Reisebeschränkungen als Beamter
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Schrankenwärter
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Reisebeschränkungen als Beamter
Guten Morgen allerseits!
Hätte mal eine Frage zur Meldepflicht bei Reisen. Und zwar plane ich im Sommer eine Reise durch Asien, u.a.sollen dabei China und ggf.der Iran bereist werden.
Nun meine ich, mich dunkel daran zu erinnern, dass es bei uns in der Dienststelle mal einen Umlauf gab, bzgl.der Anzeigepflicht bzw.Genehmigungspflicht bei Reisen in gewisse Länder. Weiß da zufällig noch jemand mehr, bzw.wo ich eine aktuelle Liste finde?
Bin übrigens beim Zoll, falls das irgendwie von Bedeutung sein sollte.
Danke und Gruß, Schrankenwärter
Hätte mal eine Frage zur Meldepflicht bei Reisen. Und zwar plane ich im Sommer eine Reise durch Asien, u.a.sollen dabei China und ggf.der Iran bereist werden.
Nun meine ich, mich dunkel daran zu erinnern, dass es bei uns in der Dienststelle mal einen Umlauf gab, bzgl.der Anzeigepflicht bzw.Genehmigungspflicht bei Reisen in gewisse Länder. Weiß da zufällig noch jemand mehr, bzw.wo ich eine aktuelle Liste finde?
Bin übrigens beim Zoll, falls das irgendwie von Bedeutung sein sollte.
Danke und Gruß, Schrankenwärter
Re: Reisebeschränkungen als Beamter
Hab ich ja noch nie gehört.
Du kannst hinfahren, wohin Du willst, dat geht den Zoll gar nischt an.
Du kannst hinfahren, wohin Du willst, dat geht den Zoll gar nischt an.
Früher konnten Frauen kochen wie meine Mutter, heute können sie saufen wie mein Vater!
- leonsucher
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Re: Reisebeschränkungen als Beamter
Doch das ist möglich wenn er in einem Bereich arbeitet, wo eine Sicherheitsabfrage beim Geheimschutzbeaufragten der BFD erforderlich ist.
Da gibt es dann spezielle Länder - Positivlisten, die bei jeder turnusmäßigen Verlängerung der entsprechenden Sicherheitsstufe neu abgearbeitet werden müssen bzw. gibt es für spezielle Riskoländer wohl auch eine Sofortmeldepflicht.
Ob man eine Sicherheitsstufe hat, sollte eigentlich jeder selbst wissen.
Da gibt es dann spezielle Länder - Positivlisten, die bei jeder turnusmäßigen Verlängerung der entsprechenden Sicherheitsstufe neu abgearbeitet werden müssen bzw. gibt es für spezielle Riskoländer wohl auch eine Sofortmeldepflicht.
Ob man eine Sicherheitsstufe hat, sollte eigentlich jeder selbst wissen.
Wer beim Metzger klingelt darf sich nicht wundern, wenn kein Schwein aufmacht..........
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Zollkodex-Ritter
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Re: Reisebeschränkungen als Beamter
Soweit ich weiss musste sich ein Kollege mal ne Privatreise in die DDR (also als es diese noch gab) genehmigen lassen bzw. diese anzeigen.
Re: Reisebeschränkungen als Beamter
Also ich hab bestimmt keine.leonsucher hat geschrieben: Ob man eine Sicherheitsstufe hat, sollte eigentlich jeder selbst wissen.
Obwohl ich immer dachte, ich bin hier total wichtig.....
Früher konnten Frauen kochen wie meine Mutter, heute können sie saufen wie mein Vater!
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ZS-forever
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Re: Reisebeschränkungen als Beamter
Ruf doch einfach mal im Sachgebiet A und frage nach.
Von diesem Erlass habe ich auch mal gehört, als ich noch am Flughafen war.... Aber welche Länder und warum????
Von diesem Erlass habe ich auch mal gehört, als ich noch am Flughafen war.... Aber welche Länder und warum????
- Bundesfreiwild
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Re: Reisebeschränkungen als Beamter
War eine Regelung aus der Ära des Kalten Krieges. Alle Reisen in Länder des Warschauer Paktes, also praktisch alles ab Grenze DDR-Tschechoslowakei-Ungarn-Jugoslawien ostwärts musste gemeldet werden. Man hätte ja evtl. im Urlaub zum Geheimnisverräter mutieren können, weil man während eines Urlaubs vom "Ostblock" hätte angeheuert werden können, um in den deutschen Behörden, Ämtern und Ministerien zu spionieren. Dazu gab es auch noch vereinzelte andere Länder, die wegen kommunistischer Regierungen auf der Liste standen.
Inwieweit es aktuell noch Länder auf der "Meldeliste" gibt, dürften die Personalstellen beantworten können.
Inwieweit es aktuell noch Länder auf der "Meldeliste" gibt, dürften die Personalstellen beantworten können.
Re: Reisebeschränkungen als Beamter
Ach ja.Ossikind hat geschrieben:Hab ich ja noch nie gehört.
Du kannst hinfahren, wohin Du willst, dat geht den Zoll gar nischt an.
Dann google mal nach §32 Sicherheitsüberprüfungsgesetz.
Re: Reisebeschränkungen als Beamter
Ich denke die Antwort auf die Frage hast Du dir (mit dem SÜG) selber gegeben, so eine Meldepflicht besteht nur wenn Du dein Posten eine entspr. Sicherheitsstufe / Tätigkeit beinhaltet.
Re: Reisebeschränkungen als Beamter
Was noch zu definieren wäre. Das kommt wohl darauf an, wie die einzelnen Resorts das bewerten. Ich schätz mal, dass es bei Zoll bestimmt kritischer ist als in der allg Verwaltung.newbie82 hat geschrieben:...wenn Du dein Posten eine entspr. Sicherheitsstufe / Tätigkeit beinhaltet.
Re: Reisebeschränkungen als Beamter
Da ist nichts zu definieren. Denn es ist schon definiert. Beinhaltet der Posten sicherheitsempfindliche Tätigkeiten, ODER ist man schon sicherheitsüberprüft, z.B. aus einer vorherigen Tätigkeit? Im Zweifelsfalls Kontakt Aufnehmen mit dem Geheimschutzbeauftragten.
ja/nein
ja/nein
Re: Reisebeschränkungen als Beamter
Sind wir hier in der Baumschule oder was?Thust hat geschrieben:Da ist nichts zu definieren. Denn es ist schon definiert.
Dass es im jeweiligen Resort schon festgelegt ist, dürfte "fast" jedem hier klar sein.
Re: Reisebeschränkungen als Beamter
Ich kann mich nicht entsinnen, dass ich sagte dass es im "jeweiligen Resort" schon festgelegt wäre. Du vielleicht?Dass es im jeweiligen Resort schon festgelegt ist, dürfte "fast" jedem hier klar sein.
Einschlägig ist wie schon von Dir im Thread zitiert, §32 Sicherheitsüberprüfungsgesetz http://www.gesetze-im-internet.de/s_g/__32.html und nichts anderes.
Re: Reisebeschränkungen als Beamter
Da muss ich ja doch schmunzeln.
Ich weiß ja nicht, an welcher Stelle in der Hierarchie Du aufgehängt bis aber es ist eher untypisch, dass sich die Verwaltung intern auf das Gesetz beruft. In der Praxis handeln die einzelnen Ebenen eher nach der VV, weil dort das wesentliche im Detail geregelt ist. Im Gesetz selbst ist das doch meist sehr grob und undetailiert gefasst. Ich finde jedenfalls dort keinen Ansatz, wie sicherheitsempfindlich definiert ist. Das mag durchaus in den einzelnen Resorts unterschiedlich bewertet werden (alles andere würde mich wundern) und daher mein Einwand.
Gruß
Conny
Ich weiß ja nicht, an welcher Stelle in der Hierarchie Du aufgehängt bis aber es ist eher untypisch, dass sich die Verwaltung intern auf das Gesetz beruft. In der Praxis handeln die einzelnen Ebenen eher nach der VV, weil dort das wesentliche im Detail geregelt ist. Im Gesetz selbst ist das doch meist sehr grob und undetailiert gefasst. Ich finde jedenfalls dort keinen Ansatz, wie sicherheitsempfindlich definiert ist. Das mag durchaus in den einzelnen Resorts unterschiedlich bewertet werden (alles andere würde mich wundern) und daher mein Einwand.
Gruß
Conny
Re: Reisebeschränkungen als Beamter
Conny,
§32 SÜG verlangt nicht eine sicherheitsempfindliche Tätigkeit als Voraussetzung für eine potentielle Einschränkung der Reisetätigkeit - sondern es fordert eine sicherheitsempfindliche Tätigkeit die *eine Sicherheitsüberprüfung verlangt*!
Das ist ein glasklares Kriterium. Jeder der schon einmal eine Sicherheitsüberprüfung hinter sich hat, weiss dass das etwas ist was nicht ohne Zutun des zu Überprüfenden geschehen kann, und dessen Ergebnis man mitgeteilt bekommt. Insofern ist hier keinerlei Spielraum nach einzelnen Ressorts.
Sicherheitsüberprüfung vorhanden, Ja/Nein? --> Reisemeldung/Beschränkung Ja/Nein!
§32 SÜG verlangt nicht eine sicherheitsempfindliche Tätigkeit als Voraussetzung für eine potentielle Einschränkung der Reisetätigkeit - sondern es fordert eine sicherheitsempfindliche Tätigkeit die *eine Sicherheitsüberprüfung verlangt*!
Das ist ein glasklares Kriterium. Jeder der schon einmal eine Sicherheitsüberprüfung hinter sich hat, weiss dass das etwas ist was nicht ohne Zutun des zu Überprüfenden geschehen kann, und dessen Ergebnis man mitgeteilt bekommt. Insofern ist hier keinerlei Spielraum nach einzelnen Ressorts.
Sicherheitsüberprüfung vorhanden, Ja/Nein? --> Reisemeldung/Beschränkung Ja/Nein!

