Ist jemand bekannt, ob bei Aussschlagung des Erbes durch die Witwe (den Witwer) eines verstorbenen Beamten, trotzdem Anspruch auf Gewährung der Witwenpension (Witwerpension) besteht, wenn hierfür alle sonstigen Voraussetzungen gegeben sind? Über eine Antwort (eventuell mit Gesetzesfundstelle) würde ich micht freuen, da ich in der Literatur hierzu nichts finden konnte.
Perenquen
Witwenpension trotz Erbausschlagung?
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Re: Witwenpension trotz Erbausschlagung?
Das Ausschlagen einer Erbschaft kann m. E. nicht zum Verlust der Witwen-/Witwerversorgung führen. Der Anspruch auf diese Versorgung ist ein höchstpersönlicher. Er fällt nicht durch Erbschaft zu.
Siehe § 19 Beamtenversorgungsgesetz
(1) Die Witwe eines Beamten auf Lebenszeit, ..., oder eines Ruhestandsbeamten erhält Witwengeld ...
Viele Grüße (in Richtung meiner Lieblingsinsel)
Gerda Schwäbel
Siehe § 19 Beamtenversorgungsgesetz
(1) Die Witwe eines Beamten auf Lebenszeit, ..., oder eines Ruhestandsbeamten erhält Witwengeld ...
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Re: Witwenpension trotz Erbausschlagung?
Das Ausschlagen eines Erben und der Anspruch auf Witwengeld sind zwei grundsätzlich verschiedene paar Schuhe...Es handelt sich um zwei vollkommen voneinander getrennte Sachverhalte, die rein gar nichts miteinander zu tun haben und demzufolge getrennt beachtet werden...
Schau dir den § 19 BBG ff. an und dort wirst du - wenn es mit dem DH Problem geben sollte, einfach mal ein Rechtsberatungsgespräch mit einem Anwalt vereinbaren...entweder ein Anwalt im Familien/Erbrecht oder Verwaltungsrecht - ich würde hier Verwaltungsrecht bevorzugen, da du ja Ansprüche aus Pension beantragen willst...
Frohe Weihnachten
Schau dir den § 19 BBG ff. an und dort wirst du - wenn es mit dem DH Problem geben sollte, einfach mal ein Rechtsberatungsgespräch mit einem Anwalt vereinbaren...entweder ein Anwalt im Familien/Erbrecht oder Verwaltungsrecht - ich würde hier Verwaltungsrecht bevorzugen, da du ja Ansprüche aus Pension beantragen willst...
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- Bundesfreiwild
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Re: Witwenpension trotz Erbausschlagung?
Erbschaftsannahme oder -ausschlagung hat nichts mit Renten- oder Pensionsansprüchen zu tun.
Oft ist die Ausschlagung eine Schutzmaßnahme, um sich vor der Übernahme von Schulden oder Steuerschulden zu retten. Reine private Vermögensangelegenheit.
Oft ist die Ausschlagung eine Schutzmaßnahme, um sich vor der Übernahme von Schulden oder Steuerschulden zu retten. Reine private Vermögensangelegenheit.