Zuständigkeit nach Pensionierung

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cgrzenk
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Zuständigkeit nach Pensionierung

Beitrag von cgrzenk »

Hallo,

ist die Stammdienststelle(also da wo man dienst getan hat) in NRW weiter personalführende Dienstelle. Beihilfe und finanzielle Dinge werden ja vom Landesamt für Bes.u.Vers. übernommen.
Bei wem muss man den dann z.B. eine Nebentätigkeit genehmigen lassen oder seine Adressänderung mitteilen?

Danke
egyptwoman
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Re: Zuständigkeit nach Pensionierung

Beitrag von egyptwoman »

Das musst du auch weiterhin bei deiner ehemaligen Stammdienststelle, die bleibt ja.

egyptwoman
Blue Ice Ultra
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Re: Zuständigkeit nach Pensionierung

Beitrag von Blue Ice Ultra »

egyptwoman hat geschrieben:Das musst du auch weiterhin bei deiner ehemaligen Stammdienststelle, die bleibt ja.

egyptwoman
Leider nein, läuft meines Wissens alles über das LBV in D´dorf.
egyptwoman
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Re: Zuständigkeit nach Pensionierung

Beitrag von egyptwoman »

Hm dann scheint das Länderspezifisch zu sein, denn für mich ist immer noch meine alte Dienststelle für solche Genehmigungen zuständig.

egyptwoman
cgrzenk
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Re: Zuständigkeit nach Pensionierung

Beitrag von cgrzenk »

Ja okay. Dann ruf ich mal in Ddorf an.
Blue Ice Ultra
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Re: Zuständigkeit nach Pensionierung

Beitrag von Blue Ice Ultra »

egyptwoman hat geschrieben:Hm dann scheint das Länderspezifisch zu sein, denn für mich ist immer noch meine alte Dienststelle für solche Genehmigungen zuständig.

egyptwoman
In NRW ist es für die Beamten des Landes so geregelt das die komplette Zuständigkeit, bei Versetzung in den Ruhestand, auf das LBV übergeht.
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