Zuweisungstermin, hast ja recht. Aber Arbeitsaufnahme wäre 02.01.12 gewesen und habe Widerspruch eingelegt. Ist etwas
blöde formuliert. Ich bin ja noch im Vorverfahren. Schuldigung, ein Schritt zu weit.

Gruß
Andrea
Roadster
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Re: Arbeitsunfähigkeit und deren Folgen

Beitrag von Roadster »

Nach 40 Krankentagen bekommt man einen Termin beim B.A.D.
Roadster
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Re: Arbeitsunfähigkeit und deren Folgen

Beitrag von Roadster »

Nach 40 Krankentagen bekommt man einen Termin beim B.A.D.
Normalerweise bekommst du eine Wiedereingliederung, ansonsten kommt die DDU.
Roadster
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Re: Arbeitsunfähigkeit und deren Folgen

Beitrag von Roadster »

Hallo,
ich bin selber in der VCS und spreche aus Erfahrung.
Ich kann nur sagen, die VCS bekommt sie ALLE früher oder später.
Die VCS ist eine Drehscheibe und kein Dauerarbeitsplatz d.h. man versucht alles um Ma in externe Beschäftigung, Vorruhestand oder DDU zu bringen.
Bei uns haben Kollegen Fahrzeiten von 3 - 4 Std. am Tag alles mit Rechtsprechung der Gerichte.
Viele Kollegen haben vegeblich geklagt, z.Zt. aber die Urteile haben sich in letzter Zeit alle zu gunsten der Telekom entwickelt. (ob soziale Gründe oder nicht vorlagen, spielt keine Rolle)

Gruß Roadster
Torquemada
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Re: Arbeitsunfähigkeit und deren Folgen

Beitrag von Torquemada »

Roadster hat geschrieben:Viele Kollegen haben vegeblich geklagt, z.Zt. aber die Urteile haben sich in letzter Zeit alle zu gunsten der Telekom entwickelt. (ob soziale Gründe oder nicht vorlagen, spielt keine Rolle)

Gruß Roadster

So negativ würde ich das nicht sehen. Außerdem muss man ehrlich eingestehen, dass viele betroffene Kollegen "soziale Gründe" zu haben glauben.
burgwächter
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Re: Arbeitsunfähigkeit und deren Folgen

Beitrag von burgwächter »

seeblick hat geschrieben:Hallo,

aufgrund von Bandscheibenproblemen bin ich seit Mitte Januar krankgeschrieben. Bisher halfen verschiedene Therapien nicht, so dass ich von einer weiteren Arbeitsunfähigkeit ausgehe. Ich 'gehöre' als Beamter zur PBM-NL wurde aber zu Ende Januar dem VCS zugewiesen.

Gibt es Erfahrungenswete, wie die DTAG vorgehen wird (Gespräche, DDU, oder anderes)? Bisher habe ich meine weiteren AU eingereicht und keine weiteren Nachfragen von der DTAG erhalten?

Viele Grüße

Kai
Hallo Kai,
ich würde im öffentlichen Forum keine genauen Daten posten.
Es kann nur schlimmer kommen.
Der Ag ist nicht daran interessiert Dich im Konzern zu halten.
Gespräche gibt es nicht.
Es wird eine DDU eingeleitet.
Im Hintergrund ist mit dem BAD bereits alles abgestimmt.
Sprich man wird Dir die DDU nahelegen.
Eine Wiedereingliederung wird der AG scheitern lassen.
Man wird Dir Arbeiten geben, die nicht zu schaffen sind.
Bist Du irgendwann weichgekocht bisst.
Entweder Du kündigst oder gehst Freiwillig in die DDU.
Traurig, ist aber so.
Die Gerichte werden vom Ministerium "gesteuert", ob Du da Hilfe erwarten kannst ist zweifelhaft.
Es gibt notfalls eine telefonische Weisung, ein erfahrener Richter kann alles begründen.
Die nächtste Instanz muß erst einmal per Zulassungsbeschwerde erreicht werden.
Ich möchte Dir nicht den Mut nehmen, es gibt viele Betroffene.
Du musst selbst wissen was Du möchtest.

Viel Erfolg Burgi
Torquemada
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Re: Arbeitsunfähigkeit und deren Folgen

Beitrag von Torquemada »

burgwächter hat geschrieben:[Die Gerichte werden vom Ministerium "gesteuert", ob Du da Hilfe erwarten kannst ist zweifelhaft.
Es gibt notfalls eine telefonische Weisung, ein erfahrener Richter kann alles begründen.
Die nächtste Instanz muß erst einmal per Zulassungsbeschwerde erreicht werden.
Jetzt hatten wir wochenlang Ruhe vor diesen Verschwörungstheorien.
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Fluktuationsquote
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Re: Arbeitsunfähigkeit und deren Folgen

Beitrag von Fluktuationsquote »

burgwächter hat geschrieben:
... >>> SNIP
Die Gerichte werden vom Ministerium "gesteuert", ob Du da Hilfe erwarten kannst ist zweifelhaft.
Es gibt notfalls eine telefonische Weisung, ein erfahrener Richter kann alles begründen.
Die nächtste Instanz muß erst einmal per Zulassungsbeschwerde erreicht werden.
Ich möchte Dir nicht den Mut nehmen, es gibt viele Betroffene.
Du musst selbst wissen was Du möchtest.

Viel Erfolg Burgi

Das kannst Du so sehen, wobei ich aber nicht unbedingt die Unabhängigkeit der Richter in Zweifel ziehen würde.

http://www.drb.de/cms/index.php?id=115
Die vom Grundgesetz garantierte richterliche Unabhängigkeit soll die Rechtsprechung vor jeglicher Einflussnahme durch Exekutive und Legislative schützen.
Bevor der Dicke mager wird, ist der Magere krepiert.
Kugelblitz
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Re: Arbeitsunfähigkeit und deren Folgen

Beitrag von Kugelblitz »

Die Unabhängigkeit der Richter steht zwar auf dem Papier. Daran zu glauben, besteht jedoch nur in der Unerfahrenheit eines unbescholtenen oder an Realitätsverlust leidenden Bürgers.
Richter sind auch nur (Macht)-Menschen und streben ebenso nach beruflichem Fortkommen, Erfolg und Macht, wie fasst jeder andere Mensch auch. Manch einer verbiegt sich dafür regelrecht, jedoch nicht alle.
Und die von der Politik eingesetzten Gerichtspräsidenten haben meist immer das richtige Parteibuch gut verdeckt in der Jackentasche.
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Bundesfreiwild
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Re: Arbeitsunfähigkeit und deren Folgen

Beitrag von Bundesfreiwild »

dippedupp
Trenne mal bitte die Kollegen, die im normalen Konzerngetriebe arbeiten, von denen, die mal zu Vivento versetzt wurden.
Bei Vivento (zugewiesen VCS oder anderswo) gehts sofort nach 42 Arbeitstagen Krankheit los mit einem BAD-Auftrag zur Feststellung der Dienst(un)fähigkeit.
42 Arbeitstage steht in der aktuellen Arbeitsanweisung für HR/HBS als Anlass, eine DDU-Untersuchung durchführen lassen zu KÖNNEN.
Im Konzern macht man das normalerweise nicht so schnell, weil man eben durchaus auch mal 8 Wochen krank sein kann, ohne dass gleich eine DDU vermutet werden MUSS.

Bei Vivento/VCS nimmt man die 42 Tage allerdings GERNE zum Anlass, die Beamten SOFORT zu einer BAD-Untersuchung zu schicken, natürlich aufgrund der Fürsorgepflicht.
Kommt zwar im normalen Falle nur heraus, dass man eben z.B. nach einem Unfall oder einer Operation etwas länger für die Genesung braucht und die Sache ist erstmal gegessen. Kommt aber bei Vivento auch oft mal ganz anders, weil man die Beamten ja mehr als gerne und lieber früher als später von hinten sehen möchte.

Klar gibts beim BAD erstmal eine Unterhaltung über Wiedereingliederung, ggfs. über BEM-Verfahren. Und die werden auch durchgeführt, FALLS der Kollege bereits irgendwo im Einsatz IST. Betrifft es einen unbeschäftigten Beamten in Vivento, dann geht es eher mehr als hart zur Sache, weil ohne Arbeitsplatz ist eine WE oder ein BEM ja irgendwie völlig absurd.

Der "normale" Chef haut nicht gleich auf den Putz, Vivento/VCS aber schon.
Roadster
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Re: Arbeitsunfähigkeit und deren Folgen

Beitrag von Roadster »

Bundesfreiwild hat es auf den Punkt gebracht. Ich bin in der VCS und kann das bestätigen.
Gruss Roadster
Rechtlerin
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Re: Arbeitsunfähigkeit und deren Folgen

Beitrag von Rechtlerin »

Hallo dibedupp,

deine Zitierung hat nichts mit der Möglichkeit der Dienstunfähig zu tun - denn ein Dienstherr kann auch eine Dienstunfähigkeit OHNE Krankheitstage
initiieren - wenn du wirklich bei HBS bist, dann solltest du das auch machen.
Außerdem steht doch "auch" - das heißt das Zitat - und im Satz 1 steht eindeutig aus gesundheitlichen Gründen...

D. h., auch ohne Krankheitstage kann der Dienstherr eine DU-Untersuchung beauftragen, wenn er der Meinung ist, dass aus gesundheitlichen Gründen
eine Dienstunfähigkeit vorhanden ist - das wurde übrigens bei mir und bei vielen anderen Kollegen auch so gehandhabt.

Nochmals:
Lt. Satz 1 müssen keine Krankheitstage vorliegen - im Satz ist, bitte das Wort "auch" beachten, dass sich auf die Krankheitstage bezieht.

Es wird mit Sicherheit auch keine schriftliche Anweisung geben, die Beamten in die DU zu schicken, es gibt aber Leitfäden, die im Zweifelsfall eine
Untersuchung mit der Dienstherrn-Pflicht begründen lassen sollen...

Und wenn du jetzt sagst Nein, dann können wir uns hier gerne bei outen und ich lege dir eine schöne Kopie von einer (ehemaligen) Kollegin von dir
vor, die die Schnauze von dieser Vorgehensweise voll hatte und dies auch bezeugen wird !!!