Nachversicherung

Allgemeine Themen zum Bereich des öffentlichen Dienstes.

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Richie
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Nachversicherung

Beitrag von Richie »

Hallo,

ich bin Angestellter (25 Jahre alt/jung) im öffentlichen Dienst (S-H) und habe jetzt die Möglichkeit in das Beamtenverhältnis auf Probe (B-W) zu wechseln. Hintergrund ist dabei natürlich auch die Liebe, der ich nachziehe.
Derzeit bin ich in E9 eingestuft und würde dann in A9 wechseln.
Dem Beamtenverhältnis und der der neuen Tätigkeit stehe ich aber sehr skeptisch gegenüber.
Ich gebe ungern meine Flexibilität auf, weil niemand vorhersagen kann, was noch so im Leben kommt.
Problem ist jedoch, dass ein Angestelltenverhältnis vom Dienstherren nicht vorgesehen ist!
Zudem gibt es das Angestelltenverhältnis in den südlichen Bundesländern wohl nicht mehr wirklich?!
Ich habe keine geeignete Stelle gefunden!!!
Für mich stellt sich die Frage, wie hoch die Einbußen bei einem möglichen Ausscheiden aus dem Dienst (bei nicht Bewährung oder selbstveranlasster Entlassung) in der Altersvorsorge wären. Für die Zeit würde ich in der GRV nachversichert werden, allerdings nicht bei der VBL. Der Dienstherr würde zwar sowohl den Arbeitgeberanteil als auch den Arbeitnehmeranteil nachentrichten, jedoch fallen diese aufgrund des Bruttos geringer aus. Stehe ich mit der Nachversicherung sehr viel schlechter dar oder ist es in jungen Jahren zuverkraften? Hat jemand Erfahrungen darin gemacht?

Ich danke für jede Antwort.
LG
sheela
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Re: Nachversicherung

Beitrag von sheela »

In der GRV wirst Du mit 50 prozentigem Arbeitgeberanteil nachversichert. Mehr nicht, da Du als Beamter keinen eigenen Anteil zahlst. Ich würde trotzdem den Versuch wagen und mich verbeamten lassen.
LG
sheela
Steinbock
Beiträge: 916
Registriert: 20. Mai 2012, 11:50
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Re: Nachversicherung

Beitrag von Steinbock »

Hallo Richie,
Richie hat geschrieben:Hallo,

ich bin Angestellter (25 Jahre alt/jung) im öffentlichen Dienst (S-H) und habe jetzt die Möglichkeit in das Beamtenverhältnis auf Probe (B-W) zu wechseln. Hintergrund ist dabei natürlich auch die Liebe, der ich nachziehe.
Derzeit bin ich in E9 eingestuft und würde dann in A9 wechseln.
na das ist doch super. Da solltest Du aber sofort zugreifen!
Dem Beamtenverhältnis und der der neuen Tätigkeit stehe ich aber sehr skeptisch gegenüber.
Ich gebe ungern meine Flexibilität auf, weil niemand vorhersagen kann, was noch so im Leben kommt.
Kennst Du das Sprichwort ? "wer nichts wagt, der nichts gewinnt"
Problem ist jedoch, dass ein Angestelltenverhältnis vom Dienstherren nicht vorgesehen ist!
Zudem gibt es das Angestelltenverhältnis in den südlichen Bundesländern wohl nicht mehr wirklich?!
Ich habe keine geeignete Stelle gefunden!!!
Für mich stellt sich die Frage, wie hoch die Einbußen bei einem möglichen Ausscheiden aus dem Dienst (bei nicht Bewährung oder selbstveranlasster Entlassung) in der Altersvorsorge wären.
Nach dem Du vermutlich während der Beamtentätigkeit ein höheres Netto hast, kannst Du ja mtl. den Differenzbetrag in eine Altersversorgung zurück legen.
(keine Sozialversicherungsbeiträge mehr - Krankenversicherungsbeitrag + Pflegevers. niedriger)
Man wird schneller zum Abteilungsleiter befördert.
Was willst Du mehr.
Für die Zeit würde ich in der GRV nachversichert werden, allerdings nicht bei der VBL.
Die VBL ist nicht mehr das Gelbe vom Ei. Seit die Verträge vor etlichen Jahren umgestellt wurden, ergibt sich im Alter nicht mehr die Differenz zum Beamtengehalt.
Der Dienstherr würde zwar sowohl den Arbeitgeberanteil als auch den Arbeitnehmeranteil nachentrichten, jedoch fallen diese aufgrund des Bruttos geringer aus. Stehe ich mit der Nachversicherung sehr viel schlechter dar oder ist es in jungen Jahren zuverkraften? Hat jemand Erfahrungen darin gemacht?

Ich danke für jede Antwort.
LG
Siehe oben - die Differenz zum höheren Netto-Gehalt als Altersvorsorge zurück legen.

Gruß vom Steinbock
Conny
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Registriert: 5. Jul 2010, 15:39
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Re: Nachversicherung

Beitrag von Conny »

Steinbock hat geschrieben:... - Krankenversicherungsbeitrag + Pflegevers. niedriger)
Man wird schneller zum Abteilungsleiter befördert.
Wo hast Du denn diese Mär her? :D

Also den ersten Teil bezweifle ich mal stark. Mit 25 trifft das ja vielleicht noch zu aber danach ist Schluß mit Lustig und den zweiten Teil nenne ich mal Unfug.

Wobei ich ebenfalls sagen würde, dass diese Wahl im Alter von 25 keine Wirkliche ist. Ich verstehe auch die Flexibilität nicht, von der Du sprichst. Da tun sich Angestellte und Beamte im öff. D. wirklich gar nichts. Also schlag zu.

Gruß
Conny
Steinbock
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Re: Nachversicherung

Beitrag von Steinbock »

Hallo Conny,
Conny hat geschrieben:
Steinbock hat geschrieben:... - Krankenversicherungsbeitrag + Pflegevers. niedriger)
Man wird schneller zum Abteilungsleiter befördert.
Wo hast Du denn diese Mär her? :D
Ist keine Mär - habe ich selbst vor Jahren erlebt.
Nach bestandener Verwaltungsprüfung II - Übernahme in die Beamtenlaufbahn A10, von ehemals BAT IVb
Unterm Strich hatte ich ein höheres Netto-Einkommen.
Also den ersten Teil bezweifle ich mal stark. Mit 25 trifft das ja vielleicht noch zu aber danach ist Schluß mit Lustig und den zweiten Teil nenne ich mal Unfug.
Wenn man etwas als Unfug bezeichnet, sollte man schon den Grund seiner Überlegung, dazu mitliefern.
Ansonsten betrachte ich dies nicht nur als Unfug, sondern als Blödsinn.
Wobei ich ebenfalls sagen würde, dass diese Wahl im Alter von 25 keine Wirkliche ist. Ich verstehe auch die Flexibilität nicht, von der Du sprichst. Da tun sich Angestellte und Beamte im öff. D. wirklich gar nichts.
Der Vorteil liegt immer beim Beamten. Wieviele Amtsleiter, Abteilungsleiter bzw. Dienststellenleiter gibt es noch mit dem Status - Angestellter ????
Weiterhin sollte man auch die Beamtenversorgung im Ruhestand nicht vergessen.
Oder bist Du der Auffassung, dass ein Angestellter (Rentner) genau das gleiche Einkommen hat, wie der Beamte ?
Also schlag zu.

Gruß
Conny
Gruß vom Steinbock
Anstaltszauber
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Registriert: 7. Jun 2012, 18:41
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Re: Nachversicherung

Beitrag von Anstaltszauber »

Richie hat geschrieben: Derzeit bin ich in E9 eingestuft und würde dann in A9 wechseln.

Für mich stellt sich die Frage, wie hoch die Einbußen bei einem möglichen Ausscheiden aus dem Dienst (bei nicht Bewährung oder selbstveranlasster Entlassung) in der Altersvorsorge wären. Für die Zeit würde ich in der GRV nachversichert werden, allerdings nicht bei der VBL. Der Dienstherr würde zwar sowohl den Arbeitgeberanteil als auch den Arbeitnehmeranteil nachentrichten, jedoch fallen diese aufgrund des Bruttos geringer aus. Stehe ich mit der Nachversicherung sehr viel schlechter dar oder ist es in jungen Jahren zuverkraften? Hat jemand Erfahrungen darin gemacht?
E9 Stufe 1 = 30.327,42 EUR brutto / 18.845,97 EUR netto (I/0) p.a.
A9 Stufe 1 = 27.690,72 EUR brutto / 23.434,85 EUR netto (I/0) p.a.

Vom Beamtengehalt mußt Du noch die eigene Krankenversicherung bezahlen, derzeit keine 200 EUR pro Monat (wenn Du gesund bist).

Der Dienstherr zahlt im Nachversicherungsfall volle Beiträge zur RV aus dem Brutto-Gehalt. Die Differenz ist m.E. durchaus verkraftbar, da Du ja mehr netto kriegst. Grob überschlagsmäßig gerechnet erhältst Du im Nachversicherungsfall eine ca. 10% geringere Rente - aber hast vorher auch ein höheres Netto gehabt. Ob sich das Beamtenverhältnis noch lohnt (auch wegen der KV-Problematik), ist eine Glaubensfrage, die man nicht sicher beantworten kann.

Gruß aus der Anstalt
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