Sie machen sich konstant in ihrer Argumentation angreifbar und nicht glaubwürdig, indem sie in ihre "Fakten" auch eine gehörige Portion Meinung legen und nicht sauber mit den korrekten Begriffen und Sachverhalten argumentieren.
>Auch sind die achso oft genannten Zusatzversicherungen von den Angestellten mit Lohnverzicht erkauft. Was >meinen Sie wovon diese Zusatzrenten im Vorfeld abgezogen werden? Vom Gehalt natürlich.
Das ist eine Behauptung ihrerseits, die nicht belegt wird.
>Auch das Beamte/Pensionäre eine private KV abschließen MÜSSEN ist einfach falsch, sie haben die Wahl. Zwar >nur einmal, aber von müssen zu sprechen ist schlichter Humbug.
De jure haben sie recht - wenn der zukünftige Angestellte möchte, kann er in der gesetzlichen KV bleiben. De facto ist es genau umgedreht, es sei denn sie wollen den doppelten Beitrag zur KV bezahlen wie der angestellte Kollege der z.B. gegenüber im Büro sitzt. Der Staat spart es sich nämlich, seinen pflichtgemässen Anteil zur gesetzlichen KV bei Beamten zu entrichten. Statt dessen wettet er, dass es ihn billiger kommt nur im Fall des Eintretens eines Gesundheitsschadens zu zahlen. Mit anderen Worten - einerseits "ermöglicht" es der Staat Beamten in die PKV zu kommen, gleichzeitig "zwingt" er sie aber dazu.
>Und natürlich haben Sie auch unterschlagen, dass Pensionäre ganze DREIZEHN mal ihre Pensionsüberweisung >bekommen, womit ihre Darlegung komplett aus den Fugen gerät.
Das wäre mir neu.
>Ebenso berücksichtigen Sie nicht, dass alle Tarifabschlüsse im Öffentlichen Dienst auch für Pensionen >übernommen werden. So haben z.B. die Pensionäre zuletzt eine Erhöhung von 3% bekommen, die >Rentenerhöhung viel mit 1,3% weit weniger hoch aus.
Tarifabschlüsse im öD werden a) in letzter Zeit im Regelfall (Bund), aber nicht immer zwingend und oft mit Abschlägen auch für den Beamtenbereich übernommen. b) als wiederum zwingende Konsequenz daraus, wird der übernommene Teil auch für die Pensionen angewandt. Ihre Argumentation ist somit nicht ganz zutreffend - einfach richtig formulieren nächstes Mal.
>Zwar 10 Jahre alt, aber an den prozentualen Verteilungen dürfte sich nichts geändert haben - eher ins negative. >Sie sehen also, dass nicht mal 1 % der Bevölkerung an ihre Durschnittspension herankommt. Also schlussfolgere >ich, dass weniger als die Top 1% der deutschen Bevölkerung im Beamtenverhältnis steht.

Das ist doch das alte Lied. Pensionen sind höher a) weil der Qualifikationsgrad von Beamten in der Regel höher ist als der des Durchschnittsrentners, und b) weil sich die Pension als Vollversorgung auch im Alter versteht, und nicht als Grundversorgung. Die dazu erfolgte Absenkung der Beamtenbesoldung (im Vergleich zu den Angestellten gehältern des öD) im Ausgleich für den nicht entrichteten Rentenbeitrag der Beamten finden sie schon in den 1950er Jahren.