hab mal ne rechtliche Frage, zu der ich aus rechtlichen gründen natürlich keine Rechtsberatung erwarte !
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Einem Kollegen von mir wurde (wie auch immer 8) ) mitgeteilt das der Dienstherr seinen dienstlich E-Mail Verkehr überwachen läßt.
Angeblich hätte der Persrat grünes Licht gegeben ???
(Naja was man vom Persrat halten kann, denke ich ist auch bekannt).
Gründe seien hohes aufkommen an "nicht dienstlichen E-Mails"!
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Ja gut es handelt sich um ein dienstlich zur Verfügung gestelltes Medium, andererseits wie sieht es mit § 202 StGB aus ?
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Uuuups
hab grad gelesen das die §§ 202 ,202a StGB bei e-mail nicht greifen.
http://www.e-recht24.de/artikel/strafrecht/35.html
Jemand eine andere Idee ??
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Gib es möglichkeiten der Verschlüsslung dienstlicher e-mails ?
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Muß vorsichtig sein was ich hier schreibe, nicht das der Dienstherr mit seinen schwarz gekleideten Männern plötzlich hinter mir steht

