im krank zu dienststelle beordert

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pauleschaule
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im krank zu dienststelle beordert

Beitrag von pauleschaule »

hallo ich habe mel ne frage ..vieleicht kann mir jemd weiterhelfen,???

ich bin seid märz 2012 krankgeschrieben mit einem bandscheiben-knorpelschaden und habe jetzt einen reha antrag gestellt der auch durch den amtsarzt bewilligt wurde.habe nun äreger mit der PKV aber das ist ein anderes thema für sich..
die reha massnahme wird wohl ende august losgehen.ich bin seid 18 jahren landesbeamter im mittleren dienst mitte 40 und war bisher nie länger als 2-3 wochen im jahr krank und jetzt hat es mich richtig erwischt :-(
nun erhielt ich von meinem anstaltsleiter einen "netten " brief, mit einschreiben, ich möchte doch an dem und dem tag zu der und der uhrzeit zur dienststelle kommen , er möchte mit mir ein persönliches gespräch führen,
wieso ich schon so lange krank bin... den er müsse ja , zwingend da ich ja schon 5 monate krank bin ja einen antrag ans gesundheitsamt(amtsarzt) stellen um meine dienstfähigkeit zu überprüfen bzw und oder meine früh pensonierung zu veranlassen :-(
nun meine frage bin ich verpflichtet im krank zu dienststelle zu fahren, wenn ja oder nein...wo sind die rechtlichen grundlagen ???
und wie kann ich meinem anstaltsleiter den wind aus den segeln nehmen....irgendwie weiss ich nicht weiter.

danke schon mal...
Blue Ice Ultra
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Re: im krank zu dienststelle beordert

Beitrag von Blue Ice Ultra »

Generell gilt: Wenn Du AU bist, darf der Anstaltsleiter zum Gespräch zwar einladen, Du darfst aber ablehnen unter Hinweis auf die bestehende AU.

Ob bei Dir eine DDU besteht darf er im Grunde genommen ab dem ersten Tag der AU prüfen lassen, da würde ich mir aber erstmal keine Gedanken darüber machen.

Wo bist Du beschäftigt und in welchem Bundesland?
pauleschaule
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Re: im krank zu dienststelle beordert

Beitrag von pauleschaule »

ich bin justizvollzugsbeamter und verrichte meinen dienst in mecklenburg/vorpommern :-) wie gesagt das ist seid jahren meine richtig ernsthafte erkrankung :-(
pauleschaule
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Re: im krank zu dienststelle beordert

Beitrag von pauleschaule »

klar kann ich ablehnen das weis ich auch..aber hat das konsequenzen oder gibt es irgendwelche rechtlichen richtlinien oder mittel ..dafür oder dagegen !!!
egyptwoman
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Re: im krank zu dienststelle beordert

Beitrag von egyptwoman »

Also der Dienstleiter kann dich zu einem Termin einladen, so nun mal ne Gegenfrage: Ich vermute mal das du nicht in unmittelbarer Nähe zur Anstalt wohnst, also unter Umständen mit dem Auto oder so zur Dienststelle fahren musst. Ich weiß nicht inwieweit du da abgesichert bist wenn was passiert. Wenn der Anstaltsleiter der Meinung ist dich zum Amtsarzt zur Feststellung deiner Dienstfähigkeit zu schicken dann ist das sein Recht, mir ist nicht bekannt, das man wenn man krank ist, frei hat oder Urlaub zur Dienststelle fahren muss um ein Gespräch über was was ich zu führen. Gesetzt dem Fall du lägest im Krankenhaus oder wärst zu diesem Zeitpunkt in ner Reha oder sonst was dann könntest du den Termin auch nicht wahrnehmen, muss er dich entweder zum Amtsarzt schicken oder warten bis du wieder gesund bist. Grad wenn du nen Knorpelschaden hast und evtl noch länger mit dem Auto fahren musst ist das ja auch nicht grad gesundheitsfördernd. Wenn du das Gespräch ablehnst, weil du an dem Tag aus welchen Gründen auch immer keine Zeit hast (geht den Anstaltsleiter auch nix an warum du da keine Zeit hast), dann hast du auch keine dienstrechtlichen Konsequenzen zu befürchten, immerhin bist du krankgeschrieben und deshalb nicht auf Arbeit.

egyptwoman
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Mikesch
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Re: im krank zu dienststelle beordert

Beitrag von Mikesch »

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Ansonsten sehe ich das wie unsere Ägypterin ;-)
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Bundesfreiwild
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Re: im krank zu dienststelle beordert

Beitrag von Bundesfreiwild »

Das ist dann wohl das "Krankheits- bzw. GEsundheitsgespräch" mit dem Vorgesetzten. Aus dem kühlen Grund des Fakts "längere Krankschreibung" findet das oft während der Krankschreibung statt. Allerdings gibt es auch die Möglichkeit, dass der Vorgesetzte einen Besuch beim Mitarbeiter ZU HAUSE machen kann, wenn der ihm mitteilt, dass er auf Grund seines Krankheitsbildes derzeit nicht zur Arbeitsstelle fahren KANN.

Eigentlich könnte man das Gespräch auch per Telefon führen. Es soll doch klären, ob nach Krankheit UND der bereits eingeleiteten Reha absehbar ist, ob der Beamte wieder kommt und seine Arbeit erledigt UND VOR ALLEM, welche Maßnahmen der Dienstherr evtl. ergreifen sollte (bis der derzeit Kranke wieder da ist), um zu verhindern, dass der Krankheitsfall wieder eintritt!!!
Hier wäre (BAndscheibe) evtl. zu überdenken, einen "leidesgerechten Arbeitsplatz" einzurichten, z.B. einen besseren Bürostuhl oder - das hilft oft - einen Schreibtisch, der sich flexibel von Sitz- bis Steharbeitshöhe einstellen lässt. Denn vor allem das lange Sitzen ist das pure Grauen für die Wirbelsäule. Flexibles Arbeiten in unterschiedlichen Haltungen hilft da oft mehr als man denkt. Und das Integrationsamt zahlt auch noch wenigstens einen Teil der Kosten, falls der Arbeitgeber glaubhaft machen kann, dass die Kosten in allzusehr belasten würden.

Ich - an der Stelle - würde meinem Vorgesetzten also eine Mail schicken oder mal telefonieren, ob er nicht in Betracht ziehen kann, das Gespräch irgendwie anders als am Dienstort durchzuführen, weil man sich NOCH nicht wieder in der Lage sieht, die Fahrt -oder was auch immer- auf sich zu nehmen.

DAS ist der eigentliche Grund des Krankheitsgespräches und nicht der, abzuchecken, ob man nun bei der ersten Erkrankung eines Mitarbeiters sofort ein DDU-Verfahren einzuleiten hat. Ja - nach 6 Wochen krank KANN der Dienstherr dies überprüfen lassen beim Betriebarzt. Aber - da der Kollege ja gerade seine Reha über den Betriebsarzt genehmigt bekommen hat, ist die 1. Entscheidung ja schon mal gefallen. Reha. Und danach kann man sich Gedanken darüber machen, wenn es trotzdem mit dem Arbeiten nicht mehr klappt. Im Zweifelsfalle sollte vor einer DDU-Untersuchung ein BEM stattfinden. Nach längerer Krankheit und Reha ist das sowieso zu empfehlen, eine Wiedereingliederung zu machen, damit man sich an die Arbeitsbelastung wieder gewöhnen kann. Ein BEM-Verfahren kann auch vom Mitarbeiter veranlasst werden.
Auch hier ist der Gesprächsschwerpunkt: Was kann der Arbeitgeber tun, um dem Beamten zu ermöglichen, OHNE weitere Bandscheibenprobleme seinen Job 100pro zu machen.

Evtl. sollte der Kollege sich von seinem behandelnden Arzt auch eine Empfehlung für einen entsprechend angepassten ARbeitsplatz ausstellen lassen. Damit dies bis nach der Reha verwirklicht werden kann.

Von dem allem auch gesetzlichen Vorschriften mal abgesehen, finde ich es einfach ein Unding, völlig unsensibel mit DDU zu drohen, wenn das die erste größere Angelegenheit ist.
Blue Ice Ultra
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Re: im krank zu dienststelle beordert

Beitrag von Blue Ice Ultra »

pauleschaule hat geschrieben:klar kann ich ablehnen das weis ich auch..aber hat das konsequenzen oder gibt es irgendwelche rechtlichen richtlinien oder mittel ..dafür oder dagegen !!!
Ich weiß nicht ob es für euch im Justizvollzug in Meck.-Pomm. spezielle Vorschriften gibt. Im Grunde genommen ergibt sich dies aber aus § 55 Abs. 2 LBG M-V. DU ist DU, da kann man dann auch nicht für ein Gespräch zur Dienststelle kommen.
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Bundesfreiwild
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Re: im krank zu dienststelle beordert

Beitrag von Bundesfreiwild »

Meine Schwester hat man auch mal in Krank zum Amtsarzt zitiert - ganz kurzfristig- 150 Km zu fahren.
Ihr behandelnder Arzt war mehr als sauer und hat sich anerboten, bei einer nächsten - ähnlichen Aktion - den amtsärztlichen Kollegen GERNE zu kontaktieren und diesem mitzuteilen, dass eine akute Krankschreibung keine belastende Dienstreise zulässt.
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