ich bin Polizeibeamtin in Nds und hätte da mal eine Frage bzgl. Sonderurlaub - vielleicht kann mir ja hier einer (oder mehrere) schon weiterhelfen, ohne das ich gleich zur Personalstelle laufen muss (sind nur ne kleine Dienststelle und bis jetzt ist es nur eine Überlegung).....
Und zwar würde ich aus persönlichen Gründen gerne für eine zeitlang - mind. 1 Jahr ggf. länger - ins EU-Ausland gehen und dort leben und arbeiten. Einfach mal eine zeitlang was Neues machen, aber eben mit der Möglichkeit wieder zurückgehen zu können, wenn es doch alles nicht passt.
Dazu müsste ich ja dann Sonderurlaub ohne Weiterzahlung der Bezüge nehmen, soweit klar.....
Wie würde denn sowas ablaufen, also sprich in welchem Zeitrahmen müsste man den Antrag stellen bzw. würde der bearbeitet werden?
Kann man den Antrag gleich für ein Jahr stellen oder geht das immer nur halbjährlich mit Verlängerung?
Und für welchen Zeitraum maximal?
Welche Begründung wäre da möglich oder kann man den einfach ohne Begründung stellen?
Achja und ob ich, wenn ich in der Zeit arbeiten möchte (muss ja meine laufenden Kosten zahlen können) das anmelden und genehmigen lassen?
So wirklich hab ich da noch nichts gefunden bisher.....
Dann noch die Frage, welche Folgen das für mich hat.
Ich habe Heilfürsorge - würde die dann (auch für die Zukunft) komplett wegfallen oder nur für die Zeit des Sonderurlaubes?
Müsste ich dann auch die ganzen Sachen wie Arbeitslosenversicherung etc. zahlen oder fällt das dann trotzdem weg? (Ich wäre ja "nur" beurlaubt, aber immer noch Beamter......)
Oder gelte ich dann gar nicht mehr als Beamter - z.b. Kfz-Versicherung als Beispiel....
Ich glaub das waren die wichtigsten Fragen - falls jemandem nochwas einfällt was ich nicht bedacht habe bitte melden

Danke schonmal für eure Hilfe.....