Rechtlerin hat geschrieben:... dann eben auch für Dich UoB = Urlaub ohne Bezüge ...
Wenn Sie das so genau wissen, dann sollten Sie sich schleunigst an an das Bundesministerium des Inneren, die Bundesregierung, juris, den Bundesanzeigerverlag ... wenden. Die glauben nämlich alle ernsthaft, dass der in § 95 BBG beschriebene Begriff "Urlaub ohne
Besoldung" lautet. Die Bezeichnung "UoB" und auch gleichgesetzt mit "Urlaub ohne Bezüge" wird übrigens nur in postinternen Vorgängen verwendet. Die werden den Threadersteller aber noch weniger interessieren, als der § 95 BBG, die anderen Regelungen über die Beurlaubung von Bundesbeamten oder Ihre "Geschichten von der Telekom". "Beamter seit Geburt" ist Landesbeamter in Brandenburg und das als Beamter auf Probe wohl auch noch nicht so lang, dass der Dienstherr ein Intreresse daran haben könnte, dass der sich in anderen Bereichen "zusätzliche" Qualifikationen erwirbt.
Über Ihre Vorschläge mit dem "bestatten lassen" sollten Sie nochmal nachdenken.
Viele Grüße
Gerda Schwäbel