Schwerbehinderung und Stundenkürzung

Allgemeine Themen zum Bereich des öffentlichen Dienstes.

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Klaus
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Re: Schwerbehinderung und Stundenkürzung

Beitrag von Klaus »

Davon habe ich noch nie gehört. Mehr Urlaub gibt es. Aber die allgemeine Arbeitszeit kürzen bei vollem Gehalt? Glaub ich nicht.
alexxag
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Re: Schwerbehinderung und Stundenkürzung

Beitrag von alexxag »

Beim Bund geht das defintiv...von 41 auf 40h/Woche.
Aber nach der Grundlage müsste ich mal suchen....
Steinbock
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Re: Schwerbehinderung und Stundenkürzung

Beitrag von Steinbock »

alexxag hat geschrieben:Beim Bund geht das defintiv...von 41 auf 40h/Woche.
Aber nach der Grundlage müsste ich mal suchen....
richtig - dies findet man in der Arbeitszeitverordnung für Bundesbeamte (AZVO) § 3 Absatz 1.

Gruß vom Steinbock
Steinbock
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Re: Schwerbehinderung und Stundenkürzung

Beitrag von Steinbock »

beamter seit geburt hat geschrieben:müsste dann aber doch sich aufs land ummüntzen lassen eventuell klagen.
wäre trotzdem schön wenn einer genauere rechtsgrundlagen hätte
Warum verräts Du uns nicht das Bundesland ?

Ist dies so ein großes Geheimnis ?
Heini aus Uhlenbusch
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Re: Schwerbehinderung und Stundenkürzung

Beitrag von Heini aus Uhlenbusch »

Tägliche Höchstarbeitszeit laut Gesetz 8 Std
Wöchendlich keine Grenze !!!
Weitere Infos Sozialministerium Berlin
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Ossikind
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Re: Schwerbehinderung und Stundenkürzung

Beitrag von Ossikind »

beamter seit geburt hat geschrieben:Hallo

habe gehört das Beamte mit einer Schwerbehinderung ab 50 GdB verkürzte Arbeitszeiten beantragen können, aber volle Bezüge behalten.

Weiß jemand genaueres darüber, bzw. wo man sowas nachlesen kann?
Gibt es, aber nicht die vollen Bezüge.
Grob gesagt läuft das übern Amtsarzt zum Arbeitgeber, dann zur BFD (bei Zolls halt) und dann zum BMF.
Alles nachzulesen über die Verordnung der Gewährung eines Zuschlages zu den Dienstbezügen bei begrenzter Dienstfähigkeit (BDZV) in der Fassung v.25.08.2008.
Hab ich vorliegen.
Früher konnten Frauen kochen wie meine Mutter, heute können sie saufen wie mein Vater!
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MAW
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Re: Schwerbehinderung und Stundenkürzung

Beitrag von MAW »

Ossikind hat geschrieben: Verordnung der Gewährung eines Zuschlages zu den Dienstbezügen bei begrenzter Dienstfähigkeit (BDZV) in der Fassung v.25.08.2008.
Hab ich vorliegen.
Hallo Ossikind,
der user "beamter seit geburt" hat wohl mit einmal warme füße bekommen. aber mir könntest das teil mal zukommen lassen.ich habe vor den weg zu bestreiten und mir die stunden kürzen zu lassen. :D

allen ein schönes und besinnliches Weihnachtsfest und ein gutes und gesundes neues Jahr.

gruß Maw
im Osten gibt's NIX neues
kleineSchnecke
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Re: Schwerbehinderung und Stundenkürzung

Beitrag von kleineSchnecke »

Hallo,

Du kannst die Antwort auf deine Frage in den meisten Arbeitszeitverordnungen nachlesen. Entweder beim Bund oder beim jeweiligen Bundesland.
Wikipedia gibt hier eine komplette Linksammlung der Verordnungen her: http://de.wikipedia.org/wiki/Arbeitszeitverordnung.

In der Regel arbeitet ein schwerbehinderter Beamter 40 Stunden pro Woche bei gleichem Gehalt.
Der Grad der Behinderung muss hierbei i.d.R. mindestens 50 betragen.

lg
kS
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