Elternzeit

Themen speziell für Landes- und Kommunalbeamte

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anni85
Beiträge: 1
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Elternzeit

Beitrag von anni85 »

Liebes Forum,
bin ganz neu hier und mit nem zumindest für mich kompliziertem Thema bei euch. :?
Allgemein zu mir ich bin Beamten auf Widerruf im Land Brandenburg.
Zur Zeit in der Ausbildung und Schwanger, der Termin für die Geburt wäre ende November.
Da ich somit noch offene Prüfung hab würde ich ein Teil im September machen und die Praktischen im Februar nachholen. Jetzt
wäre mein Frage wenn ich das so mache somit meine Elternzeit unterbreche, wäre ich Kündbar nach der Prüfung(Betrieb ist nicht verpflichet und gewillt zu übernehmen)? Und wie ist das mit der Lohnfortzahlung wenn ich Elternzeit nehme fürs erste JAhre und wenn ich bis zu 3Jahre Elternzeit nehmen wollen würde, wie sieht es da mit der Zahlung aus?

Ja ich hoffe ich konnte mein Anliegen und die Problematik halbwegs gut rüberbringen :oops:

Mit lieben Grüßen
Tesla
Beiträge: 51
Registriert: 10. Nov 2011, 15:08
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Wohnort: Münster

Re: Elternzeit

Beitrag von Tesla »

Deiner Rechtschreibung und Deinem Satzbau nach kannst Du nur ein Scheinbeamter sein.
Eine evtl. Prüfung solltest Du auf den Zeitraum NACH dem Ende der Abendrealschule verlegen.
Das ist auch der richtige Zeitpunkt um sich über weitere "Zahlungen" Gedanken zu machen.
:lol:

Gruß Tesla
Hilde88
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Registriert: 23. Aug 2010, 13:00
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Re: Elternzeit

Beitrag von Hilde88 »

Ein Deutschkurs wäre nicht schlecht
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