evtl. Reaktivierung - Umschulung?

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egyptwoman
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evtl. Reaktivierung - Umschulung?

Beitrag von egyptwoman »

Für den Fall das man bei einer Nachuntersuchung wieder dienstfähig befunden wird, es aber schon feststeht das man im alten Job - AvD Justiz - nicht mehr arbeiten kann, auch nicht in der Verwaltung einer JVA, wurde mir gesagt, das man ja auch anderweitig in ner Verwaltung eingesetzt werden kann, was allerdings einer Umschulung bedarf. Meine Frage nun hierzu: Was passiert, wenn man diese Ausbildung aus welchen Gründen auch immer nicht schafft, also durch die Prüfung rasseln würde? Verliert man dann seinen Beamtenstatus? Könnte man die Umschulung auch ablehnen und mit welchen Konsequenzen müsste man dann rechnen? Es wäre in dem Fall ja auch eine komplett neue Ausbildung mit entsprechendem Anwärtergehalt und anschließend fängt man ja wieder beim Punkt 0 an wurde mir so gesagt. Also die Altersstufe die ich erreicht hatte würde dann wegfallen, stimmt das so? Gelesen hatte ich im Gesetz das einem keine finanziellen Nachteile entstehen dürfen, das würde aber bei einer Umschulung zur Verwaltungsbeamtin die einer Ausbildung gleichkommt ja doch passieren.
Vielleicht kann mir auch jemand sagen, wo genau man den in dem Fall so alles eingesetzt werden kann, kann man auch ohne Einverständnis an eine andere Behörde versetzt werden?

egyptwoman
sheela
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Re: evtl. Reaktivierung - Umschulung?

Beitrag von sheela »

Hallo egyptwomen, ich gehe davon aus, dass in Falle einer Umschulung das bisherige Gehalt im aktiven Dienst weiter gezahlt wird. Ablehnen kann man vermutlich die Umschulung nicht. Da kann Dir bestimmt Blue Ice Ultra mehr zu sagen! Wie kommt es zu Dieser Frage von Dir? Ich denke Du bist im Ruhestand und wohnst im Ausland??
LG
sheela
schäferhund
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Re: evtl. Reaktivierung - Umschulung?

Beitrag von schäferhund »

Hallo egyptwoman,

mein Kenntnisstand ist der:

- Reaktivierung ist nur innerhalb des Geschäftsbereich des ehemaligen Dienstherrn möglich (in Deinem Fall also nur Justiz)

- Der vorhandene Dienstgrad bleibt auch nach der Reaktivierung erhalten.


Gruß vom Schäfrhund :D
Steinbock
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Re: evtl. Reaktivierung - Umschulung?

Beitrag von Steinbock »

Hallo Egyptwoman,

die gesetzliche Regelung für einen Bundesbeamten findest Du hier --->

http://tk-it.nrw.verdi.de/beamtinnen_be ... faehigkeit

Auch im jeweiligen Landesbeamtengesetz, müßte diese Regelung zu finden sein.

Ich weiß zwar, dass vor einigen Jahren, auch eine Versetzung zu einer anderen Behörde möglich war.
Allerdings wurde dies wieder geändert und man kann nur noch im Dienstbereich seines früheren Dienstherrn eingesetzt werden.

Gruß vom Steinbock!
egyptwoman
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Re: evtl. Reaktivierung - Umschulung?

Beitrag von egyptwoman »

sheela hat geschrieben: Wie kommt es zu Dieser Frage von Dir? Ich denke Du bist im Ruhestand und wohnst im Ausland??
Ja bin ich, aber es kann ja immerhin sein das ich nächstes Jahr zur Nachuntersuchung eingeladen werde. Bei Vorruheständler ja normal und gesetzl. deshalb meine Frage für den Fall der Fälle.

egyptwoman
kuddel
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Re: evtl. Reaktivierung - Umschulung?

Beitrag von kuddel »

Hallo

Also ich weiß nur wenn du eine Umschulung z.b. für die Verwaltung machst ist das immer ohne Prüfung, da du ja schon deine Laufbahnprüfung bestanden hast.

Also ich komme aus dem Bereich Berufsfeuerwehr wenn dort ein Kollege Feuerwehrdienstuntauglich ist gibt es die möglichkeit eine Ausbildung für den Verwaltungsdienst zu machen.

Verordnung über die Ausbildung und Prüfung für die Laufbahn des mittleren allgemeinen Verwaltungsdienstes in den Gemeinden und Gemeindeverbänden des Landes Nordrhein-Westfalen (VAPmD-Gem)

siehe § 30

https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_bes_tex ... #det231405
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