Rechtliche Möglichkeiten für Versetzung anderes Bundesland?
Moderator: Moderatoren
Rechtliche Möglichkeiten für Versetzung anderes Bundesland?
Hallo liebe Forumsmitglieder,
Ich hoffe ihr könnt mir vielleicht weiterhelfen oder habt ein paar Tipps. Seit 2008 versuche ich meinen Dienstherren zu wechseln, damit meine ich, dass ich als Beamtin in ein anderes Bundesland versetzt werden möchte, da ich von Tag zu Tag unglücklicher hier werde. Mein Mann wohnt in dem anderen, Bundesland. Dort haben wir auch ein Haus. Auf Dauer macht mich dieser Zustand aber ziemlich fertig, um nicht zu sagen krank (schlaflose, gedankenreiche Nächte, heulattacken etc.) ich kann kaum über diese Situation sprechen, ohne in Tränen auszubrechen.
Gibt es irgendwelche Möglichkeiten oder rechtliche Mittel oder eine fürsorgepflicht des Dienstherren mich zu Versetzen? Bewerbungen habe ich monatlich erfolglos verschickt.
Über antworten freue ich mich.
Ich hoffe ihr könnt mir vielleicht weiterhelfen oder habt ein paar Tipps. Seit 2008 versuche ich meinen Dienstherren zu wechseln, damit meine ich, dass ich als Beamtin in ein anderes Bundesland versetzt werden möchte, da ich von Tag zu Tag unglücklicher hier werde. Mein Mann wohnt in dem anderen, Bundesland. Dort haben wir auch ein Haus. Auf Dauer macht mich dieser Zustand aber ziemlich fertig, um nicht zu sagen krank (schlaflose, gedankenreiche Nächte, heulattacken etc.) ich kann kaum über diese Situation sprechen, ohne in Tränen auszubrechen.
Gibt es irgendwelche Möglichkeiten oder rechtliche Mittel oder eine fürsorgepflicht des Dienstherren mich zu Versetzen? Bewerbungen habe ich monatlich erfolglos verschickt.
Über antworten freue ich mich.
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Also es es geht "nur" um 200 km. Tägliches Fahren kommt für mich nicht in Frage, da ich auf der vielbefahrenen Autobahn mindesten 3 Stunden brauchen würde für eine Tour. Also morgens 3 Stunde und Abends 3 Stunden. Das heißt ich sehe meine Familie nur von Freitag Abend bis Sonntag Abend und ganz ehrlich, dass mach mich kaputt auf Dauer.
Schade eigentlich, dass es für Beamte keine andere Möglichkeiten gibt. Dann muss ich es halt weiter mit Bewerbungen versuchen. Oder das Beamtenverhältnis aufgeben
Schade eigentlich, dass es für Beamte keine andere Möglichkeiten gibt. Dann muss ich es halt weiter mit Bewerbungen versuchen. Oder das Beamtenverhältnis aufgeben

Hallo !
Ja, dieses Problem hat auch ein Kollege von mir...
Ziemliche Scheiße sage ich nur. Leider haben meine Vorredner recht. Es gibt keine Möglichkeit irgend jemanden zu zwingen dich aufzunehmen. LEIDER.
Vielleicht hilft Dir folgendes weiter:
- Schreibe ein Versetzungsgesuch
- Nehme Kontakt mit deiner Dienststelle des Herzens
- und spreche gaaaaanz offen über deinen Wunsch dort zu arbeiten...
Ich wünsche Dir total viel Glück !
Ja, dieses Problem hat auch ein Kollege von mir...
Ziemliche Scheiße sage ich nur. Leider haben meine Vorredner recht. Es gibt keine Möglichkeit irgend jemanden zu zwingen dich aufzunehmen. LEIDER.
Vielleicht hilft Dir folgendes weiter:
- Schreibe ein Versetzungsgesuch
- Nehme Kontakt mit deiner Dienststelle des Herzens
- und spreche gaaaaanz offen über deinen Wunsch dort zu arbeiten...
Ich wünsche Dir total viel Glück !
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Tröste Dich, für Angestellte gibt es die auch nicht. Für Stellenausschreibungen würde ich mal hier http://stellenblatt.de/ oder hier http://www.bund.de/DE/Stellenangebote/F ... _node.html schauen.Ossibabe hat geschrieben:
Schade eigentlich, dass es für Beamte keine andere Möglichkeiten gibt. Dann muss ich es halt weiter mit Bewerbungen versuchen. Oder das Beamtenverhältnis aufgeben
War die Problematik schon als Du Beamtin wurdest oder ist das erst später eingetreten?
@ mcknickig: Wozu soll TE ein Versetzungsgesuch schreiben? 1. Kann der Dienstherr ohne Absprache mit einem anderen Dienstherrn nicht versetzen. 2. Dürfen die meisten Verwaltungen ohne Stellenausschreibungen und Auswahlverfahren niemanden einstellen. 3. Wird der jetzige Dienstherr wohl wenig erfreut sein.
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Genau genommen, darf keine Verwaltung ohne Stellenausschreibung jemanden einstellen. Der Grund ist die so.g Bestenauslese und der Gleichheitssatz. Ich weiß dass das in der Praxis umschifft wird, offiziell ist aber so.Carmen0308 hat geschrieben:Sorry, wenn ich mich hier mal kurz einmische:
@Blue Ice Ultra: Du sagtest, dass die meisten Verwaltungen ohne Stellenausschreibungen und Auswahlverfahren niemanden einstellen dürfen. Weißt du zufällig, welche Verwaltungen das genau betrifft?
Hallo,
also ich kann aus eigener Erfahrung sagen: selbst aktiv werden und nach Tauschpartner suchen und auch Ringtausch!!!
Ich habe Abende damit zugebracht zu schauen, wer wohin will und ob sich daraus ein Ringtausch erschließen könnte.
Also z. B. wollte ich von Be nach Bi, eine aus Bi wollte nach Ha und eine aus Ha wollte nach Be ... im Tauschforum schrieb mich die Kollegin aus Ha an, ich schrieb dann die Kollegin aus Bi (wo ich ja hin wollte) an und so fand sich das dann.
Hier ist z. B. so ein Forum:
http://www.justizforum.nrw.de/forumdisplay.php?f=26
Viel Erfolg!!!! Und wenn noch was unklar ist, frag ruhig
also ich kann aus eigener Erfahrung sagen: selbst aktiv werden und nach Tauschpartner suchen und auch Ringtausch!!!
Ich habe Abende damit zugebracht zu schauen, wer wohin will und ob sich daraus ein Ringtausch erschließen könnte.
Also z. B. wollte ich von Be nach Bi, eine aus Bi wollte nach Ha und eine aus Ha wollte nach Be ... im Tauschforum schrieb mich die Kollegin aus Ha an, ich schrieb dann die Kollegin aus Bi (wo ich ja hin wollte) an und so fand sich das dann.
Hier ist z. B. so ein Forum:
http://www.justizforum.nrw.de/forumdisplay.php?f=26
Viel Erfolg!!!! Und wenn noch was unklar ist, frag ruhig

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Danke euch beiden.
Naja, einen Tauschpartner suche ich hier im Forum ja auch. Hat sich bis jetzt aber noch nichts gefunden.
Außerdem habe ich von nem Fall bei uns gehört, dass jemand einen Tauschpartner gefunden hat, der auch die Zustimmung der Amtsleitung fand, aber dann wurde dieser Tauschpartner für einen anderen Versetzungswilligen "verwendet". Da fragt man sich auch, warum man überhaupt suchen soll... aber ich versuch es trotzdem weiter...
@Necke1805: Danke für die Adresse, aber ich komme aus der Steuerverwaltung und da hilft mir das Justizforum leider nicht weiter.

Naja, einen Tauschpartner suche ich hier im Forum ja auch. Hat sich bis jetzt aber noch nichts gefunden.
Außerdem habe ich von nem Fall bei uns gehört, dass jemand einen Tauschpartner gefunden hat, der auch die Zustimmung der Amtsleitung fand, aber dann wurde dieser Tauschpartner für einen anderen Versetzungswilligen "verwendet". Da fragt man sich auch, warum man überhaupt suchen soll... aber ich versuch es trotzdem weiter...
@Necke1805: Danke für die Adresse, aber ich komme aus der Steuerverwaltung und da hilft mir das Justizforum leider nicht weiter.

Wechsel des Bundeslandes - Rentenversicherung
Hallo zusammen,
ich hoffe, ich kann mich mit meiner Frage diesem Thread anschließen.
Sachverhalt:
Ich arbeite als Inspektor auf Probe bei einer Deutschen Rentenversicherung. Da ich erst später zu dem Laden gekommen bin, bin ich bereits 28 Jahre. Aus persönlichen Gründen habe ich vor, dass Bundesland zu wechseln. Entweder nach Baden-Württemberg, oder nach Rheinland-Pfalz.
Nun ist ein Wechsel von einer Rentenversicherung zur anderen Rentenversicherung "grundsätzlich" kein Problem.
Da ich aber durch die "Blumen" gesagt bekommen habe, das die eine Krähe der anderen kein Auge aushackt bin ich mir unschlüssig, ob ich es wagen soll, eine Bewerbung an die beiden Träger zu schicken. ( Die Träger der Rentenversicherung, zumindest im Süden, suchen z.Zt. fast alle händeringend nach Beamten im gehobenen Dienst mit Schwerpunkt: Rentenversicherungsrecht )
Nun meine Fragen:
1.) In meinem jetzigen Bundesland gibt es eine Verbeamtung auf Lebzeit, erst nach drei Jahren Probezeit, unabhängig von der Altersgrenze. ( In manchen Bundesländern gibt es ja die magische Grenze von 27 Jahren ).
In Baden-Württemberg gibt es ja diese Begrenzung auf das 27 Lebensjahre.
Würde ich dann, falls eine Übernahme in ein Beamtenverhältnis erfolgt, dann direkt auf Lebzeit verbeamtet, oder kann ich meine bereits abgeleistete Probezeit "übernehmen" und dann beim anderen Rentenversicherungsträger anrechnen lassen?
2.) Was haltet Ihr aus "taktischen" Gründen davon, sich bereits in der Probezeit zu bewerben? Lieber in den sauren Apfel beissen und warten bis man auf Lebzeit ist?
Hintergrund: Wir ( meine Frau und ich ) haben in BaWü ein Haus geerbt. Eine Instandsetzung dort wäre lukrativer, als ein Neubau hier. Nun steht aber die weite Entfernung von meinem jetzigen Dienstherr bis zu dem Haus ein Einzug entgegen.
3.) Hat jemand von Euch Erfahrungen ob man realistische Chancen hat von einem Rentenversicherungsträger des Bundeslandes X in eine Kommunalverwaltung ( z.B. in eine Beratungsstelle für Sozialversicherungsangelegenheiten ) des Bundeslandes Y zu wechseln. Oder sind da eher die Unterschiede im Studium zu groß? ( Unterschiedliches Landesrecht, Dienstrecht, etc.? )
Viele Grüße und Danke für Eure Antworten!!!
ich hoffe, ich kann mich mit meiner Frage diesem Thread anschließen.
Sachverhalt:
Ich arbeite als Inspektor auf Probe bei einer Deutschen Rentenversicherung. Da ich erst später zu dem Laden gekommen bin, bin ich bereits 28 Jahre. Aus persönlichen Gründen habe ich vor, dass Bundesland zu wechseln. Entweder nach Baden-Württemberg, oder nach Rheinland-Pfalz.
Nun ist ein Wechsel von einer Rentenversicherung zur anderen Rentenversicherung "grundsätzlich" kein Problem.
Da ich aber durch die "Blumen" gesagt bekommen habe, das die eine Krähe der anderen kein Auge aushackt bin ich mir unschlüssig, ob ich es wagen soll, eine Bewerbung an die beiden Träger zu schicken. ( Die Träger der Rentenversicherung, zumindest im Süden, suchen z.Zt. fast alle händeringend nach Beamten im gehobenen Dienst mit Schwerpunkt: Rentenversicherungsrecht )
Nun meine Fragen:
1.) In meinem jetzigen Bundesland gibt es eine Verbeamtung auf Lebzeit, erst nach drei Jahren Probezeit, unabhängig von der Altersgrenze. ( In manchen Bundesländern gibt es ja die magische Grenze von 27 Jahren ).
In Baden-Württemberg gibt es ja diese Begrenzung auf das 27 Lebensjahre.
Würde ich dann, falls eine Übernahme in ein Beamtenverhältnis erfolgt, dann direkt auf Lebzeit verbeamtet, oder kann ich meine bereits abgeleistete Probezeit "übernehmen" und dann beim anderen Rentenversicherungsträger anrechnen lassen?
2.) Was haltet Ihr aus "taktischen" Gründen davon, sich bereits in der Probezeit zu bewerben? Lieber in den sauren Apfel beissen und warten bis man auf Lebzeit ist?
Hintergrund: Wir ( meine Frau und ich ) haben in BaWü ein Haus geerbt. Eine Instandsetzung dort wäre lukrativer, als ein Neubau hier. Nun steht aber die weite Entfernung von meinem jetzigen Dienstherr bis zu dem Haus ein Einzug entgegen.
3.) Hat jemand von Euch Erfahrungen ob man realistische Chancen hat von einem Rentenversicherungsträger des Bundeslandes X in eine Kommunalverwaltung ( z.B. in eine Beratungsstelle für Sozialversicherungsangelegenheiten ) des Bundeslandes Y zu wechseln. Oder sind da eher die Unterschiede im Studium zu groß? ( Unterschiedliches Landesrecht, Dienstrecht, etc.? )
Viele Grüße und Danke für Eure Antworten!!!
Re: Rechtliche Möglichkeiten für Versetzung anderes Bundesla
Hallo,
wollte mal fragen, ob es inzwischen bei Dir geklappt hat mit der Versetzung. Ich habe im Moment nämlich genau das gleiche Problem.
Ich möchte auch zu meiner Familie und meinem kleinen Sohn, die etwa 200 km weit weg wohnen. Ich sehe sie auch nur am Wochenende. Tägliches Pendeln wäre zu viel!
Wäre schön, wenn Du mir ein paar Tipps geben könntest. Versetzungsantrag ist gestellt und Kontakt zu meiner Wunschbehörde habe ich auch schon aufgenommen.
Bis dahin!
Schönen Gruß von Frankie!
wollte mal fragen, ob es inzwischen bei Dir geklappt hat mit der Versetzung. Ich habe im Moment nämlich genau das gleiche Problem.
Ich möchte auch zu meiner Familie und meinem kleinen Sohn, die etwa 200 km weit weg wohnen. Ich sehe sie auch nur am Wochenende. Tägliches Pendeln wäre zu viel!
Wäre schön, wenn Du mir ein paar Tipps geben könntest. Versetzungsantrag ist gestellt und Kontakt zu meiner Wunschbehörde habe ich auch schon aufgenommen.
Bis dahin!
Schönen Gruß von Frankie!
