**************,
Der letzte Beitrag zeigt, dass hier mal wieder das Stammtisch-Niveau überhand nimmt - das hatten wir ja schon mal !
Ich hoffe dass hier mal die Admins **************, eingreifen - wenn einer jetzt ausfallend wird und beleidigt, **************,
Urlaub während Wiedereingliederung
Moderator: Moderatoren
-
- Beiträge: 1454
- Registriert: 19. Jul 2012, 19:22
- Behörde:
Re: Urlaub während Wiedereingliederung
Ich habe ja bereits beim letzten Beitrag versucht, mal wieder auf das Thema zurück zu kommen...
Nochmals:
Am Besten muss der- oder diejenige - in diesem Fleissbine - die praktische Erfahrungen damit machen. Alles andere und die vielen Mutmaßungen sind hier nicht zielförndernd - und Beschimpfungen erst Recht nicht !
Viel Erfolg Fleissbine - ich persönlich würde mich freuen, wenn du mal ein Feedback über deine Erfahrungen geben würdest...
Nochmals:
Am Besten muss der- oder diejenige - in diesem Fleissbine - die praktische Erfahrungen damit machen. Alles andere und die vielen Mutmaßungen sind hier nicht zielförndernd - und Beschimpfungen erst Recht nicht !
Viel Erfolg Fleissbine - ich persönlich würde mich freuen, wenn du mal ein Feedback über deine Erfahrungen geben würdest...
Re: Urlaub während Wiedereingliederung
Ich habe während meiner Wiedereingliederung als Landesbeamtin NRW keine Krankmeldung vorlegen müssen. Die Angestellten in der gleichen Situation haben Krankengeld bezogen in dieser Zeit und Krankmeldungen vorgelegt. Ich habe Urlaub beantrag und auch nehmen können.
LG
sheela
LG
sheela
-
- Beiträge: 1454
- Registriert: 19. Jul 2012, 19:22
- Behörde:
Re: Urlaub während Wiedereingliederung
als Beamtin brauchst du auch keine AU-Bescheinigung - aber du musst doch einen Wiedereingliederungsplan vorlegen - oder?
Ich muss jetzt auch mal HopSing bestehen - und das meine ich Ernst:
Grundsätzlich gelten Beamte während der Durchführung der stufenweisen Wiedereingliederung als dienstfähig und benötigen keine Krankmeldung. Sie erhalten
daher auch ihre vollen Dienstbezüge. Lediglich für den Teil der Tätigkeit, für den sie noch nicht eingesetzt werden können, werden sie vom Dienst befreit. Während der
für die Wiedereingliederung vereinbarten Stundenzahl müssen sie ihre volle Arbeitsleistung erbringen...
Trotzdem ist das BEM bzw. die stufenweise WE auch auf die Beamten anzuwenden - es gibt halt Unterschiede zu den Angestellten in Bezug auf Bezahlung und Krankmeldung...
Die Kollegen die ich bisher kannte, hatten immer einen Wiedereingliederungsplan dem Dienstherr vorgelegt, ich bin davon ausgegangen, dass dies gleichzeitig die AU-Bescheinigung ist...
Aber grundsätzlichen Anspruch auf Urlaub hat man meiner Meinung trotzdem nicht, ich gehe aber mal davon aus, dass auf Nachfrage bei einer längeren Wiedereingliederung die Anfrage auf Urlaub wohlwollend genehmigt wird - zum ja keine Krankmeldung wie bei den Angestellten vorliegt...
Der behandelnde Arzt könnte aber trotzdem der Meinung sei, dass ein Urlaub die WE gefährdet...wenn man den Urlaub bei Arzt und Dienstherr mit vernünftigen Argumenten begründet, wird man diese vermutlich auch bekommen...
Ich muss jetzt auch mal HopSing bestehen - und das meine ich Ernst:
Grundsätzlich gelten Beamte während der Durchführung der stufenweisen Wiedereingliederung als dienstfähig und benötigen keine Krankmeldung. Sie erhalten
daher auch ihre vollen Dienstbezüge. Lediglich für den Teil der Tätigkeit, für den sie noch nicht eingesetzt werden können, werden sie vom Dienst befreit. Während der
für die Wiedereingliederung vereinbarten Stundenzahl müssen sie ihre volle Arbeitsleistung erbringen...
Trotzdem ist das BEM bzw. die stufenweise WE auch auf die Beamten anzuwenden - es gibt halt Unterschiede zu den Angestellten in Bezug auf Bezahlung und Krankmeldung...
Die Kollegen die ich bisher kannte, hatten immer einen Wiedereingliederungsplan dem Dienstherr vorgelegt, ich bin davon ausgegangen, dass dies gleichzeitig die AU-Bescheinigung ist...
Aber grundsätzlichen Anspruch auf Urlaub hat man meiner Meinung trotzdem nicht, ich gehe aber mal davon aus, dass auf Nachfrage bei einer längeren Wiedereingliederung die Anfrage auf Urlaub wohlwollend genehmigt wird - zum ja keine Krankmeldung wie bei den Angestellten vorliegt...
Der behandelnde Arzt könnte aber trotzdem der Meinung sei, dass ein Urlaub die WE gefährdet...wenn man den Urlaub bei Arzt und Dienstherr mit vernünftigen Argumenten begründet, wird man diese vermutlich auch bekommen...
Re: Urlaub während Wiedereingliederung
Hallo Fleißbiene,
ich sperre das Thema erst mal. Gerät wieder einmal aus den Fugen!
Bitte melde dich bei uns wenn deine WE läuft, dann mach ich das Thema noch einmal auf damit du ein Feedback geben kannst.
Würden wir uns alle freuen!
ich sperre das Thema erst mal. Gerät wieder einmal aus den Fugen!
Bitte melde dich bei uns wenn deine WE läuft, dann mach ich das Thema noch einmal auf damit du ein Feedback geben kannst.
Würden wir uns alle freuen!
Grüne Beiträge sind -Mod- Beiträge, schwarze geben meine "private Meinung" wieder!
---------
Wenn der Staat versagt http://www.harrywoerz.de/?pg=0
Totale Überwachung stoppen
http://www.pro-bargeld.com/gefahr-fuer-deutsche-sparer.html
---------
Wenn der Staat versagt http://www.harrywoerz.de/?pg=0
Totale Überwachung stoppen
http://www.pro-bargeld.com/gefahr-fuer-deutsche-sparer.html