Witwenpension trotz Erbausschlagung?

Allgemeine Themen zum Bereich des öffentlichen Dienstes.

Moderator: Moderatoren

Antworten
Perenquen
Beiträge: 5
Registriert: 12. Mär 2011, 16:38
Behörde:
Wohnort: Puerto de la Cruz/Teneriffa

Witwenpension trotz Erbausschlagung?

Beitrag von Perenquen »

Ist jemand bekannt, ob bei Aussschlagung des Erbes durch die Witwe (den Witwer) eines verstorbenen Beamten, trotzdem Anspruch auf Gewährung der Witwenpension (Witwerpension) besteht, wenn hierfür alle sonstigen Voraussetzungen gegeben sind? Über eine Antwort (eventuell mit Gesetzesfundstelle) würde ich micht freuen, da ich in der Literatur hierzu nichts finden konnte.
Perenquen
Gerda Schwäbel
Beiträge: 655
Registriert: 10. Jul 2008, 13:35
Behörde:

Re: Witwenpension trotz Erbausschlagung?

Beitrag von Gerda Schwäbel »

Das Ausschlagen einer Erbschaft kann m. E. nicht zum Verlust der Witwen-/Witwerversorgung führen. Der Anspruch auf diese Versorgung ist ein höchstpersönlicher. Er fällt nicht durch Erbschaft zu.

Siehe § 19 Beamtenversorgungsgesetz
(1) Die Witwe eines Beamten auf Lebenszeit, ..., oder eines Ruhestandsbeamten erhält Witwengeld ...

Viele Grüße (in Richtung meiner Lieblingsinsel)
Gerda Schwäbel
Kater-Mikesch
Beiträge: 1454
Registriert: 19. Jul 2012, 19:22
Behörde:

Re: Witwenpension trotz Erbausschlagung?

Beitrag von Kater-Mikesch »

Das Ausschlagen eines Erben und der Anspruch auf Witwengeld sind zwei grundsätzlich verschiedene paar Schuhe...Es handelt sich um zwei vollkommen voneinander getrennte Sachverhalte, die rein gar nichts miteinander zu tun haben und demzufolge getrennt beachtet werden...

Schau dir den § 19 BBG ff. an und dort wirst du - wenn es mit dem DH Problem geben sollte, einfach mal ein Rechtsberatungsgespräch mit einem Anwalt vereinbaren...entweder ein Anwalt im Familien/Erbrecht oder Verwaltungsrecht - ich würde hier Verwaltungsrecht bevorzugen, da du ja Ansprüche aus Pension beantragen willst...

Frohe Weihnachten
Benutzeravatar
Bundesfreiwild
Beiträge: 1946
Registriert: 17. Jan 2011, 08:48
Behörde:
Kontaktdaten:

Re: Witwenpension trotz Erbausschlagung?

Beitrag von Bundesfreiwild »

Erbschaftsannahme oder -ausschlagung hat nichts mit Renten- oder Pensionsansprüchen zu tun.

Oft ist die Ausschlagung eine Schutzmaßnahme, um sich vor der Übernahme von Schulden oder Steuerschulden zu retten. Reine private Vermögensangelegenheit.
Antworten