BR-Wahl bei PBM NL Berlin
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Re: BR-Wahl bei PBM NL Berlin
Hallo Grubi und hallo an alle Mitstreiter der PBM NL,
nach meinen Einschätzungen ist hier nur etwas mit einer VERFASSUNGSBESCHWERDE auszurichten - denn wenn du wegen der
fehlenden Möglichkeit der BR-Wahl normal vor dem Arbeitsgericht klagst, dann kommen auch nur die Gründe zum Tragen, wie
z. B. Was ist ein Betrieb i. S. d. BetrVG...und da hat die PBM NL bzw. die Beschäftigten schlechte Karten, da diese Richter nur
nach der Definition des Gesetzes (Betriebszweck, Beitrag Mitarbeiter usw.) gehen - und das hat die Telekom bisher geschickt
zu verhindern genutzt - danach wäre die PBM NL vermutlich kein Betrieb.
Wenn aber ein VG oder das oberste Gericht mit dem BVG sich der Sache annimmt, dann werden hier Beamtenrecht und
Dienstherrnrecht überprüft.
Nach meinem rechtlichen Halbwissen, müßte dann jeder normal denkende Richter zur Eintscheidung kommen, dass durch das
fehlende Wahlrecht das Grundrecht der Gleichbehandlung nach Art. 3 Abs. 1 betroffen ist. Und dann kommt ein VG-Richter auch
mal auf die Idee, den Betriebszweck der PBM NL in Bezug auf die Beschneidung von Grundrechten und Beamtenrechten zu prüfen.
Denn es kann nicht sein, dass die Telekom als Dienstherr eine Struktur der PBM NL zuläßt, bei der die Grundrechte, Beamtenrechte
und weitere Rechte beschnitten und mißachtet werden - egal ob gewollt oder nicht gewollt. Spätestens seit die Telekom davon
wußte, hätte Sie diesen Mangel ändern müssen - wenn sie es nicht macht, hat sie sich die Gebung der Struktur mit den fehlenden
Rechten selber anzurechnen und man kann davon ausgehen, dass die PBM NL als Betrieb so dargestellt wird, als wenn es ein
Betrieb nach dem BetrVG wäre - mit dann allen Pflichten und Rechten des AG und der Beschäftigten...
Also wenn einer Klagen möchte, dann würde ich einer Verfassungsbeschwerde beim BVG als bessere Lösung sehen - die kann man
auch ohne Anwalt (mit Anwalt ist natürlich immer besser) durchführen - und die Gerichtskosten fallen weg, da Verfassungsbeschwerden
i. d. R. kostenfrei sein müssen...
Wenn einer die fixern Anwaltkosten für eine Verfassungsbeschwerde beim BVG kennt und klagen möchte und sich einige Beschäftigungslose
mit den Kosten beteiligen, ca. 5 bis 10 wären optimal, dann kann sich der Kostenaufwand in Grenzen halten...
Ich wäre sofort dabei !!!
nach meinen Einschätzungen ist hier nur etwas mit einer VERFASSUNGSBESCHWERDE auszurichten - denn wenn du wegen der
fehlenden Möglichkeit der BR-Wahl normal vor dem Arbeitsgericht klagst, dann kommen auch nur die Gründe zum Tragen, wie
z. B. Was ist ein Betrieb i. S. d. BetrVG...und da hat die PBM NL bzw. die Beschäftigten schlechte Karten, da diese Richter nur
nach der Definition des Gesetzes (Betriebszweck, Beitrag Mitarbeiter usw.) gehen - und das hat die Telekom bisher geschickt
zu verhindern genutzt - danach wäre die PBM NL vermutlich kein Betrieb.
Wenn aber ein VG oder das oberste Gericht mit dem BVG sich der Sache annimmt, dann werden hier Beamtenrecht und
Dienstherrnrecht überprüft.
Nach meinem rechtlichen Halbwissen, müßte dann jeder normal denkende Richter zur Eintscheidung kommen, dass durch das
fehlende Wahlrecht das Grundrecht der Gleichbehandlung nach Art. 3 Abs. 1 betroffen ist. Und dann kommt ein VG-Richter auch
mal auf die Idee, den Betriebszweck der PBM NL in Bezug auf die Beschneidung von Grundrechten und Beamtenrechten zu prüfen.
Denn es kann nicht sein, dass die Telekom als Dienstherr eine Struktur der PBM NL zuläßt, bei der die Grundrechte, Beamtenrechte
und weitere Rechte beschnitten und mißachtet werden - egal ob gewollt oder nicht gewollt. Spätestens seit die Telekom davon
wußte, hätte Sie diesen Mangel ändern müssen - wenn sie es nicht macht, hat sie sich die Gebung der Struktur mit den fehlenden
Rechten selber anzurechnen und man kann davon ausgehen, dass die PBM NL als Betrieb so dargestellt wird, als wenn es ein
Betrieb nach dem BetrVG wäre - mit dann allen Pflichten und Rechten des AG und der Beschäftigten...
Also wenn einer Klagen möchte, dann würde ich einer Verfassungsbeschwerde beim BVG als bessere Lösung sehen - die kann man
auch ohne Anwalt (mit Anwalt ist natürlich immer besser) durchführen - und die Gerichtskosten fallen weg, da Verfassungsbeschwerden
i. d. R. kostenfrei sein müssen...
Wenn einer die fixern Anwaltkosten für eine Verfassungsbeschwerde beim BVG kennt und klagen möchte und sich einige Beschäftigungslose
mit den Kosten beteiligen, ca. 5 bis 10 wären optimal, dann kann sich der Kostenaufwand in Grenzen halten...
Ich wäre sofort dabei !!!
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Re: BR-Wahl bei PBM NL Berlin
Die Verfassungsbeschwerde ist das schärfste Schwert des Betroffenen - nur so ist die Telekom mit Ihrem (rechtswidrigen) Konstrukt der
PBM NL in die Knie zu zwingen.
Wenn sich herausstellten sollte, dass Vorgesetzte und leitende Angestellte vorsätzlich gegen Recht und Ordnung verstoßen haben, dann
sind sogar weitere Rechtsmittel bezüglich Schadenersatz möglich - es muss natürlich ein nachgewiesener Schaden vorhanden sein.
Dafür kann das BVG auch die Mitarbeiter von SBR als Zeugen laden - und ggf. sogar unter Eid stellen - das sollte jeder sich zu Herzen
nehmen.
Entscheidend für die Kosten eines Anwaltes, ist natürlich der Streitwert - keine Ahnung wie der bei einer Verfassungsbeschwerde bewertet
wird - das wissen aber die Anwälte.
MfG Schwapau
PBM NL in die Knie zu zwingen.
Wenn sich herausstellten sollte, dass Vorgesetzte und leitende Angestellte vorsätzlich gegen Recht und Ordnung verstoßen haben, dann
sind sogar weitere Rechtsmittel bezüglich Schadenersatz möglich - es muss natürlich ein nachgewiesener Schaden vorhanden sein.
Dafür kann das BVG auch die Mitarbeiter von SBR als Zeugen laden - und ggf. sogar unter Eid stellen - das sollte jeder sich zu Herzen
nehmen.
Entscheidend für die Kosten eines Anwaltes, ist natürlich der Streitwert - keine Ahnung wie der bei einer Verfassungsbeschwerde bewertet
wird - das wissen aber die Anwälte.
MfG Schwapau
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Re: BR-Wahl bei PBM NL Berlin
Steht auf und wert euch - die Grundrechte müssen geschützt werden - notfalls mit Hilfe der Richter !
Vereinigt euch - schließt euch zusammen - jeder alleine ist nicht so stark wie die Gemeinschaft !!!
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Re: BR-Wahl bei PBM NL Berlin
Hallo,
meine Meinung ist, dass sich ProT-in sich hier leicht bedeckt hält - dann schon eher DPVKOM - ist aber meine persönliche Meinung...es kann
auch anders sein.
Ich würde ja noch immer eine Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht in Erwägung ziehen. Der Petitionsausschuss reicht mir nicht, da
diese Ihre Informationen wieder vom BMF - das heißt indirekt von der Telekom - erhalten und entscheiden...außerdem ist da nicht verbindliches
und verpflichtendes dahinter...
Werde mich mal erkundigen, ob eine Sammelklage- bzw. Sammelverfassungsbeschwerde bei BVG möglich ist - das wäre das richtige Schwert
um gegen die Telekom vorzugehen - bei Erfolg, werden dann auch sofort Maßnahmen auferlegt, an die die Telekom sich halten muss.
Da ist meiner Meinung nach die beste und verbindlichste Lösung und hat unmittelbare Auswirkungen für Recht und Ordnung.
Wer sich ggf. an einer Verfassungsbeschwerde beteiligen möchte, kann mich gerne über PN einmal anschreiben - ich kann auch eine Organisation
für ein Treffen übernehmen - das wäre kein Problem...
Die Idee mit der Freemail-Adresse ist zwar OK, aber man weiß nie wer da dann dahinter steckt...ggf. ja der AG - persönliche Treffen sind da
besser geeignet...
meine Meinung ist, dass sich ProT-in sich hier leicht bedeckt hält - dann schon eher DPVKOM - ist aber meine persönliche Meinung...es kann
auch anders sein.
Ich würde ja noch immer eine Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht in Erwägung ziehen. Der Petitionsausschuss reicht mir nicht, da
diese Ihre Informationen wieder vom BMF - das heißt indirekt von der Telekom - erhalten und entscheiden...außerdem ist da nicht verbindliches
und verpflichtendes dahinter...
Werde mich mal erkundigen, ob eine Sammelklage- bzw. Sammelverfassungsbeschwerde bei BVG möglich ist - das wäre das richtige Schwert
um gegen die Telekom vorzugehen - bei Erfolg, werden dann auch sofort Maßnahmen auferlegt, an die die Telekom sich halten muss.
Da ist meiner Meinung nach die beste und verbindlichste Lösung und hat unmittelbare Auswirkungen für Recht und Ordnung.
Wer sich ggf. an einer Verfassungsbeschwerde beteiligen möchte, kann mich gerne über PN einmal anschreiben - ich kann auch eine Organisation
für ein Treffen übernehmen - das wäre kein Problem...
Die Idee mit der Freemail-Adresse ist zwar OK, aber man weiß nie wer da dann dahinter steckt...ggf. ja der AG - persönliche Treffen sind da
besser geeignet...
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Re: BR-Wahl bei PBM NL Berlin
Der springende Punkt ist - und damit ist Prot-in nur bedingt handlungsfähig:
Jemand aus der PBM-NL muss ein INDIVIDUELLES Klageverfahren führen WOLLEN und den Nerv haben, es durch die Instanzen zu boxen.
Jemand aus der PBM-NL muss ein INDIVIDUELLES Klageverfahren führen WOLLEN und den Nerv haben, es durch die Instanzen zu boxen.
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Re: BR-Wahl bei PBM NL Berlin
Hallo Bundesfreiwild,
bezüglich des Klageverfahrens wegen dem nichts existenziellen BR bei der PBM NL, könnte auch eine Gewerkschaft klagen...
Auch eine Klage, wegen fehlender Beteiligung am BR beim SBR (also Wahlteilnahme bei BR SBR und Teilnahme an Betriebsversammlung
BR SBR) könnte nach meinen Kenntnissen auch eine Gewerkschaft durchführen...
Bezüglich der Verletzungen der Grundrechte in Bezug auf die Verfassungsbeschwerde beim BVG, ist es möglich, dass diese
nur vom Einzelnen eingereicht werden kann...da seine individuellen Rechte beeinträchtigt sind.
bezüglich des Klageverfahrens wegen dem nichts existenziellen BR bei der PBM NL, könnte auch eine Gewerkschaft klagen...
Auch eine Klage, wegen fehlender Beteiligung am BR beim SBR (also Wahlteilnahme bei BR SBR und Teilnahme an Betriebsversammlung
BR SBR) könnte nach meinen Kenntnissen auch eine Gewerkschaft durchführen...
Bezüglich der Verletzungen der Grundrechte in Bezug auf die Verfassungsbeschwerde beim BVG, ist es möglich, dass diese
nur vom Einzelnen eingereicht werden kann...da seine individuellen Rechte beeinträchtigt sind.
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Re: BR-Wahl bei PBM NL Berlin
Nach mehreren Meinungen ist ProT-in aber auch nicht an einer Lösung bei der PBM NL interessiert...
Wahrscheinlich sind das zu wenige Mitarbeiter - da lohnt sich die Arbeit nicht - damals bei der Vivento waren es wesentlich
mehr und da hat sich ProT-in ja reingehängt...
Wenn man schon mal ohne Rechte ist, dann interessiert es auch keinen mehr, ob und was mit einem passiert...
Wahrscheinlich sind das zu wenige Mitarbeiter - da lohnt sich die Arbeit nicht - damals bei der Vivento waren es wesentlich
mehr und da hat sich ProT-in ja reingehängt...
Wenn man schon mal ohne Rechte ist, dann interessiert es auch keinen mehr, ob und was mit einem passiert...
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Re: BR-Wahl bei PBM NL Berlin
Ziemlich unhaltbare Unterstellungen. Im BetrVG ist - wie schon geschrieben - eine "Gewerkschaft" berechtigt, Maßnahmen zu ergreifen.
Nun IST Prot-in aber keine Gewerkschaft, sondern "nur" eine Arbeitnehmervereinigung.
Die im Betrieb vertretenen Gewerkschaften sind vor allem ver.di und DPtrallala.
Nur... machen die halt, aus eigenen Interesse, natürlich keine BR-Wahl MIT den Unbeschäftigten, weil ver.di selbst und der Arbeitgeber (zu Recht) befürchten, dass dann ver.di evtl. nicht die Mehrheit bekommt und das Gemauschel nicht mehr funktionieren würde.
Nun IST Prot-in aber keine Gewerkschaft, sondern "nur" eine Arbeitnehmervereinigung.
Die im Betrieb vertretenen Gewerkschaften sind vor allem ver.di und DPtrallala.
Nur... machen die halt, aus eigenen Interesse, natürlich keine BR-Wahl MIT den Unbeschäftigten, weil ver.di selbst und der Arbeitgeber (zu Recht) befürchten, dass dann ver.di evtl. nicht die Mehrheit bekommt und das Gemauschel nicht mehr funktionieren würde.
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Re: BR-Wahl bei PBM NL Berlin
Hallo Grubi,
natürlich kann eine Gewerkschaft oder aber eine Vereinigung (wie sich ProT-in auch immer deklariert), gegen geltendes Recht klagen.
Man muss nicht unmittelbar betroffen sein, als AN-Vertretung...
Wenn ProT-in in dieser Angelegenheit nämlich nichts machen kann, wie konnten die denn bei der damaligen PSA bei Vivento was
machten - damit brüstest sich doch ProT-in immer wieder...oder war es so, dass es dort um mehr Mitarbeiter ging...?
Ca. 1100 betroffene Personen sind es vielleicht auch nicht wert - Kosten-Nutzen-Kalkulation...so einfach ist das...
Gehen wir aber mal davon aus, dass die Gewerkschaft das nicht dürft, kann sie aber den Mitarbeiter mit Know-How und z. B. mit
RA helfen - als DPVKOM-Mitglied hast du z. B. eine RS-Versicherung und die Möglichkeit, dich rechtlich bei deren Anwälten beraten
zu lassen...
natürlich kann eine Gewerkschaft oder aber eine Vereinigung (wie sich ProT-in auch immer deklariert), gegen geltendes Recht klagen.
Man muss nicht unmittelbar betroffen sein, als AN-Vertretung...
Wenn ProT-in in dieser Angelegenheit nämlich nichts machen kann, wie konnten die denn bei der damaligen PSA bei Vivento was
machten - damit brüstest sich doch ProT-in immer wieder...oder war es so, dass es dort um mehr Mitarbeiter ging...?
Ca. 1100 betroffene Personen sind es vielleicht auch nicht wert - Kosten-Nutzen-Kalkulation...so einfach ist das...
Gehen wir aber mal davon aus, dass die Gewerkschaft das nicht dürft, kann sie aber den Mitarbeiter mit Know-How und z. B. mit
RA helfen - als DPVKOM-Mitglied hast du z. B. eine RS-Versicherung und die Möglichkeit, dich rechtlich bei deren Anwälten beraten
zu lassen...
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Re: BR-Wahl bei PBM NL Berlin
Hallo Zusammen,
ich habe jetzt mal ein wenig recherchiert - DPVKOM und einige Betroffene, von denen auch mal gelegentlich einer
ins geregelt (Arbeits)-Leben zurückkehrt, sehen diesen Zustand der Vertretung der PBM NL bzw. SBR als sehr sehr
kritisch an.
Der SBR Berlini hat drei BRM - die eigentlich nur für die Mannschaft des SBR in Berlin zuständig ist. Davon sitzt einer
in Bonn, einer in Münster und einer in einem mir unbekannten Standort.
Den Schwerb-Vertreter kenne ich leider nicht, zuletzt war es ein Herr Hoffmann aus München, der ist aber entweder
krank oder schon gar nicht mehr im Unternehmen.
Die zur PBM NL Berlin versetzten Beamten (ca. 1100 +/-) werden von 3 BRM !!! vertreten, die eigentlich nur für den
Bereich SBR zuständig sind. Und diese 3 BRM sollen in beamtenrechtlichen Angelegenheiten die Beamten vertreten.
Wenn es aber bei diesen Beamten zu Problemen kommen sollte, dann kann sich jeder ausrechnen, dass diese nicht
einfach zu händeln sind, da es ja sogenannte "Problemfälle" sind - bitte jetzt nicht missverstehen.
Es handelt sich bei diesen personalrechtlichen Angelegenheiten in vielen Fällen um Verwaltungsakte, Einsprüche,
Gerichtsurteile - das komplette Beamtenrecht halt.
Des Weiteren muss dieser Betriebsrat auch die Kontrollrecht überwachen - und dafür Sorge tragen, dass der Arbeitgeber
seine Pflichten einhält - fast schon unmöglich...
Und da will uns einer sagen, dass da alles mit rechten Dingen zugeht. Wenn man dann auch noch sieht, wie der BR viele
Entscheidungen des Arbeitgebers abwinkt und erst gar nicht kritisch hinterfragt, kann man sich denken, welche Qualität
diese Arbeit des BR haben kann und hat.
Ich stelle mir die Arbeit als BRM schwierig vor, aber trotzdem muss man Entscheidungen kritisch nachfragen und die
Meinung des AG nicht einfach hinnehmen. Hier müssen viele Gesetze beachtet werden - im Sinne des Arbeitnehmers und
der Beamten.
Hier hakt es gewaltig - und hier ist ein großer Handlungsbedarf notwendig...
ich habe jetzt mal ein wenig recherchiert - DPVKOM und einige Betroffene, von denen auch mal gelegentlich einer
ins geregelt (Arbeits)-Leben zurückkehrt, sehen diesen Zustand der Vertretung der PBM NL bzw. SBR als sehr sehr
kritisch an.
Der SBR Berlini hat drei BRM - die eigentlich nur für die Mannschaft des SBR in Berlin zuständig ist. Davon sitzt einer
in Bonn, einer in Münster und einer in einem mir unbekannten Standort.
Den Schwerb-Vertreter kenne ich leider nicht, zuletzt war es ein Herr Hoffmann aus München, der ist aber entweder
krank oder schon gar nicht mehr im Unternehmen.
Die zur PBM NL Berlin versetzten Beamten (ca. 1100 +/-) werden von 3 BRM !!! vertreten, die eigentlich nur für den
Bereich SBR zuständig sind. Und diese 3 BRM sollen in beamtenrechtlichen Angelegenheiten die Beamten vertreten.
Wenn es aber bei diesen Beamten zu Problemen kommen sollte, dann kann sich jeder ausrechnen, dass diese nicht
einfach zu händeln sind, da es ja sogenannte "Problemfälle" sind - bitte jetzt nicht missverstehen.
Es handelt sich bei diesen personalrechtlichen Angelegenheiten in vielen Fällen um Verwaltungsakte, Einsprüche,
Gerichtsurteile - das komplette Beamtenrecht halt.
Des Weiteren muss dieser Betriebsrat auch die Kontrollrecht überwachen - und dafür Sorge tragen, dass der Arbeitgeber
seine Pflichten einhält - fast schon unmöglich...
Und da will uns einer sagen, dass da alles mit rechten Dingen zugeht. Wenn man dann auch noch sieht, wie der BR viele
Entscheidungen des Arbeitgebers abwinkt und erst gar nicht kritisch hinterfragt, kann man sich denken, welche Qualität
diese Arbeit des BR haben kann und hat.
Ich stelle mir die Arbeit als BRM schwierig vor, aber trotzdem muss man Entscheidungen kritisch nachfragen und die
Meinung des AG nicht einfach hinnehmen. Hier müssen viele Gesetze beachtet werden - im Sinne des Arbeitnehmers und
der Beamten.
Hier hakt es gewaltig - und hier ist ein großer Handlungsbedarf notwendig...
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Re: BR-Wahl bei PBM NL Berlin
Jetzt will ich aber mal was klarstellen. Und dann kann das Geschwätz darüber, ob Protin da keinen Bock hätte, etwas zu machen, auch enden:
Protin HAT es versucht, bzw. Kläger aus der PBM unterstützt. Leider war das bislang nicht erfolgreich.
Denn: Die Richter vom Verwaltungsgericht waren der Ansicht, dass die PBM eben gar kein eigenständiger oder Teil-Betrieb IST.
Und flugs war die Grundlage für eine Wahl durch und mit den Unbeschäftigten vom Tisch.
Die Frage ist, ob der/die, die geklagt haben, durch die Gerichtshierarchien gehen wollen.
Es geht immer um die ARbeitnehmer im Betrieb, und da die Unbeschäftigten ja nichts arbeiten...
Am Ende könnte der EuGh angerufen werden. Ob der allerdings mit dem Beamtenrechtszirkus bei der T durchblicken, wage ich zu bezweifeln.
Das Deutsch-Beamtentum und seine Rechte (und Pflichten) ist nirgendwo so ausgeprägt, wie eben in D.
Und ob die Kläger überhaupt noch in der PBM sind, oder bereits in die 55-er gegangen sind, ist auch noch die Frage.
Wer sich mit dem Gedanken trägt, in der Angelegenheit etwas anzustoßen, kann gerne mal bei Prot-in anfragen, wie der aktuelle Stand ist und wo die Chancen derzeit liegen könnten. Ansonsten kann man sich jedwede weitere Überlegung hier sparen. Wenn, dann müsst ihr es anpacken und tätig werden, möglichst mit kompetenter Unterstützung von denen, die sich bereits mit dem Thema gründlich befasst haben!
Ich möchte hier jetzt eigentlich nichts mehr darüber lesen, außer: Wir suchen uns die Kompetenz und packen es an. Punkt.
Bitte Ergebnisse melden.
Protin HAT es versucht, bzw. Kläger aus der PBM unterstützt. Leider war das bislang nicht erfolgreich.
Denn: Die Richter vom Verwaltungsgericht waren der Ansicht, dass die PBM eben gar kein eigenständiger oder Teil-Betrieb IST.
Und flugs war die Grundlage für eine Wahl durch und mit den Unbeschäftigten vom Tisch.
Die Frage ist, ob der/die, die geklagt haben, durch die Gerichtshierarchien gehen wollen.
Es geht immer um die ARbeitnehmer im Betrieb, und da die Unbeschäftigten ja nichts arbeiten...
Am Ende könnte der EuGh angerufen werden. Ob der allerdings mit dem Beamtenrechtszirkus bei der T durchblicken, wage ich zu bezweifeln.
Das Deutsch-Beamtentum und seine Rechte (und Pflichten) ist nirgendwo so ausgeprägt, wie eben in D.
Und ob die Kläger überhaupt noch in der PBM sind, oder bereits in die 55-er gegangen sind, ist auch noch die Frage.
Wer sich mit dem Gedanken trägt, in der Angelegenheit etwas anzustoßen, kann gerne mal bei Prot-in anfragen, wie der aktuelle Stand ist und wo die Chancen derzeit liegen könnten. Ansonsten kann man sich jedwede weitere Überlegung hier sparen. Wenn, dann müsst ihr es anpacken und tätig werden, möglichst mit kompetenter Unterstützung von denen, die sich bereits mit dem Thema gründlich befasst haben!
Ich möchte hier jetzt eigentlich nichts mehr darüber lesen, außer: Wir suchen uns die Kompetenz und packen es an. Punkt.
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Re: BR-Wahl bei PBM NL Berlin
Ohne Beihilfe von proT-in oder einer Gewerkschaft, brauchst du einen Rechtsstreit gar nicht anzufangen...
Das ist wie bei Prozessen, bei denen die z. b. die Verbraucherzentrale unterstützt...
Es ist ja auch so, dass durch einen Prozess Kosten entstehen - und willst du die bezahlen, wenn es letztendlich
zu einem Vergleich kommt - ich jedenfalls nicht - obwohl ich der Telekom gerne mal in den H. treten möchte...
Das ist wie bei Prozessen, bei denen die z. b. die Verbraucherzentrale unterstützt...
Es ist ja auch so, dass durch einen Prozess Kosten entstehen - und willst du die bezahlen, wenn es letztendlich
zu einem Vergleich kommt - ich jedenfalls nicht - obwohl ich der Telekom gerne mal in den H. treten möchte...