Hallo,
ich bin aktuell besoldet nach A9 mittler Dienst mit Zulage (nach A10), also A9mZ. Des Weiteren habe ich einen Aufstiegslehrgang zum gehobenen Dienst absolviert. Jetzt stellt sich mir die Frage; Was passiert bei meiner "Beförderung" in den gehobenen Dienst nach A9gD? Meine Zulage (mZ) würde ja entfallen. Ergo würde ich mich für mindestens 12 Monate schlechter stellen. Dann könnte ich ja nach A10gD befördert werden.
Gibt es vielleicht eine Ausgleichszulage?
Ach ja, ich Kommunalbeamter in NRW.
Gruß
Djehuti
Beförderung A9mDmZ nach A9gD
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Re: Beförderung A9mDmZ nach A9gD
Bei einem Kollegen war das genauso. Er war A9mZ als er auf den Aufstiegslehrgang ging. Nach bestandener Prüfung wurde er A9 g. D. und bekam eine Ausgleichszahlung, vmtl. wegen Besitzstandswahrung.
Re: Beförderung A9mDmZ nach A9gD
Ich habe eine Kollegin, die ist von A 13gZ nach A13h aufgestiegen. Ihr wird auch eine Zulage gezahlt.
Gruß undherzlichen Glückwunsch!
afo
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afo
Ein guter Tropfen maßvoll genossen, schadet auch in großen Mengen nicht!
Re: Beförderung A9mDmZ nach A9gD
Danke für schnelle Antwort. Hat vielleicht auch jemand Kenntnis von der entsprechenden Rechtsgrundlage?
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Re: Beförderung A9mDmZ nach A9gD
M. E. ist es § 12 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 BBesG alter Fassung. Der Umstand, dass allgemeine Erhöhungen nicht auf diese Ausgleichszulage angerechnet werden, ergibt sich dann aus § 12 Abs 1 Satz 5 aaO.Djehuti hat geschrieben:Hat vielleicht auch jemand Kenntnis von der entsprechenden Rechtsgrundlage?
Viele Grüße
Gerda Schwäbel