Rückzahlung Gehalt bei Abbruch der Ausbildung
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Rückzahlung Gehalt bei Abbruch der Ausbildung
Hallo,
eine kleine Frage.
Mein Sohn beginnt am 1.3. eine Ausbildung im mittleren Polizeivollzugsdienst (Bayern).
Nun wurde ihnen gestern bei einer kleinen Infoveranstaltung erzählt das er bei Abbruch der
Ausbildung einen Teil seiner Ausbildungsvergütung zurückzahlen muss. Kann das sein ???
eine kleine Frage.
Mein Sohn beginnt am 1.3. eine Ausbildung im mittleren Polizeivollzugsdienst (Bayern).
Nun wurde ihnen gestern bei einer kleinen Infoveranstaltung erzählt das er bei Abbruch der
Ausbildung einen Teil seiner Ausbildungsvergütung zurückzahlen muss. Kann das sein ???
Re: Rückzahlung Gehalt bei Abbruch der Ausbildung
Ja
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Re: Rückzahlung Gehalt bei Abbruch der Ausbildung
Hallo,
also in der Finanzverwaltung war es so, dass man im mittleren Dienst nichts zurückzahlen muss - nur im gehobenen Dienst.
Man hatte aber auch da die Möglichkeit nach 2 Monaten abzubrechen ohne was zurückzahlen zu müssen - oder man hat sich durch die Zwischenprüfung nach 5 Monaten durchfallen lassen.
also in der Finanzverwaltung war es so, dass man im mittleren Dienst nichts zurückzahlen muss - nur im gehobenen Dienst.
Man hatte aber auch da die Möglichkeit nach 2 Monaten abzubrechen ohne was zurückzahlen zu müssen - oder man hat sich durch die Zwischenprüfung nach 5 Monaten durchfallen lassen.
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Re: Rückzahlung Gehalt bei Abbruch der Ausbildung
Glauben Sie denn ernsthaft, dass ...tollpatschkoenigin hat geschrieben:... also in der Finanzverwaltung war es so ...
diese Infoveranstaltung aus Jux und Tollerei veranstaltet wurde? Es gibt durchaus auch im mittleren Dienst Bezügebestandteile, die im Falle des Abbrechens des Vorbereitungsdientes zurückgezahlt werden müssen, und dann ohne wenn und aber. Die werden sogar erst und nur dann ausgezahlt, wenn eine entsprechende Erklärung unterschrieben ist. "Anwärtersonderzuschlag" ist das Stichwort dazu. Die Frage "Kann das sein?" wurde von arme Sau absolut richtig und vollständig mit "Ja" beantwortet.naabtalbreaker hat geschrieben:Nun wurde ihnen gestern bei einer kleinen Infoveranstaltung erzählt ...
Viele Grüße
Gerda Schwäbel
Re: Rückzahlung Gehalt bei Abbruch der Ausbildung
Im m. D. wird in Bayern grundsätzlich nicht zurückgefordert. Im g. D. durchaus. Daß in Bayern Anwärtersonderzuschläge gewährt würden, wäre mir nicht bekannt, man korrigiere mich, falls dies der Fall sein sollte!
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Re: Rückzahlung Gehalt bei Abbruch der Ausbildung
Danke Florek, so ist es bei uns auch. Wobei es ja selbst bei einer evtl. Rückzahlung darauf ankommt was man danach macht. Ein ehem. Anwärter bei uns im Amt ist zur Polizei gewechselt (als neuer Anwärter) und musste entsprechend nichts zurückzahlen weil sich der Dienstherr nicht geändert hat.Florek hat geschrieben:Im m. D. wird in Bayern grundsätzlich nicht zurückgefordert. Im g. D. durchaus. Daß in Bayern Anwärtersonderzuschläge gewährt würden, wäre mir nicht bekannt, man korrigiere mich, falls dies der Fall sein sollte!
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Re: Rückzahlung Anwärterbezüge, Abbruch Vorbereitungsdienst
Hier ist die Rechtsgrundlage für die Zahlung von Anwärtersonderzuschlägen in Bayern.
Die Anspruchsvoraussetzungen dafür sind wesentlich enger gefasst, als die Bleibeverpflichtung für die Anwärter des gehobenen Dienstes, die in Art. 75 Abs. 2 BayBesG geregelt ist. Deshalb ist es unverantwortlich hier den Eindruck zu erwecken, dass es ein Leichtes sei, die Rückzahlung zu vermeiden.
Da auf die bisherige Verordnungsregelung mit abschließender Aufzählung von Personenkreisen verzichtet wurde, kann nun auf einen Bewerbermangel schneller und gezielter reagiert werden. Für Außenstehende ist es aber deshalb schwieriger festzustellen, in welchen Bereichen solche Zahlungen in Betracht kommen.
Viele Grüße
Gerda Schwäbel
Die Anspruchsvoraussetzungen dafür sind wesentlich enger gefasst, als die Bleibeverpflichtung für die Anwärter des gehobenen Dienstes, die in Art. 75 Abs. 2 BayBesG geregelt ist. Deshalb ist es unverantwortlich hier den Eindruck zu erwecken, dass es ein Leichtes sei, die Rückzahlung zu vermeiden.
Da auf die bisherige Verordnungsregelung mit abschließender Aufzählung von Personenkreisen verzichtet wurde, kann nun auf einen Bewerbermangel schneller und gezielter reagiert werden. Für Außenstehende ist es aber deshalb schwieriger festzustellen, in welchen Bereichen solche Zahlungen in Betracht kommen.
Viele Grüße
Gerda Schwäbel
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Re: Rückzahlung Gehalt bei Abbruch der Ausbildung
Soweit mir bekannt ist soll der Anwärtersonderzuschlag in Bayern wieder eingeführt werden. Er wurde wenn ich mich recht entsinne im Jahr 2001 gestrichen.
Ansonsten ist es wie so oft von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich ob man Bezüge zurückzahlen muss, da es verschiedene Gründe für einen vorzeitigen Abbruch geben kann u.a. gesundheitliche Gründe. Es kommt wohl auf den speziellen Fall an ob man Bezüge zurückzahlen muss oder nicht auch wenn es vielleicht in dem einen oder anderen Bundesland gesetzl. geregelt ist das man die Anwärterbezüge zurückzahlen muss (entweder ganz oder teilweise).
egyptwoman
Ansonsten ist es wie so oft von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich ob man Bezüge zurückzahlen muss, da es verschiedene Gründe für einen vorzeitigen Abbruch geben kann u.a. gesundheitliche Gründe. Es kommt wohl auf den speziellen Fall an ob man Bezüge zurückzahlen muss oder nicht auch wenn es vielleicht in dem einen oder anderen Bundesland gesetzl. geregelt ist das man die Anwärterbezüge zurückzahlen muss (entweder ganz oder teilweise).
egyptwoman
Re: Rückzahlung Gehalt bei Abbruch der Ausbildung
Ein Leichtes ist es jedenfalls, mit den Infos aus diesem Forum bei der zuständigen Bezügestelle des Landesamtes für Finanzen anzurufen und zu fragen, ob im Bereich des Polizeivollzugsdienstes Anwärtersonderzuschläge gewährt werden....