Ich habe mal eine Frage zur Kostenübernahme bei der Beihilfe (Land NRW). Folgender Sachverhalt:
Aufgrund einer (sehr seltenen) Magenerkrankung habe ich im letzten Jahr stark an Gewicht verloren, bin nun im Untergewicht und muss meine Nahrung nun noch zusätzlich mit Kalorien anreichern bzw. auch Astronautenkost (Trinknahrung) zu mir nehmen. Ich bekomme beides auch über Rezept verordnet.
Ich habe auch eine entsprechende Bescheinigung meines behandelnden Professors, dass diese Dinge medizinisch unbedingt notwendig sind.
Also hatte ich dann auch die Rezepte sowohl für das Kalorienpulver als auch für die Trinknahrung eingereicht (das erste mal letztes Jahr im Dezember). Die Beihilfe teilte mir daraufhin mit, dass die Kosten für das Kalorienpulver nicht erstattet werden können, da das Medikament nicht verschreibungspflichtig und daher nicht beihilfefähig wäre.
Das scheint nun halt einfach so zu sein. Damit habe ich mich nun auch abgefunden. Das Pulver ist zwar nicht so teuer, zwar machts die Menge, aber o.k. (Die PKV übernimmt ihren Anteil der Kosten aufgrund der ärztlichen Bescheinigung, obwohl sie es nicht müsste "entgegenkommend zahlen wir...")
Die Kosten für die Trinknahrung wurde jedoch ohne jeglichen Kommentar in voller Höhe erstattet! Das war mir auch wichtiger, denn das waren 190 € für 48 Tage!
Auch als ich ein zweites Rezept für die Trinknahrung eingereicht hatte, wurden die Kosten dafür ohne jeglichen Kommentar erstattet. Hier hatte ich sogar einen billigeren Anbieter im Internet gefunden, wo dieselbe Menge nur etwas mehr als die Hälfte im Vergleich zur Apotheke vor Ort gekostet hat. Aber auch das wurde wie gesagt problemlos erstattet.
Jetzt hatte ich ein weiteres Rezept für eben dieselbe Trinknahrung eingereicht und diese auch wieder über die günstige Versandapotheke bezogen. Nun wurde auf einmal die Kostenübernahme verweigert.

Nun kam ein neuer Bescheid der Beihilfe mit der Information, dass die Kosten für diese Trinknahrung nicht erstattet werden können. Begründung:
"Das von Ihnen beschaffte Präparat ist ein Medizinprodukt (kein zugelassenes Arzneimittel) und daher nicht beihilfefähig (Rechtsgrundlage: §4 Abs. 1 Nr 7 BVO). Grundsätzlich sind nur verschreibungspflichtige Arzneimittel beihilfefähig. Im Ausnahmefall kann auch ein apothekenpflichtiges, nicht verschreibungspflichtiges Arzneimittel als beihilfefähig anerkannt werden. Die beihilferechtliche Prüfung der eingereichten Unterlagen hat jedoch keine Ausnahme ergeben. Das beschaffte Arzneimittel ist somit nicht beihilfefähig."
Wie kann das denn sein, dass die zweimal die Kosten ohne jeden Kommentar anstandslos erstatten und jetzt auf einmal nicht bezahlen wollen? Ist das tatsächlich so richtig? Habe ich da keine Chance? Oder würde es vielleicht Sinn machen, nochmal Widerspruch gegen den Bescheid einzulegen (es befindet sich aber keine Rechtsmittelbelehrung am Ende des Schreibens wie sonst immer)?
Es ist doch paradox: ich brauche die Trinknahrung, damit ich nicht noch weiter Abnehme und im besten Fall sogar noch zunehme. Wenn das mit der Trinknahrung nicht gelingt und ich es nicht schaffe zuzunehmen, brauche ich eine Magensonde, d.h. es kommen dann viel höhere Kosten (OP, Krankenhausaufenthalt, Sondennahrung etc.). Und eine Sonde möchte ich auf keinen Fall, werde mir auf Dauer aber nicht die hohen Kosten für die Trinknahrung leisten können.

Hat jemand einen guten Rat für mich? Oder muss ich die Kosten jetzt tatsächlich selber tragen???
Danke!