Alimentation und Pension

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cgrzenk
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Alimentation und Pension

Beitrag von cgrzenk »

Hallo,

aufgrund verschiedener Urteile in den letzten Jahren in Bezug auf die Alimentierung ab dem 3.Kind, wurde festgestellt,
dass der Dienstherr ab dem 3. Kind vollumfänglich für dieses aufkommen muss. Für die ersten beiden Kinder muss der
Beamte teilweise auf seine Grundbezüge zurückgreifen. In einer komplizierten Rechnung hat seinerzeits das BVG errechnet,
was ein Kind kostet. Es wird im groben auf die Hartz IV Regelsätze abgestellt, wobei einem Beamtenkind 15% mehr zusteht.
Würde ich das jetzt runterrechnen auf eine 6 köpfige Familie, also alle Regelsätze plus Wohnkosten u.s.w. plus 15% Abstand,
komme ich bei meinen derzeitigen Bezügen hin. Bei der anstehenden Pensionierung aber nicht mehr.
Demzufolge währe Hartz IV höher als Pension und Familienzuschläge. Hat sich damit schon mal jemand befasst?
Ich denke der Dienstherr muss auch in der Pension so versorgen, dass Hilfe von anderen Stellen nicht erforderlich ist.
Blue Ice Ultra
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Re: Alimentation und Pension

Beitrag von Blue Ice Ultra »

?????? Welche Urteile sollen das sein? Hast Du dazu einen Link?

Im übrigen haben es die Gerichte bisher immer für Beamte als zumutbar angesehen, Sozialhilfe u.ä. zu beantragen.
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afo1
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Re: Alimentation und Pension

Beitrag von afo1 »

Da hilft nur, seine Kinder früher zu bekommen, dass man seine Pension alleine "verprassen" kann! 8)
Gruß
afo (dem es so mit seinen vier Kindern geht)
:twisted:
Ein guter Tropfen maßvoll genossen, schadet auch in großen Mengen nicht!
cgrzenk
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Re: Alimentation und Pension

Beitrag von cgrzenk »

1 A 2180/07 OVG NRW z.B.
Ja das mit der Sozialhilfe ist so eine Sache. Bekommen Beamte eigentlich nicht mit dem Hinweis, der Dienstherr ist für seine
Bediensteten zuständig womit sie Recht haben. Kann man aber auch aus dem Urteil entnehmen. Vorrübergehende Sozialhilfe
wenn der Dienstherr aus irgendwelchen Gründen gar nicht zahlt geht. Man soll ja nicht verhungern.

An afo1

Hm, wie soll man den das bei vorzeitiger Pensionierung wegen Krankheit steuern. Weist du wann du krank werden wirst?
Blue Ice Ultra
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Re: Alimentation und Pension

Beitrag von Blue Ice Ultra »

Das ist ja mal Kappes. Ein Anspruch auf Sozialhilfe genauso wie auf ALG-II besteht für Beamte genauso wie für jeden anderen auch. Ich kenne eine derartige Problematik nur in Bezug auf Heimunterbringungen, wenn das Sozialamt auf einen Antrag auf Erhöhung des Beihilfebemessungssatzes verweist. Ich verstehe auch ehrlich gesagt Dein Problem nicht. Wenn Du in den Ruhestand versetzt wirst erhältst Du Versorgungsbezüge plus Familienzuschlag. Wenn das Geld nicht reicht beantragst Du Sozialhilfe. Ablehnen kann das Sozialamt nur, wenn Du vorrangige (tatsächliche) Ansprüche hast die dazu ausreichen Euren Bedarf zu decken. Da Du die "Regelleistungen" von Deinem Dienstherrn bereits bekommst, wäre alles andere, mangels Rechtsgrundlagen und konkreter Regelungen, auf dem Klageweg durchzusetzen. Das führt aber dazu dass das Sozialamt dann doch Leistungen erbringen muss. Das Sozialamt kann Dich nicht auf einen fiktiven Anspruch gegenüber dem Dienstherrn verweisen, da das Sozialhilferecht immer nur von sog. "bereiten Mitteln" ausgeht.
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Bundesfreiwild
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Re: Alimentation und Pension

Beitrag von Bundesfreiwild »

Meine Güte. Eine DDU kann man immer ansteuern. Vor allem, wenn man schon evtl. chronisch krank IST. Das ist doch nicht das Problem.

Es gab vor ein paar Jahren schon mal die Klage eines AKTIVEN Beamten, dass er mit seinerm Gehalt und seiner Familiensituation weniger Geld hat als ein Hartz-IV-er.
Er klagte. Um einem Präzendenzurteil aus dem Weg zu gehen (und wohl, um zu vermeiden, dass in der Öffentlichkeit bekannt wird, dass Beamte nun mal flächendeckend nciht so viel verdienen, wie sich das blöde Volk so allgmein denkt), wurden die Bezüge des Mittleren Dienstes um einen Fixbetrag von 125 Euro angehoben, plus der Besoldungserhöhung in dem Jahr. Damit war die Klage aus den Füßen, weil die Alimentation jetzt höher war als Hartz IV.

Normalerweise müsste das der gleiche Fall sein, in der Pension. Die Familiensituations ist so und so, aber in Pension (mit Familie und Kindern) kommt man nicht mal auf den Hartz-IV-Satz.

Ist doch klar: Wenn das Grundeinkommen um 1/3 netto fällt, nützen einem evtl. auch Kindergeld und Zuschläge nichts mehr, um nicht unter die HartzIV-Grenze zu rutschen.
Und ganz klar: HartzIV ist die Untergrenze für ein menschwürdiges Leben. Selbst die Asylanten bekommen jetzt ja die Grundsicherung. Weshalb sollte ein pensionierter Beamter diesen Anspruch nicht auch haben.

Wirklich der Rat: Ausrechnen lassen, was man in seiner Familiensituation an Hartz-IV bekommen würde (berücksichtigen, was an Nebenkosten anfällt, etc.), da sollte man sich mal kundig machen. Immer beachten, dass bei der Berechnung auch das Einkommen der Ehefrau/-mann und evtl. auch das der Kinder mitgerechnet wird.
Wäre schön, wenn einer der Kollegen aus diesem Forum, die in den Jobcentern arbeiten, die Möglichkeit bieten könnten, da mal Hilfe zu leisten.

Und dann dem Dienstherrn vorlegen, dass man unter der Grundsicherung liegt.
cgrzenk
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Re: Alimentation und Pension

Beitrag von cgrzenk »

Der Dienstherr wird natürlich nicht darauf eingehen und zahlen. Er wird es auf eine Klage ankommen lassen. Das Verwaltungsgericht hat den Ermittlungsgrundsatz und wird alles von sich aus berechnen.
Hartz IV Sätze für alle Personen
Wohnkosten( gehen aus dem BVG Urteil hervor)
Energiekosten
Neuerdings Bildungsgutscheine u.dergleichen
Krankenversicherung und andere Dinge, die nach
Hartz IV zu berücksichtigen sind
Dann wird ein Aufschlag von 15% gemacht, weil ein Beamter ja natürlich nicht gleichgestellt sein darf mit einem HartzIV Empfänger.( auch aus dem Urteil)

Der Dienstherr muss pauschalisieren weil er nicht für jeden Beamten eine eigene Besoldungstabelle haben darf. Was ist den mit denen wo die Frau nicht arbeiten kann? Das Argument hat der Dienstherr mit der Frau gebracht. In meinem Prozess ist das Gericht überhaupt nicht darauf eingegangen.
Also. Der Dienstherr sorgt für Mann, Frau und Kinder.

Hier eine Beispielrechnung basierend auf den Vorgaben des Verfassungsgerichtes

Hartz 4 Regelsätze Erwachsene 364 Ehefrau 328 Kinderdurchschnitt 255
Miete 6 Personen 120m² 636
Energiekosten 25% 159 ( natürlich zu wenig, muss das Gericht anpassen)
Krankenversicherung 250

Macht eine Bedarf von 2.757 € für 6 Personen. Dazu kommt noch das Abstandsgebot von 15% und dann währe ich bei 3.171 €.
Das sind relativ konservative Zahlen. Für arbeitende Beamte kommen noch Erwerbsbonus und dergleichen hinzu.
cgrzenk
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Re: Alimentation und Pension

Beitrag von cgrzenk »

Die Bildungsgutscheine sind noch gar nicht dabei.
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