Hallo allerseits,
Wenn jemand sich auf einen Stelle im öffentlichen Dienst bewirbt und dabei in seinem Lebenslauf schreibt, dass er verschiedene Tätigkeiten durchgeführt hat SELBSTÄNDIG durchgeführt hat, obwohl er eigentlich 5 Jahre lang arbeitslos war, würde das schon den Tatbestand der arglistigen Täuschung erfüllen nach BBG §14? Würde deswegen dann die Verbeamtung aufgehoben? Hat dazu jemand Llinks/Quellen, gerne auch passende Urteile? Die meisten Urteile, die ich gefunden habe beziehen sich auf Menschen, die eine schwere Krankheit verschwiegen haben oder Zeugnisse gefälscht haben, was ja was anderes ist.
Grüße!
arglistige Täuschung
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Re: arglistige Täuschung
Ein wichtiger Punkt ist immer, ob der Dienstherr bei Kenntnis der verschwiegenen Sachverhalte nachweislich anders entschieden hätte. Da Arbeitslosigkeit (bzw. Tätigkeitslosigkeit) keinen besonderen Hinderungsgrund darstellt, dürfte das ANSICH nicht so problematisch sein. Anders wäre es, wenn der Bewerber die vorgebliche Selbständigkeit quasi als "Pluspunkt" in die Entscheidung mit einbringt..
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Re: arglistige Täuschung
Eine Falschangabe ist relevant wenn Sie maßgeblich für die Einstellung ist. Das dürfte sie in aller Regel sein, denn sonst gibt es keinen Grund hier falsche Angaben zu machen.
Die von Dir benannten Urteile zum fälschen von Zeugnissen stellen einen durchaus vergleichbaren Tatbestand dar.
Eine Kündigungsschutzklage gegen eine Anfechtung des Beschäftigungsverhältnisses hätte somit wenig Aussicht auf Erfolg.
Die von Dir benannten Urteile zum fälschen von Zeugnissen stellen einen durchaus vergleichbaren Tatbestand dar.
Eine Kündigungsschutzklage gegen eine Anfechtung des Beschäftigungsverhältnisses hätte somit wenig Aussicht auf Erfolg.
- Bundesfreiwild
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Re: arglistige Täuschung
Mein Rechtsempfinden sagt mir:
WENN ich diese Tätigkeiten alle TATSÄCHLICH VOR der Arbeitslosigkeit durchgeführt habe und die Berufserfahrung auch tatsächlich HABE, würde die 5-jährige Arbeitslosigkeit an dieser vorhandenen Berufserfahrung ja nicht viel ändern. Die Fähigkeiten zum selbstständigen Arbeiten und die (allerdings vielleicht nicht mehr ganz aktuellen) Kenntnisse sind ja nach wie vor vorhanden.
Allerdings: Ich würde in einem Lebenslauf eine längere Phase der Arbeitslosigkeit nicht unterschlagen. Wenn sowas herauskommt, ist das gegenseitige Vertrauen wohl nicht mehr so wirklich vorhanden.
WENN ich diese Tätigkeiten alle TATSÄCHLICH VOR der Arbeitslosigkeit durchgeführt habe und die Berufserfahrung auch tatsächlich HABE, würde die 5-jährige Arbeitslosigkeit an dieser vorhandenen Berufserfahrung ja nicht viel ändern. Die Fähigkeiten zum selbstständigen Arbeiten und die (allerdings vielleicht nicht mehr ganz aktuellen) Kenntnisse sind ja nach wie vor vorhanden.
Allerdings: Ich würde in einem Lebenslauf eine längere Phase der Arbeitslosigkeit nicht unterschlagen. Wenn sowas herauskommt, ist das gegenseitige Vertrauen wohl nicht mehr so wirklich vorhanden.
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Re: arglistige Täuschung
Bundesfreiwild hat geschrieben:Mein Rechtsempfinden sagt mir:
WENN ich diese Tätigkeiten alle TATSÄCHLICH VOR der Arbeitslosigkeit durchgeführt habe und die Berufserfahrung auch tatsächlich HABE, würde die 5-jährige Arbeitslosigkeit an dieser vorhandenen Berufserfahrung ja nicht viel ändern. Die Fähigkeiten zum selbstständigen Arbeiten und die (allerdings vielleicht nicht mehr ganz aktuellen) Kenntnisse sind ja nach wie vor vorhanden.
Allerdings: Ich würde in einem Lebenslauf eine längere Phase der Arbeitslosigkeit nicht unterschlagen. Wenn sowas herauskommt, ist das gegenseitige Vertrauen wohl nicht mehr so wirklich vorhanden.
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