Guten liebe Community Mitglieder,
trotz SuFu habe ich nichts zum Thema gefunden.
Ich bin 53 Jähriger Beamter bei der T und soll wg. meiner Schwerbehinderungen und Krankentagen in die DDU.
Ich versuche seit 12 Jahren die DDU abzuwenden, aber wer weiss wie lange mir das noch gelingt.
Vor meiner Verbeamtung habe ich einschliesslich Ausbildung über zehn Jahre als Tarifkraft verbracht.
In dieser Zeit wurden an die VAP nur vom AG Pflichtbeiträge gezahlt.
Die Deutsche Rente zahlt ja nichts, von der UKPT bekomme ich trotz vier Dienstunfällen auch nichts, Klagen waren erfolglos.
Seit 1990 bin ich A7 und werde ohnehin nicht befördert, außer raus .
Meine Fragen:
- wird eine VAP Rente gezahlt als Aufstockung zur erdienten Versorgung die soll bei ca. 66% Brutto liegen.
-Oder würde die erreichte Versorgung mit der VAP gegengerechnet.
-Gibt es eine Aufstockung nach § 14a BeamtVG, weil die gesetzliche Rente ja erst mit 67 ausgezahlt wird.
Gibt es da Erfahrungswerte oder liest ein Betroffener ggf mit der mir einen Tipp geben kann.
Aus der Satzung der VAP werde ich nicht schlau und die Rentenberater der VAP sind nicht erreichbar.
Vielen Dank und ein nettes WE
VAP und DDU als Schwerbehinderter
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Re: VAP und DDU als Schwerbehinderter
Guten Abend, Burgwächter,
ich weiß zwar nicht , ob Dir meine Antwort weiterhilft, aber bei mir (bin zwangspensioniert, wegen Krankheit, und war auch seit ca. 1990 A7)wird die VAP-Rente sofort von den Pensionsbezügen abgezogen. Da steht dann auf dem Bezügezettel "nach § sowieso BeaVersG". Ich habe von der VAP-Rente NULL, NIX, NOTHING!!!!! Ich hatte sogar noch einen Aufwand, weil ich den ganzen Müll auch noch selber beantragen mußte! Vielleicht bekommst Du nach 10 Jahren Tariftätigkeit tatsächlich einen positiven Betrag an Rente raus.
Für mich wars ne echte Luftnummer, reine Augenwischerei. In die eine Tasche kriegst du was reingesteckt, und aus der anderen holen sie es sich doppelt zurück.
ich weiß zwar nicht , ob Dir meine Antwort weiterhilft, aber bei mir (bin zwangspensioniert, wegen Krankheit, und war auch seit ca. 1990 A7)wird die VAP-Rente sofort von den Pensionsbezügen abgezogen. Da steht dann auf dem Bezügezettel "nach § sowieso BeaVersG". Ich habe von der VAP-Rente NULL, NIX, NOTHING!!!!! Ich hatte sogar noch einen Aufwand, weil ich den ganzen Müll auch noch selber beantragen mußte! Vielleicht bekommst Du nach 10 Jahren Tariftätigkeit tatsächlich einen positiven Betrag an Rente raus.
Für mich wars ne echte Luftnummer, reine Augenwischerei. In die eine Tasche kriegst du was reingesteckt, und aus der anderen holen sie es sich doppelt zurück.
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Re: VAP und DDU als Schwerbehinderter
Moin Seppel,
thank für die Einschätzung.
Irgenwie schwant mir die VAP hat mit schon mal vor zwolf Jahren so etwas zugeflüstert.
Nach §55 BeamtVG wird alles verrechnet, auch mögliche Renten aus der Gesetzlichen.
Gestern kam die angeforderte Vorabberechnung es ergäben sich zwar Brutto die Quote von 67,02%,
gemindert und bereinigt kamen grade mal 1502€ Brutto heraus. Etwas mehr als die Mindestversorgung.
Vor drei Jahren war der Satz noch 68,4% bei einer Voarbberechnung.
Der Faktor hat sich halt vermindert. Ja von so einem Wulff oder Eichel Gehalt können wir nur träumen.
Und dem letztgenannten reichte es ja auch nicht und er klagte sich bis zum BVerwG erfolglos durch.
Mit rechte Tasche linke Tasche Berechnungen habe ich ja schon meine Erfahrungen.
War mal Waisenrentner aufgrund eines Arbeitsunfalles meines Vaters. Erhöhungen der Unfallrente wurden immer
mit der Gesetzlichen verrechnet. Also kein Inflationsausgleich.
Also müssen wir bis zum Umfallen im Dienst bleiben und ich weiter gegen die DDU kämpfen.
Die errechneten 1500 abzüglich Steuern 71€ und KV Rücklagen reichen ja kaum zum sterben.
thank für die Einschätzung.
Irgenwie schwant mir die VAP hat mit schon mal vor zwolf Jahren so etwas zugeflüstert.
Nach §55 BeamtVG wird alles verrechnet, auch mögliche Renten aus der Gesetzlichen.
Gestern kam die angeforderte Vorabberechnung es ergäben sich zwar Brutto die Quote von 67,02%,
gemindert und bereinigt kamen grade mal 1502€ Brutto heraus. Etwas mehr als die Mindestversorgung.
Vor drei Jahren war der Satz noch 68,4% bei einer Voarbberechnung.
Der Faktor hat sich halt vermindert. Ja von so einem Wulff oder Eichel Gehalt können wir nur träumen.
Und dem letztgenannten reichte es ja auch nicht und er klagte sich bis zum BVerwG erfolglos durch.
Mit rechte Tasche linke Tasche Berechnungen habe ich ja schon meine Erfahrungen.
War mal Waisenrentner aufgrund eines Arbeitsunfalles meines Vaters. Erhöhungen der Unfallrente wurden immer
mit der Gesetzlichen verrechnet. Also kein Inflationsausgleich.
Also müssen wir bis zum Umfallen im Dienst bleiben und ich weiter gegen die DDU kämpfen.
Die errechneten 1500 abzüglich Steuern 71€ und KV Rücklagen reichen ja kaum zum sterben.
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Re: VAP und DDU als Schwerbehinderter
Hallo liebe Gemeinde,
könnte mir jemand sagen, wie hoch die VAP-Rente so schätzungsweise sein könnte? War in der Zeit von 1972 bis 1981 Pflichtmitglied als FHandw. bei der Post. Eingezahlter Betrag in dieser Zeit 4000 DM. Die VAP-Satzung ist ja nicht zu durchschauen, wie die Berechnung durchgeführt wird. Kann man bei der VAP eine Berechnung anfordern, ähnlich wie für die Rente?
könnte mir jemand sagen, wie hoch die VAP-Rente so schätzungsweise sein könnte? War in der Zeit von 1972 bis 1981 Pflichtmitglied als FHandw. bei der Post. Eingezahlter Betrag in dieser Zeit 4000 DM. Die VAP-Satzung ist ja nicht zu durchschauen, wie die Berechnung durchgeführt wird. Kann man bei der VAP eine Berechnung anfordern, ähnlich wie für die Rente?
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Re: VAP und DDU als Schwerbehinderter
Hallo nubie,
ich habe beim VAP Berater eine Berechnung angefordert, ging per Email ,Berechnung kam per Post.
Die zuständigen Berater sind sehr schlecht erreichbar. eine Liste gibt es auch unter der Url.Betriebsrentenberater
Näheres unter http://www.vap-stuttgart.de/
Deine Rente dürfte da Zeitraum ca 10 Jahre in etwa gleich sein.
Bei mir kam 33,25€ heraus, aber lt. VES wird dieser Betrag wohl nicht on TOP auf die Pension gezahlt sondern wird abgezogen und man wird
gezwungen auch dort bei der VAP einen Antrag zu stellen.
Ich hatte gleich nach Kapitalisierung gefragt geht wohl auch.
ich habe beim VAP Berater eine Berechnung angefordert, ging per Email ,Berechnung kam per Post.
Die zuständigen Berater sind sehr schlecht erreichbar. eine Liste gibt es auch unter der Url.Betriebsrentenberater
Näheres unter http://www.vap-stuttgart.de/
Deine Rente dürfte da Zeitraum ca 10 Jahre in etwa gleich sein.
Bei mir kam 33,25€ heraus, aber lt. VES wird dieser Betrag wohl nicht on TOP auf die Pension gezahlt sondern wird abgezogen und man wird
gezwungen auch dort bei der VAP einen Antrag zu stellen.
Ich hatte gleich nach Kapitalisierung gefragt geht wohl auch.
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Re: VAP und DDU als Schwerbehinderter
Hallo Burgwächter,
danke für die Antwort. Habe auch mal eine Anfrage gestartet. Schätze mal, es werden so um die 25 Euro sein. In der letzten Beitragsauflistung aus dem Jahr 1981, die ich tatsächlich noch in meinen Unterlagen gefunden habe, stand da so was von 50 DM Rentenanspruch.
Im Moment bin ich dabei meine Rente zusammen zu sammeln. Da ich 40 Jahre abgeleistet habe, mir aber nur 37 Jahre als ruhegehaltsfähige Dienstzeit angerechnet werden, komme ich somit auf nur 66 % meiner letzten Bezüge. Wenn ich dann in neun Jahren das offizielle Rentenalter erreiche, bekomme ich den Rentenanteil noch ausgezahlt. Da wir dann auf einmal vom 17. Lebensjahr an gerechnet, bis zum Eintritt in den Ruhestand. Dann habe ich die drei Jahre Lehrzeit auf einmal wieder mit drin. Muss man nicht verstehen ist aber im BeamtVG §55 so geregelt.
Gruß
Nubie
danke für die Antwort. Habe auch mal eine Anfrage gestartet. Schätze mal, es werden so um die 25 Euro sein. In der letzten Beitragsauflistung aus dem Jahr 1981, die ich tatsächlich noch in meinen Unterlagen gefunden habe, stand da so was von 50 DM Rentenanspruch.
Im Moment bin ich dabei meine Rente zusammen zu sammeln. Da ich 40 Jahre abgeleistet habe, mir aber nur 37 Jahre als ruhegehaltsfähige Dienstzeit angerechnet werden, komme ich somit auf nur 66 % meiner letzten Bezüge. Wenn ich dann in neun Jahren das offizielle Rentenalter erreiche, bekomme ich den Rentenanteil noch ausgezahlt. Da wir dann auf einmal vom 17. Lebensjahr an gerechnet, bis zum Eintritt in den Ruhestand. Dann habe ich die drei Jahre Lehrzeit auf einmal wieder mit drin. Muss man nicht verstehen ist aber im BeamtVG §55 so geregelt.
Gruß
Nubie