Guten Tag,
ich habe eine Frage zum Familienzuschlag im Land Berlin.
Meine Freundin und ich haben im Juni 2009 im Ausland geheiratet. Die Anforderung der nötigen Unterlagen, Übersetzungen etc. nahm einige Zeit in Anspruch. Diesen Monat (März 2011) wurde die Ehe dann in Deutschland mit dem Datum der Eheschließung im Ausland anerkannt.
Nun möchte ich natürlich den Familienzuschlag beantragen. Wird hierbei der Tag der Eheschließung berücksichtigt oder nur der Tag der Anerkennung?
Vielen Dank
Familienzuschlag Nachzahlung für 1-1/2 Jahre
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Re: Familienzuschlag Nachzahlung für 1-1/2 Jahre
Bärlina hat geschrieben:Guten Tag,
ich habe eine Frage zum Familienzuschlag im Land Berlin.
Meine Freundin und ich haben im Juni 2009 im Ausland geheiratet. Die Anforderung der nötigen Unterlagen, Übersetzungen etc. nahm einige Zeit in Anspruch. Diesen Monat (März 2011) wurde die Ehe dann in Deutschland mit dem Datum der Eheschließung im Ausland anerkannt.
Nun möchte ich natürlich den Familienzuschlag beantragen. Wird hierbei der Tag der Eheschließung berücksichtigt oder nur der Tag der Anerkennung?
Vielen Dank
Warum Fragen sie nicht bei der Behörde nach die, den Familienzuschlag auszahlt, ist doch dern einfachste weg.
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Re: Familienzuschlag Nachzahlung für 1-1/2 Jahre
Damit gelten Sie also auch im Inland als "seit Juni 2009" verheiratet und deshalb gibt es den Familienzuschlag der Stufe 1 (selbstverständlich) auch rückwirkend.Bärlina hat geschrieben: ... Diesen Monat (März 2011) wurde die Ehe dann in Deutschland mit dem Datum der Eheschließung im Ausland anerkannt. ... [Fettschrift durch GS eingefügt]
Viele Grüße
Gerda Schwäbel
Re: Familienzuschlag Nachzahlung für 1-1/2 Jahre
Die Antwort von Gerda würde ich nicht so stehen lassen. Verheiratet seit Juni 2009, rechtswirksam für Deutschland mit der Anerkennung ab März 2011. Familienzuschlag deshalb erst ab März 2011. Bärlina, ab welchem Datum wurde denn tatsächlich der Zuschlag bezahlt?
LG
sheela
LG
sheela
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Re: Familienzuschlag Nachzahlung für 1-1/2 Jahre
Manchmal schreibe ich hier ja nur aus purer Neugierde:sheela hat geschrieben:Die Antwort von Gerda würde ich nicht so stehen lassen. ...
Was haben Sie denn heute am späten Nachmittag gegessen/getrunken/geraucht oder Ihrem Körper auf anderer Weise zugeführt?
Ich bitte um detaillierte Beschreibung. Irgend etwas davon muss eine verheerende Wirkung hinterlassen haben, Sie sollten den Stoff künftig meiden! Und Andere müssen davor gewarnt werden. Ihre Fehler:
1. Bärlina schrieb, dass "die Ehe dann in Deutschland mit dem Datum der Eheschließung im Ausland anerkannt wurde. Der für rechtliche Laien denkbare Fall, dass die Anerkennung ab dem Entscheidungsdatum rechtswirksam wurde, stand hier überhaupt nicht zur Diskussion.
2. Sie glauben ernsthaft, dass eine Userin, die vor knapp 16 Monaten hier eine Frage gestellt und sich nie wieder gemeldet hat, weiterhin mitliest und Ihnen eine Antwort gibt? [Wenn ich es mir recht überlege ist dieser Punkt sogar die (nicht ganz große) Chance auf das Prädikat "Blindes Huhn und Korn".
3. Nicht "Gerda" hatte am 22. März 2011 die Antwort gegeben, sondern "Gerda Schwäbel". Und ich war auch um 22:22 Uhr noch in der Lage klar zu denken und mich - wie ich finde - verständlich auszudrücken.
Ich habe es schon eingangs geschrieben:
Aus purer Neugierde
Gerda Schwäbel
Re: Familienzuschlag Nachzahlung für 1-1/2 Jahre
Ich habe viele hausinterne Kurzbezeichnungen. Einmal "Frau Schwäbel" und "Gerda" und manchmal weiß ich es selbst nicht und streiche auf den Umlaufmappen jemand anderen aus.
Ich wollte Ihnen nicht zu nahe treten! Sie haben recht, mit einer Antwort ist wohl nicht zu rechnen.
Was haben Sie denn heute am späten Nachmittag gegessen/getrunken/geraucht oder Ihrem Körper auf anderer Weise zugeführt?
Was soll denn das bedeuten. Ihre Ausführungen waren bisher sehr gut und fair hier im Forum. Das sollte doch auch so bleiben. Sie waren nicht verpflichtet auf meinen Beitrag zu antworten.
LG
sheela
Ich wollte Ihnen nicht zu nahe treten! Sie haben recht, mit einer Antwort ist wohl nicht zu rechnen.
Was haben Sie denn heute am späten Nachmittag gegessen/getrunken/geraucht oder Ihrem Körper auf anderer Weise zugeführt?
Was soll denn das bedeuten. Ihre Ausführungen waren bisher sehr gut und fair hier im Forum. Das sollte doch auch so bleiben. Sie waren nicht verpflichtet auf meinen Beitrag zu antworten.
LG
sheela