BR Wahlen - wann das letzte mal?

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Fischer
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BR Wahlen - wann das letzte mal?

Beitrag von Fischer »

Hallo,

ich starte einfach 'mal eine provozierende Frage.

Ihr erinnert Euch doch noch an damals....
Personalratswahlen. Schon Wochen vorher wurde einem der Termin über Plakate, Briefe, persönliche Ansprache wie ein unvergessliches Datum "eingebrannt".
Am Wahltag...die Wahlkandidaten beglückten einen schon in der früh mit Blumen...Erhalt von Tassen, Kugelschreibern, Nähmäppchen...ach ich weiss nicht was.
Hunderte 'mal die Frage: "Warst Du schon wählen?"
Bestimmt vielen hier im Forum bekannt.

Und heute...???
WER vertritt mich hier eigentlich bzw. vertritt mich nicht, da sich ja keiner zuständig fühlt. Das letzte mal, dass ich wählen war und durfte war 2006!!!
Seit 2007 erhalte ich keine Wahlunterlagen, keine Bewerberlisten...NIX!!!! Ergo...habe ich seit 2007 keinen BR bzw. SchwbV mehr gewählt bzw. wählen dürfen!
Es gibt also BR-Leute, die ich nicht wählen durfte, die meine Belange vertreten sollen. Hmmmm. Schon seltsam.

Wie sieht es denn bei Euch aus?
Armerbea
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Re: BR Wahlen - wann das letzte mal?

Beitrag von Armerbea »

Hallo,

sehe ich ähnlich.
Bekomme auch keine Einladungen mehr zu Betriebsversammlungen. War sonst immer in Kassel.
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Bundesfreiwild
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Re: BR Wahlen - wann das letzte mal?

Beitrag von Bundesfreiwild »

In welchem rechtlichen Status befindet ihr euch?
Beurlaubt, zugewiesen, abgeordnet, im Hintergrund Vivento oder PBM? Oder aus der orginären Org-Einheit abgeordnet, zugewiesen?

Im Hintergrund in der Pbm-NL (da wählt ihr nicht, wenn ihr da unbeschäftigte Mitarbeiter seid). Von Prot-in als rechtswidrig angesehen und von PBM-lern auch vor Gericht beklagt. Leider bekamen sie nicht recht. Dem Richter genügte es wohl, dass sich ein Betriebsrat (von PBM/SBR), der von den Unbeschäftigten Anteil der PBM nicht mitgewählt wurde und auch nicht wird, überhaupt vorhanden ist (GHS) und die Aufgaben wahrnimmt. Lustig dabei: Da sollen 3 Männeken die Aufgaben für ca. 1000 Mann wahrnehmen, für die man laut Betriebsverfassungsrecht 13 Betriebsräte haben müsste. Kein Wunder, wenn da bei Massenzuweisungen mal einfach abgenickt wird, wenn sich der Beamte nicht explizit mit seinen Unterlagen direkt und persönlich an diesen BR wendet.

Falls ihr z.B. zur BA abgeordnet seid, seid ihr sozusagen im betriebsrätlichen Zwischendeck. Einerseits ist der Personalrat der BA für die rein örtlichen, arbeitsplatztechnischen Fragen zuständig, anderseits im Hintergrund der Betriebsrat der Alt-Org-Einheit, bzw. von Vivento oder der PBM-NL für die beamtenrechtlichen Fragen, die sich bei der Telekom ergeben (Beurteilungen, Beförderungen, Bezahlung).
Der Vivento-Arbeitgeber sieht es so, dass die Abgeordneten gefälligst zu den Personalversammlungen der BA zu gehen haben. Allerdings - soweit ich weiss, dürft ihr da aber auch nicht mitwählen.
Dabei ist es natürlich sehr wichtig, auf einer T-Betriebsversammlung zu erfahren, was sich hinsichtlich der Telekom-Angelegenheiten so tut, weil dies in der Regel die wichtigeren Dinge sind. Ob ich nun einen Doppelhub-Dreh-Schleuder-Schreibtischstuhl bekomme (dafür ist die BA verantwortlich) oder welche Bezahlung, Zulage, etc. in der Abordnung gezahlt wird (T-Verantwortung), da ergibt sich eigentlich nicht die Frage der höheren Wichtigkeit, die ist einfach klar.
Wenn ich es richtig mitbekommen habe, ist der BR Vivento da in einem Rechtsverfahren gegen den Arbeitgeber. Der BR Viv hat ja auch ein eigenes Interesse daran, dass die Abgeordneten weiter mitwählen.
Übrigens habe ich gerade wo gelesen, dass die Abgeordneten über 38 Std jetzt regulär wieder laut allgemeiner Bundesbesoldungstabelle bezahlt werden sollen - also mit Weihnachtsgeldanteil.

Schön wäre es, wenn ihr euer BR-Wahlrecht mal schriftlich einfordern würdet. Massenhaft. Bei SBR.
Denn... das BetrVerfRecht bestätigt, dass jeder ein Wahlrecht hat. Und wenn er das bei seinem ABordnungsziel nicht hat (weil er garnicht in einer rechtlich korrekten ABordnung IST, sondern in Leih- und Zeitarbeit) und aber auch im alten Betrieb nicht mitwählen darf, dann wird er um sein Wahlrecht gebracht. Und die BR sind Menschen, die ihn vertreten sollen, die er aber nicht gewählt hat. Ich frage mich wirklich, was in den Richter gefahren war, der damals anders entschieden hat.
Armerbea
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Re: BR Wahlen - wann das letzte mal?

Beitrag von Armerbea »

Hallo,

Ich bin bei Vivento und war jahrelang abgeordnet. Irgendwann bekam ich keine Einladungen mehr.
Da die Abordnung zur Zeit nicht mehr besteht, kann ich also wieder guter Hoffnung sein:)

Gruß
armerbea
xsurfer
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Re: BR Wahlen - wann das letzte mal?

Beitrag von xsurfer »

Bundesfreiwild
"Der Vivento-Arbeitgeber sieht es so, dass die Abgeordneten gefälligst zu den Personalversammlungen der BA zu gehen haben. Allerdings - soweit ich weiss, dürft ihr da aber auch nicht mitwählen."

Nur zur Info: Die Jobcenter haben seit dem 01.01.2012 eigene Betriebsräte, die auch von zugewiesenen Telekomern mitgewählt wurden.
Aber wie von dir schon gesagt, die entscheiden dann nur über örtliche Probleme.
Und ja....die Zugewiesenen arbeiten 41 Stunden und haben damit auch wieder Anspruch auf Weihnachtsgeldzahlungen.

MfG
Fischer
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Re: BR Wahlen - wann das letzte mal?

Beitrag von Fischer »

@Bundesfreiwild: Danke für die Info, DAS war mir nicht bekannt.
burgwächter
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Re: BR Wahlen - wann das letzte mal?

Beitrag von burgwächter »

xsurfer hat geschrieben:Bundesfreiwild
"Der Vivento-Arbeitgeber sieht es so, dass die Abgeordneten gefälligst zu den Personalversammlungen der BA zu gehen haben. Allerdings - soweit ich weiss, dürft ihr da aber auch nicht mitwählen."

Nur zur Info: Die Jobcenter haben seit dem 01.01.2012 eigene Betriebsräte, die auch von zugewiesenen Telekomern mitgewählt wurden.
Aber wie von dir schon gesagt, die entscheiden dann nur über örtliche Probleme.
Und ja....die Zugewiesenen arbeiten 41 Stunden und haben damit auch wieder Anspruch auf Weihnachtsgeldzahlungen.

MfG
Ähmmm ., ich war auch bei der BA abgeordnet. da gabe es zwar eine Sonderzahlung aber nur als Quote wie sich diese errechnet, konnte mir keiner
erklären. 8)
Zusätzlich gab es ja auch die Abordnungsprämie jedoch erst nach zähen Briefwechslen mit dem PST.
Dafür wurde mir auch gleich die schon gesamte, gezahlte Zielvereinbarung ( DTKS ) wieder abgezogen/einbehalten.
Die zähen Briefwechsel dauern noch an. :mrgreen:
Ist man länger als drei Monate in einem Betrieb tätig ist man nach §7 des Betriebsverfassungsgesetzeses wahlberechtigt.
Der aufnehmende BR wirkt bei der Einstellung mit, siehe § 75 Bundespersonalvertretungsgesetz.
Der abgegebende BR wird informiert und wenn der sich nicht schriftlich äussert gilt dies als Zustimmung § 29. 2 PostPersRG.
Egal wo man schafft, es wird versucht einen zu schaffen :oops:
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Bundesfreiwild
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Re: BR Wahlen - wann das letzte mal?

Beitrag von Bundesfreiwild »

Tja.
Bei einer NORMALEN beamtenrechtlich korrekten ABordnung ist man ja eh nur befristet in Abordnung. Dann ist man solange noch in der alten Behörde im Personalrat verankert. Wird man dann endgültig versetzt, in der neuen Behörde.

Bei der Vivento-KOnstruktion ist man aber nur in einem beamtenrechtlich "fingerten" Abordnung, da eine Versetzung ja gar nicht vorgesehen ist. (Auch wenn es bei einigen mal so geschehen ist, weil sie sich rückernennen liessen). In Wahrheit besteht zwischen BA und T ein Leih- und Zeitarbeitsverhältnis. Denn die BA übernimmt NICHT die 100%ige Gehaltszahlung für den Beamten (wie es bei einer korrekten AO üblich wäre), sondern zahlt der Telekom nur ca. 50% der Personalkosten. Das ist Leih- und Zeitarbeit.

Dass eine Abordnung mehrere Jahre oder mit kurzer Unterbrechung mehrmals zum selben Dienstherrn läuft, sogar auf unterwertige Posten (AO geht eigentlich nur auf gleichwertige) ohne erkennbares Versetzungsziel oder Versetzungsmöglichkeit (mit dem Amtseinstufung, die man bereits hat), ist das alles sowieso - meiner Meinung nach - rechtswidrig. Wäre das alles in schöner beamtenrechtlicher Ordnung, bedürfte es bei der Abordnung gar nicht der Einwilligung und Unterschrift des Beamten.

UND - die Zugehörigkeit zu einem Personalrat wäre klipp und klar und auch klar, wo man wählt UND WÄHLBAR IST.
Soweit ich informiert bin, dürfen die Abgeordneten zwar den Personalrat BA mitwählen - aber... dürfen sie sich auch als Kandidaten aufstellen lassen??????
Wenn nicht, wären sie ja ihres passiven Wahlrechts beraubt - können nicht als Vertreter ihrer Mitarbeitergruppe gewählt werden.

Es ist also alles sehr zwielichtig.
Und wer es immer noch nicht kapiert hat: Dort, wo man als T-Beamter irgendwo seine schriftliche Zustimmung geben muss und dann etwas freiwillig macht, ist die Angelegenheit immer mit beamtenrechtlichen Nachteilen verbunden gewesen, auch wenn sie zunächst nicht offensichtlich waren.

Alles, was sich per Beamtenrecht und rechtskonform von Dienstherrn durchziehen lässt, bedarf der Unterschrift des Beamten NICHT. Und mit Freiwilligkeit nimmt man sich selbst dann auch noch die Möglichkeit, gegen rechtswidrige Konsequenzen zu klagen. Man hat ja freiwillig unterschrieben. Merkt euch das mal und lest das Kleingedruckte in Beurlaubungs-, Abordnungs- und etc.- Schriftstücken, die ihr unterschreibt.
Und wie ich immer sage, wenn jemand meint, ich müsste gleich und sofort etwas tun: "Ich MUSS nur sterben!"
Bedenkzeit einräumen und ggfs. auch mal Nein sagen.
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Bundesfreiwild
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Re: BR Wahlen - wann das letzte mal?

Beitrag von Bundesfreiwild »

Und ist nur befristet möglich - nicht dauerhaft (es sei denn, man stimmte dem unterwertigen Einsatz zu).
Kater-Mikesch
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Re: BR Wahlen - wann das letzte mal?

Beitrag von Kater-Mikesch »

Fischer hat geschrieben:Hallo,

ich starte einfach 'mal eine provozierende Frage.

Ihr erinnert Euch doch noch an damals....
Personalratswahlen. Schon Wochen vorher wurde einem der Termin über Plakate, Briefe, persönliche Ansprache wie ein unvergessliches Datum "eingebrannt".
Am Wahltag...die Wahlkandidaten beglückten einen schon in der früh mit Blumen...Erhalt von Tassen, Kugelschreibern, Nähmäppchen...ach ich weiss nicht was.
Hunderte 'mal die Frage: "Warst Du schon wählen?"
Bestimmt vielen hier im Forum bekannt.

Und heute...???
WER vertritt mich hier eigentlich bzw. vertritt mich nicht, da sich ja keiner zuständig fühlt. Das letzte mal, dass ich wählen war und durfte war 2006!!!
Seit 2007 erhalte ich keine Wahlunterlagen, keine Bewerberlisten...NIX!!!! Ergo...habe ich seit 2007 keinen BR bzw. SchwbV mehr gewählt bzw. wählen dürfen!
Es gibt also BR-Leute, die ich nicht wählen durfte, die meine Belange vertreten sollen. Hmmmm. Schon seltsam.

Hallo Fischer,

bist du bei der Muttergesellschaft, zugeordnet oder zugewiesen...ohne ggf. ohne Beschäftigung...
das muss man vorher wissen...

Wie sieht es denn bei Euch aus?
Kater-Mikesch
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Re: BR Wahlen - wann das letzte mal?

Beitrag von Kater-Mikesch »

Bundesfreiwild hat geschrieben:In welchem rechtlichen Status befindet ihr euch?
Beurlaubt, zugewiesen, abgeordnet, im Hintergrund Vivento oder PBM? Oder aus der orginären Org-Einheit abgeordnet, zugewiesen?

Im Hintergrund in der Pbm-NL (da wählt ihr nicht, wenn ihr da unbeschäftigte Mitarbeiter seid). Von Prot-in als rechtswidrig angesehen und von PBM-lern auch vor Gericht beklagt. Leider bekamen sie nicht recht. Dem Richter genügte es wohl, dass sich ein Betriebsrat (von PBM/SBR), der von den Unbeschäftigten Anteil der PBM nicht mitgewählt wurde und auch nicht wird, überhaupt vorhanden ist (GHS) und die Aufgaben wahrnimmt. Lustig dabei: Da sollen 3 Männeken die Aufgaben für ca. 1000 Mann wahrnehmen, für die man laut Betriebsverfassungsrecht 13 Betriebsräte haben müsste. Kein Wunder, wenn da bei Massenzuweisungen mal einfach abgenickt wird, wenn sich der Beamte nicht explizit mit seinen Unterlagen direkt und persönlich an diesen BR wendet.

Falls ihr z.B. zur BA abgeordnet seid, seid ihr sozusagen im betriebsrätlichen Zwischendeck. Einerseits ist der Personalrat der BA für die rein örtlichen, arbeitsplatztechnischen Fragen zuständig, anderseits im Hintergrund der Betriebsrat der Alt-Org-Einheit, bzw. von Vivento oder der PBM-NL für die beamtenrechtlichen Fragen, die sich bei der Telekom ergeben (Beurteilungen, Beförderungen, Bezahlung).
Der Vivento-Arbeitgeber sieht es so, dass die Abgeordneten gefälligst zu den Personalversammlungen der BA zu gehen haben. Allerdings - soweit ich weiss, dürft ihr da aber auch nicht mitwählen.
Dabei ist es natürlich sehr wichtig, auf einer T-Betriebsversammlung zu erfahren, was sich hinsichtlich der Telekom-Angelegenheiten so tut, weil dies in der Regel die wichtigeren Dinge sind. Ob ich nun einen Doppelhub-Dreh-Schleuder-Schreibtischstuhl bekomme (dafür ist die BA verantwortlich) oder welche Bezahlung, Zulage, etc. in der Abordnung gezahlt wird (T-Verantwortung), da ergibt sich eigentlich nicht die Frage der höheren Wichtigkeit, die ist einfach klar.
Wenn ich es richtig mitbekommen habe, ist der BR Vivento da in einem Rechtsverfahren gegen den Arbeitgeber. Der BR Viv hat ja auch ein eigenes Interesse daran, dass die Abgeordneten weiter mitwählen.
Übrigens habe ich gerade wo gelesen, dass die Abgeordneten über 38 Std jetzt regulär wieder laut allgemeiner Bundesbesoldungstabelle bezahlt werden sollen - also mit Weihnachtsgeldanteil.

Schön wäre es, wenn ihr euer BR-Wahlrecht mal schriftlich einfordern würdet. Massenhaft. Bei SBR.
Denn... das BetrVerfRecht bestätigt, dass jeder ein Wahlrecht hat. Und wenn er das bei seinem ABordnungsziel nicht hat (weil er garnicht in einer rechtlich korrekten ABordnung IST, sondern in Leih- und Zeitarbeit) und aber auch im alten Betrieb nicht mitwählen darf, dann wird er um sein Wahlrecht gebracht. Und die BR sind Menschen, die ihn vertreten sollen, die er aber nicht gewählt hat. Ich frage mich wirklich, was in den Richter gefahren war, der damals anders entschieden hat.

Hallo Bundesfreiwild,
dieser Richter vom Arbeitsgericht Bonn hatte meiner Meinung beamtenrechtlich bzw. von Verwaltungsrecht keine Ahnung - die Angaben der Telekom wurden einfach so
übernommen.
Beispiel: Ein Mitarbeiter der in einer Zuweisung ist, kann den BR der SBR nicht wählen, da er den Betriebsrat der Org.-Einheit wählen kann wo er zugeordnet ist...
Ja - da wußte ich schon vorher - denn darum ging es in diesem Prozess gar nicht...
Es geht um die Mitarbeiter die bei der PBM NL sind und keine Beschäftigung haben - und die können eben KEINEN Betriebsrat legitimiern.
Da interessiert es auch nicht, ob diese keinen Betriebszweck durch ihre beschäftigungslose Zeit leisten - denn der AG für eine Beschäftigung zuständig und gesetzt
verpflichtet.
Und dann soll die PMB NL kein Betrieb nach dem BetriebsVG sein - in dem ZuordnungsTV vom 01.07.2009 steht eindeitig, dass die PBM NL Berlin unter den
selbständigen Organisationseinheiten/Betrieben aufgeführt ist...Bekannt wird ein Tarifvertrag auch von AG unterschrieben - und natürlich von der Arbeitgebervertretung...
in diesem Fall Verdi

Die Telekom versucht durch das Konstrukt PBM NL bewußt das Grundrecht der Gleichbehandlung nach dem Art. 3 in Verbindung mit §§ 8 und 9 BetrVG auszuheblen...
Was mich dabei am meisten ärgert, ist nicht dass die Telekom das versucht (das ist man ja gewohnt von diesem AG), sondern dass die Arbeitnehmervertretung - hier in
Form von verdi da nichts gegen macht - die stecken bekanntlich unter einer Decke...
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Bundesfreiwild
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Re: BR Wahlen - wann das letzte mal?

Beitrag von Bundesfreiwild »

So ist es.
Kater-Mikesch
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Re: BR Wahlen - wann das letzte mal?

Beitrag von Kater-Mikesch »

Wegen der BR-Wahlen für Beamte oder AN bei der PBM NL muss ich nochmals was einwerfen...
Lt. einem Zuordnungsvertrag ist die PBM NL ein Teil des Teilbetriebes PST (die PBM NL gehört zu dem Standort Berlin der PST).
Der Teilbetrieb des PST gehört demnach zur selbständigen Organisationseinheit der PST - demnach ist der PST UND die PBM NL
als Teilbetrieb bzw. als Teil des Teilbetriebes nach § 3 Abs. 1 des ZurdnungsTV ein Betrieb i. S. d. BetrVG - die Telekom hat bisher
immer behauptet, dass die PBM NL nicht ein Betrieb i. S. d. BetrVG sind...

Das haben die Tarifparteien - also Verdi und die Deutsche Telekom - jetzt selber festgelegt - und somit kann eben nicht mehr
behauptet werden, dass es sich bei der PBM NL nicht um einen Betrieb handelt...
Kater-Mikesch
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Re: BR Wahlen - wann das letzte mal?

Beitrag von Kater-Mikesch »

Wer ist denn der Meinung, dass die PBM NL ein eigenständiger Betrieb im Sinne des BetrVG ist und kann dies
auch mit Nachweisen belegen..???

Wenn dies der Fall wäre, besteht die Möglichkeit einer BR-Wahl bei der PBM NL...
Schwapau
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Re: BR Wahlen - wann das letzte mal?

Beitrag von Schwapau »

Hallo Grubi,

hatte gerade noch einen Beitag von dir vom 12.07. gelesen.

Also der Richter war ja kein Verwaltungsfachmann, sondern Arbeitsrichter beim Arbeitsgericht Bonn.
Der hat das einfach festgestellt, was die Telekom vorgekaut hat:
Ein Arbeitnehmer kann bei der PBM NL keinen BR wählen, da dieser seinen BR bei der zugewiesenen Stelle wählen kann - vermutlich
hat keiner dem Richter gesagt, dass die klagenden Mitarbeiter nicht zugewiesen und demzufolge beschäftigungslos sind...

Weiterhin wurde beim Prozess niemals der Hinweis aufgenommen, dass ein VG in Frankfurt eine fehlende Legitimaion als Verfassungswidrig
angesehen wird - dieser VG-Richter hätte sein Verfahren abgebrochen und an das BVG geleitet, wenn es nicht ein Eilverfahren gewesen wäre
und der klagende Mitarbeiter sowie so Recht bekommten hätte.

Des weiteren hatten die Kläger keine grundlegenden Argument für eine BR-Wahl - sie sahen sich als Leiharbeiter - das war der völlig falsche
Ansatz...
Die PBM NL ist ein Teil vom SBR Berlin (s. ZuordnungsTV) und somit hätte man im Zweifelsfall auf eine Wahl beim BR des SBR pochen müssen.
Richtig wäre es gewesen, 1. die Wahl bei der PBM NL zu erwirken und
2. wenn dies aus Gründen der Struktur nicht möglich ist, muss eine Legitimation bei der Wahl des BR vom SBR möglich sein
3. Muss der Telekom untersagt werden, das Recht auf einer Wahl und der Wählbarkeit nach §§ 8 und 9 BetrVG zu gewährleisten
und keine Wahlen zu verhindern

Das wäre der richtige Anhaltspunkt - somit hätte man der Telekom den Wind aus den Segeln nehmen können - den wer eine Org.Einheit gründet bei dem
die verfassungsmäßigen Grundrechte nicht eingehalten werden, kann sich diesen Umstand nicht auch noch zu Eigen machen, indem er sagt, dass dort
keine Wahl möglich ist, weil es kein Betrieb ist...

Wie bereits schon erwähnt - eine Klage immer mit einem Verwaltungsrechtler als Anwalt und zudem mit Erfahrung im Beamtenrecht idealerweise bei der
Deutschen Telekom...diese Anwälte kennen die Vorgehensweise der Telekom und können jederzeit schnell reagieren und agieren...
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