Fernstudium anzeigepflichtig? Inspektoranwärter

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BremerStadtmusikant
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Fernstudium anzeigepflichtig? Inspektoranwärter

Beitrag von BremerStadtmusikant »

Hallo,

ich beginne am 1.10.2012 ein/e Ausbildung/Studium als Inspektoranwärter in Bremen. Seit dem Sommersemester diesen Jahres mache ich via Fernstudium einen Master an der Fernuni Hagen. Diesen möchte ich auch weiterhin fortführen, natürlich nur als Teilzeitstudierender; sollte es mir zuviel werden, würde ich diesen allerdings auch für eine gewisse Zeit ruhen lassen, da ich natürlich meine Ausbildung mit guten Noten abschließen möchte. Der Master dient quasi nur zu meinem Privatvergnüngen, da ich a. bereits einen Hochschulabschluss besitze und b. der Master mir keine Aufstiegschancen eröffnet. Wenn ich das Bremische Beamtengesetz richtig verstehe, ist das Fernstudium nicht genehmigungspflichtig, da es unentgeltlich ist und nicht zu den aufgeführten Ausnahmen gehört. (vgl. § 64,1 und § 65,1,1 http://www.nebentaetigkeitsrecht.de/med ... bremen.pdf) Sehe ich das richtig? Ist das Fernstudium anzeigepflichtig? Wenn ja, warum? (Kenne mich mit Beamtenrecht/-gesetzen etc. (noch) nicht aus). Ich würde diese Fragen ungerne an meinen zukünftigen DH stellen, da ich - falls es nicht anzeigepflichtig sein sollte - mein Studium gerne für mich behalten würde. Ich fürchte, dass der DH Vorbehalte hat, dahingehend dass ich mich nicht genug auf die Ausbildung konzentriere. Das wird allerdings keinenfalls der Fall sein, da die Ausbildung für mich die höchste Priorität hat.

Ich hoffe ihr könnt mir weiterhelfen,

MfG Musikant

Nachtrag: Die Suche habe ich natürlich bemüht, bin aber aus den gefundenen Threads nicht schlau geworden.
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Mikesch
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Re: Fernstudium anzeigepflichtig? Inspektoranwärter

Beitrag von Mikesch »

Die Vorschriften behandeln die Nebentätigkeit! Die Begrifflichkeit wurde hier schon oft zweckentfremdet :-)
Eine Nebentätigkeit ist eine Tätigkeit gegen Entgelt! Wirst Du dafür bezahlt, dass Du studierst?

Was Du in der Freizeit machst, ist Dein Ding. Der Eine fährt Moped, geht schwimmen, ist ehrenamtlich Tätig und der Andere geht zum Spaß studieren...
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BremerStadtmusikant
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Re: Fernstudium anzeigepflichtig? Inspektoranwärter

Beitrag von BremerStadtmusikant »

Mikesch hat geschrieben: Wirst Du dafür bezahlt, dass Du studierst?
Nein, natürlich nicht. (Bitte nicht an dem natürlich aufhängen, es gibt auch Ausnahmen, aber für ein "normales" Studium wird man ja i.d.R. nicht bezahlt.)

Der Begriff Nebentätigkeit passt nicht wirklich für ein Studium, das stimmt, ich wollte nur sicher gehen, dass ich keinen Fehler mache, wenn ich das ganze als mein Privatvergnügen/Hobby sehe (und ebenso behandle, sprich dem DH gegenüber weder anzeige noch es genehmigen lasse).

Danke für die Antwort!
egyptwoman
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Re: Fernstudium anzeigepflichtig? Inspektoranwärter

Beitrag von egyptwoman »

Kann mich Mikesch nur anschließen, wenn ich in ner Volkshochschule nen Sprachenkurs belege muss ich den ja auch nicht anzeigen. Du hast dir deine Frage eigentlich schon selbst beantwortet: du machst es zu deinem Privatvergnügen und bekommst kein Geld dafür, also solange deine ausbildung nicht drunter leidet, kannst du in deiner Freizeit tun und lassen was du willst (sofern eben nicht bezahlte Tätigkeit). Viel Erfolg bei deinem Studium.

egyptwoman
BremerStadtmusikant
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Re: Fernstudium anzeigepflichtig? Inspektoranwärter

Beitrag von BremerStadtmusikant »

Hallo,

danke auch für deine Antwort. Super, jetzt bin ich echt beruhigt, dass ihr meine Meinung bestätigt. Wollte halt ungern gleich in der Ausbildung was falsch machen.

LG Musikant
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