Bewerbung

Allgemeine Themen zum Bereich des öffentlichen Dienstes.

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arti67
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Bewerbung

Beitrag von arti67 »

Erst einmal allen Foristen ein Frohes und Gesundes Neues Jahr!
Nun meine Frage:

Ich sitze seit Jahren auf einer A10-Stelle, bin selbst A10 und komme folglich nicht mehr weiter. Durch die Pensionierung eines Kollegen ist nun endlich eine A12-Stelle frei geworden, auf die ich mich gerne bewerben würde und auch werde.

Leider hat zwischenzeitlich auch ein weiterer Kollege Interesse an der Stelle bekundet und wird sich auch bewerben. Dieser Kollege ist bereits seit mehr als zehn Jahren A12.

Ich habe mich daraufhin mit einem Kollegen unterhalten, der über sehr viel Ahnung hinsichtlich dieser Thematik verfügt. Dieser sagte mir, dass man den Kollegen, der bereits A12 ist eindeutig bei der Besetzung der Stelle bevorzugen wird, trotz seiner weitaus schlechteren Qualifikation. Man sei gehalten A12-Posten bevorzugt mit Leuten zu besetzen, die bereits A12 sind. Laut seiner Aussage hätte ich selbst vor dem Verwaltungsgericht keine Chance, da die Gerichte diese Verfahrensweise gutheißen.
Für mich ist das eine klare Benachteiligung. Das Argument der Kosten zieht m. E. nicht, da ich ja ohnehin keinen Anspruch auf Beförderung habe. Ausserdem wird mir durch diese Verfahrensweise ein berufliches Fortkommen erheblich erschwert bzw. auf Jahre verzögert, da hier aufgrund der ungünstigen Altersstruktur keine A11/A12-Stellen ansonsten frei sind.

Hat jemand ähnliche Erfahrunge bei der Stellenbesetzung gemacht? Warum kann ich mich mit A10 folglich nur auf eine A11-Stelle bewerben? Gibt es irgendwo Urteile? Sollte ich den Rechtsweg beschreiten?
arti67
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Re: Bewerbung

Beitrag von arti67 »

Ja, werde ich -wie oben gesagt- auch tun. Ich wollte nur mal wissen, ob es hier schon einschlägige Erfahrungen gibt und ob das gängige Praxis ist, dass man gegen einen höherbesoldeten Bewerber keine Chance hat.
Ich hatte noch vergessen zu erwähnen, dass hier alle Stellen nach A12 bewertet sind, ich also keine Alternative (Umweg über A11er-Dienstposten) habe.
Blue Ice Ultra
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Re: Bewerbung

Beitrag von Blue Ice Ultra »

Grundsätzlich kannst Du Dich auf jede Stelle innerhalb Deiner Laufbahn bewerben. Dies mal vorab.

Grundsätzlich sind Stellen im öffentlichen Dienst nach dem Prinzip der Bestenauslese zu besetzen, Kriterien wie Schwerbehinderung oder auch eben der Umstand das der Bewerber schon eine bestimmte Besoldungsgruppe erreicht hat, sind nur Hilfskriterien. Im übrigen ist die Argumentation die man Dir genannt hat nicht schlüssig. Denn der Kollege der schon A12 hat, muss ja auf einer entsprechenden Stelle sitzen, sonst wäre er ja eben nicht bis in diese Besoldungsgruppe befördert worden. Würdest Du Dich also auf die Stelle bewerben, aber der Kollege genommen, sehe es bei diesem Sachverhalt im Rahmen der Konkurrentenklage für Dich gar nicht schlecht aus. Denn man muss bedenken das dann eine Bestenauslese eben nicht stattgefunden hat, es sei denn Dein Dienstherr kann das Gegenteil beweisen (was häufig bei einer solchen Vorgeschichte eben nicht gelingt).
Den Klageweg kannst Du im übrigen erst beschreiten wenn die Entscheidung über die Stellenbesetzung getroffen wurde und Du nicht damit zu frieden bist.
arti67
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Re: Bewerbung

Beitrag von arti67 »

Danke Blue Ice. Vielleicht sollte ich mich vorher nicht verrückt machen lassen. Mich hat nur die Aussage eines erfahren Kollegen geschockt, dass ich von vorne rein keine Chance gegen einen höherbesoldeten Kollegen hätte, selbst vor dem VerWG nicht.
Ansonsten sehe ich das nämlich so wie Du. Es muss eine Bestenauslese stattfinden. Mal abwarten. Bei Interesse halte ich euch auf dem Laufenden.
Blue Ice Ultra
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Re: Bewerbung

Beitrag von Blue Ice Ultra »

Es ist mir nicht nachvollziehbar wieso dieses Ammenmärchen immer noch die Runde macht. Zu mal Kokurrentenklagen gar nicht mal so aussichtslos sind (siehe Stellenbesetzungsverfahren beim BGH). Das Problem ist bloß, das man anschließend keinen Schritt weiter ist, weil das Verfahren zur Stellenbesetzung noch mal durchgeführt werden muss (wenn man denn mit der Klage Erfolg hatte).
Gerda
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Re: Bewerbung

Beitrag von Gerda »

Blue Ice Ultra hat geschrieben:Grundsätzlich kannst Du Dich auf jede Stelle innerhalb Deiner Laufbahn bewerben
Nach Bundesbeamtenrecht ja. Dann gibt es die individuellen Vorschriften, herausgegeben per Erlass, Verfügungen etc. aus den zuständigen Ministerien und da gibts dann das hier:
arti67 hat geschrieben: A10 folglich nur auf eine A11-Stelle bewerben
und damit kommen Dienstherr und co. wegen der entsprechenden Rückendeckung durch.....
Dann kommt es noch auf die Behörde an......
Ja und Bestenauslese wäre genial, so sollte es sein, aber die Realität ist da doch etwas anders..... Und an den Rechten, die du als Beamter, neben deinen Pflichten hast, bin ich gerade "fast zerbrochen" (sprich Klagewege etc....).
Es ist sehr sehr schwierig und du solltest dir bewusst sein, was du nach ggf. abgelehnter Bewerbung für einen Weg beschreitest..... des könnte sehr sehr steinig werden und die Nerven brauchen seilartige Stärke....

Es ist noch lange nicht so, dass das was recht ist auch recht bleiben wird.....

Aber: Bewerben würde ich mich erst einmal in jedem Fall!

Gruss Gerda und viel Glück
arti67
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Re: Bewerbung

Beitrag von arti67 »

Danke, Gerda! Das alles ist mir schon bewußt. Allerdings habe ich auch nicht viel zu verlieren. Ich bin in den vergangenen fast 25 Jahre ÖD ein paar mal zu viel ver*rscht worden, insofern habe ich keine Angst vor dem Rechtsweg.
Ich bin mittlerweile auch der Auffassung, dass man sich Respekt erklagen bzw. einen gewissen Ruf erarbeiten muss. Ist traurig, weil viel Zeit verstreicht, aber ich bin im 21. Jahrhundert auch nicht mehr bereit, mir diese absolutistische Von-oben-herab-Tour gefallen zu lassen. Hab vor Kurzem erst eine Klage erfolgreich gestalten können, jetzt bekomme ich 2500 Euro Schadenersatz von meinem Dienstherrn. Schade, dass dafür niemand in Regress genommen wird.
DonJupp
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Re: Bewerbung

Beitrag von DonJupp »

Erfahrungen aus meiner eigenen Verwaltung:

Zunächst müsste mal geklärt werden, ob es sich bei der Ausschreibung um eine Beförderungsausschreibung handelt. In diesem Fall können sich keine A12 drauf bewerben. Dies müsste theoretisch im zugelassenen Bewerberkreis geregelt sein.

Ist der Bewerberkreis auf A 11 festgelegt (z.B. Beamten der Besoldungsgruppe A 11 und entsprechender Beurteilung), hast Du keine Chance. In diesem Fall wird die Bewerbung nicht einmal berücksichtigt.

Fehlt es an solchen Regelungen, ist die Bewerbung frei. Dies bedeutet, dass sich auch ein A 10 oder gar A 9g drauf bewerben könnte. Grenzen liegen lediglich in den vorherigen Beurteilungen. Da es ein höherwertigerer Dienstposten und zudem eine Planstelle ist, dürfte die Bewerbung unterhalb von 9 - 10 Punkten nicht zum Erfolg führen.

Liegen mehrere Bewerber vor (A 10 und A 12), so dürfte der A 12 theoretisch bevorzugt werden. Dies liegt vielmehr daran, dass er aufgrund des Werdegangs (er ist bereits A 12) schon eine höhere Qualifikation hat.
arti67
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Re: Bewerbung

Beitrag von arti67 »

Danke Jupp für die Anmerkungen. So ähnlich hat mir das heute auch ein Kollege erläutert. Es kommt halt auf die Ausschreibung an.
Theoretisch könnte man die Stelle sogar ohne Ausschreibung besetzen, nämlich den Konkurrenten (A12) einfach umsetzen. Dann gucke ich auch in die Röhre.
Das bei mehreren Bewerbern im Zuge eines Ausschreibungsverfahrens der A12er ansonsten bevorzugt wird, sehe ich nicht so. Im Gegensatz zum Konkurrenten habe ich
a) eine Ausbildung
b) mehrer Dienstposten innerhalb der letzten 25 Jahre inne gehabt
c) in anderen Behörden gearbeitet
d) insgesamt eine längere Dienstzeit.

Mal sehen, ob das reicht.
LG
arti67
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Re: Bewerbung

Beitrag von arti67 »

Hier mal ein kurzes Update in der Sache. Kommentare/Anmerkungen sind willkommen:

Nachdem meine Bewerbung nun schon eine Weile vorliegt und sich nichts mehr tat, habe ich einfach mal in der Personalstelle angerufen. Man teilte mir freundlicherweise mit, dass es eine Handvoll Bewerber auf die fragliche Stelle gebe und (jetzt kommt der Hammer) ich befände mich im Mittelfeld. Ich war mehr als geschockt. Auch unter meinen Kollegen kann das niemand verstehen. Als Begründung wurde mir genannt, die anderen Bewerber seien bereits A11. Man wisse auch noch nicht, ob man überhaupt Vorstellungsgespräche durchführe. Möglicherweise erfolge die Auswahl nach Aktenlage.

Sollte man der o. g. Argumentation folgen, so hätte ich auch künftig keine Chance von meiner A10-Stelle runter zu kommen. Alle Stelle hier im Hause sind nach A12 bewertet und es wird sich im Geschäftsbereich immer jemand finden, der bereits A11 ist und die A12-Stelle anstrebt.
Was mir am meisten zu schaffen macht, ist die Geringschätzung meiner Leistung und meiner Person. Ich bin seit über zwanzig Jahren hier tätig, habe zwei Ausbildungen vorzuweisen, jede Menge fachspezifische Lehrgänge, mehrere verschiedene Verwendungen hier usw. und dann wird jemand bevorzugt, der das alles nicht hat? Mag ja sein, dass er aufgrund seines Status als A11 WOANDERS bewiesen hat, dass er eine höhere Qualifikation hat, aber eben nicht hier im Hause.
Erwähnen sollte ich vielleicht noch, dass ich über eine sehr spezielle Ausbildung verfüge, die man hier früher noch zwingend benötigte. Mittlerweile ist die Laufbahn abgeschafft bzw. geschlossen worden, da ihr zum Schluss nur noch sehr wenige Beamte angehörten. Daher können sich hier mittlerweile auch reguläre Verwaltungsbeamte bewerben.
arti67
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Re: Bewerbung

Beitrag von arti67 »

Danke für diesen sinnvollen Beitrag, der auch darauf schliessen lässt, dass Du meine obigen Ausführungen nicht gelesen hast.
Nochmal: nur ich habe diese spezielle Qualifikation, ich bin seit über 20 Jahren im Hause auf wechselnden DP tätig. Meine jetzige Verwendung ist mit der angestrebten Tätigkeit identisch, ich habe die einschlägigen Lehrgänge absolviert und noch ein paar andere "weiche" Kriterien, auf die ich nicht näher eingehen kan, erfülle ich auch. Das hast nichts mit Arroganz zu tun, sondern es sind einfach Tatsachen.
Mir zur unterstellen, ich sei überheblich, finde ich schon ziemlich feist. Ich habe meine Worte durchaus mit Bedacht gewählt.
Steinbock
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Re: Bewerbung

Beitrag von Steinbock »

arti67 hat geschrieben:Danke für diesen sinnvollen Beitrag, der auch darauf schliessen lässt, dass Du meine obigen Ausführungen nicht gelesen hast.
Nochmal: nur ich habe diese spezielle Qualifikation, ich bin seit über 20 Jahren im Hause auf wechselnden DP tätig. Meine jetzige Verwendung ist mit der angestrebten Tätigkeit identisch, ich habe die einschlägigen Lehrgänge absolviert und noch ein paar andere "weiche" Kriterien, auf die ich nicht näher eingehen kan, erfülle ich auch. Das hast nichts mit Arroganz zu tun, sondern es sind einfach Tatsachen.
Mir zur unterstellen, ich sei überheblich, finde ich schon ziemlich feist. Ich habe meine Worte durchaus mit Bedacht gewählt.
Wenn man diesen Text liest, kann man aber auch auf andere Gedanken kommen.

Du scheinst sehr von dir überzeugt zu sein, ich werte dies sogar als sehr arogant.
(Überheblich wäre dagegen noch nett ausgedrückt).

Nur ob dies deine Vorgesetzen auch so sehen, ist hier die große Frage - und diese entscheiden auch wer diese ausgeschriebene Stelle erhält.
Ich vermute eher, dass deine Vorgesetzten von diesen deiner Fähigkeiten nicht überzeugt sind.

Gruß vom Steinbock
arti67
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Re: Bewerbung

Beitrag von arti67 »

Arrogant schreibt man mit zwei "r". Überheblich kann nicht nett ausgedrückt sein, denn es hat die gleiche Bedeutung wie "arrogant".

Ansonsten verkneift Dir Deine "anderen Gedanken", wenn Du nichts Sachliches beizutragen hast.

Ich hatte geglaubt, dies hier wäre ein Forum, in dem man sich gegenseitig hilft und mit Rat und Tat zur Seite steht, aber das ist schon ziemlich die Krönung, was man sich von Leuten anhören muss, die einen weder persönlich kennen, noch sonst irgendwas an Hilfestellung etc. anbieten können.
arti67
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Re: Bewerbung

Beitrag von arti67 »

Neuer Sachstand: nach einem Gespräch mit einem Vorgesetzten, der sich bei der Personalstelle informiert hat, stellt sich die Situation nunmehr wie folgt dar:

Anhand der eingereichten Bewerbungen erstellt die Personalverwaltung eine Synopse mit geeigneten Bewerbern. Soweit bleibt alles beim alten. Früher wurde dann ein Teil der Bewerber, z. B. die Plätze 1 bis 4, zu einem persönlichen Bewerbungsgespräch eingeladen, um den am besten geeigneten Bewerber herauszufiltern.
Dies fällt künftig flach. Es wird nur der Erste der Liste zum Gespräch eingeladen. Wenn die Person nicht fundamentalen Mist baut, dann hat sie den Job.
In meinem Fall bedeutet dies, dass ein Mitbewerber vor mir auf der Liste steht, nur aufgrund des Umstandes, dass er besser beurteilt worden ist. Alle anderen Kriterien fallen unter den Tisch.
M. E. öffnet man durch diese Vorgehensweise (alleiniges Abstellen auf die Beurteilung) dem Mißbrauch Tür und Tor. Will ich jemand loswerden, gebe ich ihm eine Bomben-Beurteilung und alle anderen Bewerber fallen hinten runter, egal was sie bisher für eine Vorgeschichte haben.
Bis dato hatte man noch die Chance, im Rahmen des Bewerbungs-/Auswahlgesprächs nach vorne zu kommen und die Kommission zu überzeugen. Dies wurde abgeschafft, da man der Ansicht ist, bei derartigen Gesprächen handele es sich nur um eine Momentaufnahme. Mal abgesehen davon, dass man dann sämtliche Prüfungen abschaffen kann, weil es immer nur einen begrenzten Zeitraum abbildet, finde ich diese Verfahrensweise doch sehr seltsam.
Wird das Verfahren noch woanders so praktiziert?
Frauenpower
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Re: Bewerbung

Beitrag von Frauenpower »

Bewird dich doch einfach mal .. mit ein wenig Glück kriegst du die Stelle :D
:)
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