Hallo,
ich habe das i-Net bereits mehrfach durchsucht und komme zu keinem klare Anhaltspunkt.
Folgende Situation: Beamter im mittleren Dienst NRW lässt sich auf eigenen Wunsch auf eine neue Dienststelle versetzen. Er merkt nach wenigen Wochen, dass diese absolut das Gegenteil ist von dem was er sich vorgestellt hat.
Den Versetzungsbescheid hat er von seinem "alten" Dienstherren bekommen.
Gibt es eine Möglichkeit zurückzukehren ? Gibt es tatsächlich einen Paragraph nachdem die Planstelle eine gewisse Zeit freigehalten werden muss? Wenn ja, wo finde ich ihn und wielange gilt er?
Vielen dank im Vorraus
Alex
Wie lange muss der Dienstherr eine Planstelle freihalten?
Moderator: Moderatoren
Re: Wie lange muss der Dienstherr eine Planstelle freihalten
Ich würde sagen:
Pech gehabt. Bleibt höchstens, den Versetzungsbescheid anzufechten. Ist er bestandskräftig, besteht keine Chance, es sei denn, Dein alter Dienstherr möchte Dich gerne wieder zurück haben.
Pech gehabt. Bleibt höchstens, den Versetzungsbescheid anzufechten. Ist er bestandskräftig, besteht keine Chance, es sei denn, Dein alter Dienstherr möchte Dich gerne wieder zurück haben.
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Re: Wie lange muss der Dienstherr eine Planstelle freihalten
Gar nicht. Du könntest lediglich mit Deinem ehemaligen Dienstherrn reden ob der Dich "zurücknimmt". Das wäre aber eher der Gang nach Canossa. Den Versetzungsbescheid anzufechten ist ziemlicher Unsinn, da die Versetzung ja auf eigenen Wunsch erfolgt ist.