Guten Abend,
ich habe mich im letzten Jahr bei der BFD-West beworben und habe alle Auswahlverfahren erfolgreich durchlaufen. Ich bin bei der BFD-West unter den besten 10 der Rangliste und somit noch gut im Rennen. Jetzt mein Problem:
Körperlich ist alles in Ordnung, allerdings hatte ich in meiner Vergangenheit einen Ausfall aufgrund einer psychisch schweren Situation. Dies bewegte meinen Amtsarzt dazu, mich zwar als absolut Dienstfähig einzustufen, jedoch keine Prognose abzugeben. Daher bekam ich erneut Post von der BFD. Ich sollte mich beim Facharzt vorstellen der dann ein Gutachten erstellen sollte. Ich habe daraufhin einen Termin bei meinem damaligen behandelnden Arzt gemacht und ihm Anhand von Fakten der letzten Jahre belegt wie stabil ich bin und was ich erreicht habe. Mein Facharzt schrieb mir daraufhin das Gutachten in dem er deutlich äußerte, dass es keine "bedenken" gäbe und das mit einer vorzeitigen Dienstunfähigkeit nicht zu rechen wäre. Ich dachte damit wäre die Sache gegessen, Pustekuchen! Ich bekam jetzt erneut Post der BFD, das Gutachten müsste jetzt erneut dem Amtsarzt vorgelegt werden der dann eine Entscheidung treffen müsste. Welche Entscheidung? Ist das der normale Weg? Sie schicken mich zum Facharzt weil der Amtsarzt keine Prognose stellen wollte, dieser stellt der Facharzt dann eindeutig und jetzt soll der Amtsarzt doch entscheiden?
Auf diesen Brief hin telefonierte ich mit meiner Amtsärztin die aufgrund der damaligen Situation nicht von einer Verbeamtung begeistert ist. Sie machte mir klar, dass der Dienstherr entscheiden müsste und nicht sie??!!
Ich versteh langsam nichts mehr, ich warte über Wochen auf eine Entscheidung.
Ich bin total verzweifelt. Gibt es denn danach noch Hoffnung sollte die Amtsärztin trotz des eindeutigen Gutachtens des Facharztes es nicht bewilligen?
Bin für jede Antwort dankbar
Amtsarzt, Einstellung
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Re: Amtsarzt, Einstellung
Hallo Rouvinho der Amtsarzt wird um Stellungnahme gebeten und der Arbeitgeber entscheidet dann. Vielleicht wirst Du auch nochmals zum Amtsarzt vorgeladen. Lass den Mut nicht sinken und warte ab.
LG
sheela
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Re: Amtsarzt, Einstellung
Wie alt bist du, wie lange ist "die Sache" denn her und worum handelte es sich ungefähr?
Re: Amtsarzt, Einstellung
Danke für die Antworten. Ich bin 26 und die Sache ist aus 2009. Durch familiäre Probleme(Sterbefälle usw) bin ich 2009 ein halbes Jahr ausgefallen. Ich bin aus der Situation aber extrem gestärkt hervorgekommen, habe meine Ausbildung wieder aufgenommen und sämtliche Prüfungen sowie das Auswahlverfahren gemeistert. Aber mir wurde halt mitgeteilt das der Amtsarzt jetzt entscheiden soll. Welches Gutachten wiegt denn mehr? Das vom Facharzt, der eindeutig bestätigt das keine Bedenken bestehen und nicht mit einer vorzeitigen Dienstunfähigkeit zu rechnen ist oder das vom Amtsarzt? Das Problem ist auch die Zeit, die Einstellung würde halt zum 1.8. erfolgen.
Liebe Grüße
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Re: Amtsarzt, Einstellung
Tatsächlich besteht ein zeitnaher Zusammenhang zwischen psychischer Devianz und amtsärztlicher Begutachtung bez. Prognosestellung.
Die Gegenbenheit, dass dein Facharzt dich als "ungefährdet" attestiert, ist für den potentiell späteren Dienstherrn zweitrangig. Für ihn gilt lediglich das amtsärztliche Gutachten als Leitwert bez. einer Einstellung.
Der Amtsarzt wiederum muß eine Begutachtung durchführen, die den Einstellungskriterien des Dienstherrn entspricht.
Die Frage, ob das fachärztliche oder amtsärztliche Gutachten "mehr wiegt" ist unerheblich, da das fachärztliche Gutachten nur zur Entscheidungsfindung für den Amtsarzt überhaupt Bedeutung hat.
Sollte der Amtsarzt gegen eine Einstellung attestieren, resp. gegen die Verbeamtung, bliebe dir nur der juristische Weg gegen das Gutachten des Amtsarztes.
Letztlich ist und bleibt es jedoch so, dass, sofern der Dienstherr Zweifel an deiner Dienstfähigkeit hat (und die wird er durch das amtsärztliche Gutachten haben auch wenn den privatärztliches abweichend hierzu lautet)
ggf. eben nicht auf Einstellung resp. Verbeamtung plädiert.
Die Gegenbenheit, dass dein Facharzt dich als "ungefährdet" attestiert, ist für den potentiell späteren Dienstherrn zweitrangig. Für ihn gilt lediglich das amtsärztliche Gutachten als Leitwert bez. einer Einstellung.
Der Amtsarzt wiederum muß eine Begutachtung durchführen, die den Einstellungskriterien des Dienstherrn entspricht.
Die Frage, ob das fachärztliche oder amtsärztliche Gutachten "mehr wiegt" ist unerheblich, da das fachärztliche Gutachten nur zur Entscheidungsfindung für den Amtsarzt überhaupt Bedeutung hat.
Sollte der Amtsarzt gegen eine Einstellung attestieren, resp. gegen die Verbeamtung, bliebe dir nur der juristische Weg gegen das Gutachten des Amtsarztes.
Letztlich ist und bleibt es jedoch so, dass, sofern der Dienstherr Zweifel an deiner Dienstfähigkeit hat (und die wird er durch das amtsärztliche Gutachten haben auch wenn den privatärztliches abweichend hierzu lautet)
ggf. eben nicht auf Einstellung resp. Verbeamtung plädiert.
Re: Amtsarzt, Einstellung
In die Richtung gingen auch meine Vorstellungen. Obwohl ich es ungerecht halte da der Amtsarzt nicht die fachliche Kenntnis besitzt darüber eine Entscheidung zu treffen. Dafür ist ein fachliches Gutachten ja gemacht worden. Also muss der Amtsarzt das Gutachten des Facharztes jetzt absegnen und schreiben das er es dann auch so sieht? Laut BFD fehlte im Gutachten vom Amtsarzt nur die Prognose, diese ja jetzt durch den Facharzt gestellt wurde. Ich habe halt nur nicht verstanden, was der Amtsarzt(der sagt das er das nicht zu entscheiden hat) jetzt entscheiden soll
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Re: Amtsarzt, Einstellung
Wie schon gesagt in letzter Instanz entscheidet das Ministerium darüber, doch diese stützt sich meist auf das amtsärztliche Gutachten. Das die amtsärzte meistenteils keine fachliche Kompetenz bei psychischen Erkrankungen haben ist weitreichend bekannt. Du kannst halt nur abwarten wie am Ende das Gutachten des AA ausfällt und wie daraufhin das Ministerium entscheidet.
egyptwoman
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