Abordnung zum anderen Dienstherrn

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Abgeordneter
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Abordnung zum anderen Dienstherrn

Beitrag von Abgeordneter »

Hallo Kollegen, mich beschäftigen folgende Fragen:

Aufgrund einer Strukturreform bei meinen Dienstherrn (Bund) habe ich mich
zu einer anderen Bundesbehörde beworben. Das Auswahlverfahren habe
erfolgreich absolviert, habe den neuen Dienstherrn bereits schriftlich
zugesagt und werde ab dem 01.06.12 zunächst für ein halbes Jahr abgeordnet.

Wenn es bei dem neuen Dienstherrn nicht gut läuft, habe ich dann innerhalb
der Probezeit jederzeit das Recht und die Möglichkeit zu meinen alten
Dienstherrn zurückzukehren oder muss man die vollen sechs Monate durchlaufen?

Zum Beispiel wenn ich z.B. innerhalb von zwei Wochen schon feststelle das es nicht das Richtige für mich ist?
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afo1
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Re: Abordnung zum anderen Dienstherrn

Beitrag von afo1 »

Ich unterstelle mal, dass du nach § 27 Abs.1 BBG abgeordnet bist. Das wäre dann grundsätzlich ohne deine Zustimmung bis zu zwei Jahren möglich. Das ist keine Probezeit, auch wenn oft so geredet und empfunden wird. Also hängt es von deinem Dienstherrn ab, ob du die Abordnung vorzeitig beenden kannst. Nichts spricht dagegen, wenn du, falls es in der neuen Dienststelle nicht klappt, beantragst, die Abordnung vorzeitig zu beenden. Einen Anpruch hast du aber aus meiner Sicht eher nicht.
Gruß
afo
Ein guter Tropfen maßvoll genossen, schadet auch in großen Mengen nicht!
Roland64
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Re: Abordnung zum anderen Dienstherrn

Beitrag von Roland64 »

"Einen Anpruch hast du aber aus meiner Sicht eher nicht."


Wenn der neue Arbeitsplatz/Dp. aufgrund einer Bewerbung mit Auswahlverfahren etc. und einer definierten Probezeit (idR. 3 bis 6 Monate) angetreten wird,
besteht meines Erachtens sehr Wohl die Möglichkeit, dass BEIDE Parteien ohne großartige Begründungen innerhalb der Frist das Dienstverhältnis wieder lösen können.

Es macht weder für den Dienstherren noch für den Beamten Sinn,wenn man sich gegen eine weitere Beschäftigung ausspricht, das Dienstverhältnis aber trotzdem fortführen muss.
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Bundesfreiwild
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Re: Abordnung zum anderen Dienstherrn

Beitrag von Bundesfreiwild »

Sehe ich aus so.
Zum Personalchef des Betriebes gehen, zu dem ich abgeordnet bin und dort vermelden, dass man sich für den Job nicht geeignet fühlt und den Belastungen nicht gewachsen ist oder sein wirst und man deshalb bitte die Abordnung beenden möge.
Sehen was der sagt, bzw. dir mitteilt, welche Formularien dann ablaufen sollen.
Im Zweifelsfall kann man durch die Tätigkeit so belastet sein, dass man krank wird. Wirst schon sehen, dass das etwas unbeliebt macht.

WEnn es die BA ist, wohin du abgeordnet werden sollt (vielleicht von der T aus), dann ist Krankheit DAS Argument, dass die Abordnung sozusagen automatisch beendet wird, weil die Telekom verpflichtet ist, bei längerer Erkrankung Ersatz zu liefern. Wenn es die T ist, wird auch nur das zu einem vorzeitigen Ende der Abordnung führen, weil die BA nicht mehr will. Grund ist, dass es eben keine reguläre, beamtenrechtlich einwandfreie Abordnung ist, sondern im Hintergrund ein Leih- und Zeitarbeitsvertrag existiert, über den man nur vordergründig in einer "Abordnung" unterwegs ist. Die T muss bei längerer Krankheit Ersatz für den Ausfall leisten und damit bist du dann auch "raus".

Eine Abordnung ist eh befristet und die wollen auch nur High Performer. Wenn sich heraus kristallisiert, dass du die Arbeit nicht schaffst oder gar länger krank bist, ist es schnell vorbei.
Abgeordneter
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Re: Abordnung zum anderen Dienstherrn

Beitrag von Abgeordneter »

Danke für die Antworten.

Ich habe meine Abordnung noch nicht. Aber es wird wohl auf 6 Monate Abordnung zur Erprobung hinauslaufen.

Das müsste doch da auch gelten, oder?
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Bundesfreiwild
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Re: Abordnung zum anderen Dienstherrn

Beitrag von Bundesfreiwild »

Erprobung ist doch prima, wenn man nach 3-4 Monaten merkt, dass das nix für einen ist, dann weisst du jetzt, was du zu tun hast, um die Probezeit nicht in einer längeren Abordnung enden zu lassen. Glaub mir, die wollen nur motivierte Abgeordnete.
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