DU-was bekomme ich als Ruhegehalt?
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DU-was bekomme ich als Ruhegehalt?
Hallo!
Ich soll demnächst zum Amtsarzt, da ich schon seit einigen Monaten erkrankt bin. Nun soll meine Dienstfähigkeit festgestellt werden. Da ich wahrscheinlich nicht mehr arbeiten kann-auch auf lange Sicht-, möchte ich schon gerne wissen, wie hoch mein Gehalt bei dann wäre.
Ich habe schon einiges über den Mindestlohn gelesen, konnte aber nicht herausfinden, ob ich den auch bekomme, da es da ja Ausnahmen gibt, wenn man TZ beschäftigt ist.
Kurz zu mir: 35 J., seit 17 Jahren bei der Stadt Frankfurt, A8, davon 5 Jahre TZ (Aufgrund der Erkrankung mußte ich immer mehr reduzieren).
Ich hoffe, ihr könnt mir helfen...
Ich soll demnächst zum Amtsarzt, da ich schon seit einigen Monaten erkrankt bin. Nun soll meine Dienstfähigkeit festgestellt werden. Da ich wahrscheinlich nicht mehr arbeiten kann-auch auf lange Sicht-, möchte ich schon gerne wissen, wie hoch mein Gehalt bei dann wäre.
Ich habe schon einiges über den Mindestlohn gelesen, konnte aber nicht herausfinden, ob ich den auch bekomme, da es da ja Ausnahmen gibt, wenn man TZ beschäftigt ist.
Kurz zu mir: 35 J., seit 17 Jahren bei der Stadt Frankfurt, A8, davon 5 Jahre TZ (Aufgrund der Erkrankung mußte ich immer mehr reduzieren).
Ich hoffe, ihr könnt mir helfen...
Re: DU-was bekomme ich als Ruhegehalt?
Hallo,
deine Angaben sind zu knapp, um Genaueres zu sagen (Familienstand, Kinder, anrechenbare Vordienstzeiten, wieviel % Teilzeit, Dienstunfall...???). Genau kann dir das nur deine Besoldungsstelle errechnen. Überschlägig würde ich sagen, dass du amtsunabhängige Mindesversorgung (65% aus A4 = ca. 1300€) bekommst, da deine amtsabhängige Versorgung (ca. 40% deiner jetzigen Besoldung aus A8) darunter liegt.
Gruß
afo
deine Angaben sind zu knapp, um Genaueres zu sagen (Familienstand, Kinder, anrechenbare Vordienstzeiten, wieviel % Teilzeit, Dienstunfall...???). Genau kann dir das nur deine Besoldungsstelle errechnen. Überschlägig würde ich sagen, dass du amtsunabhängige Mindesversorgung (65% aus A4 = ca. 1300€) bekommst, da deine amtsabhängige Versorgung (ca. 40% deiner jetzigen Besoldung aus A8) darunter liegt.
Gruß
afo
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Re: DU-was bekomme ich als Ruhegehalt?
... abzüglich Steuern und Krankenkasse.
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Re: DU-was bekomme ich als Ruhegehalt?
bin nur verh. ohne Kinder, und die Teilzeit ging die letzten 5 Jahre peu a peu runter, wegen Krankheit. Hatte aber keinen Dienstunfall.
Ich hab halt total schiß, daß ich zu dem Fall gehöre, der nichtmal die Mindestversorgung bekommt. Ich kann nirgends rausfinden, wann das der Fall ist und was da die unterste Grenze ist.
Ich hab halt total schiß, daß ich zu dem Fall gehöre, der nichtmal die Mindestversorgung bekommt. Ich kann nirgends rausfinden, wann das der Fall ist und was da die unterste Grenze ist.
Re: DU-was bekomme ich als Ruhegehalt?
Die Mindestversorgung ist die Mindestversorgung! Tiefer kann man nicht fallen.
Bei dir dürften das die 65 Prozent Endstufe A 4 sein. Da Du noch Deine Krankenversicherung und Miete und Strom bezahlen musst, dürfte jeder Hartz IV- Empfänger besser gestellt sein.
An deiner Stelle würde ich versuchen, solange wie möglich im Dienst zu bleiben. Ruhestandsversetzung gegen Deinen Willen ist nicht so leicht möglich.
Bei dir dürften das die 65 Prozent Endstufe A 4 sein. Da Du noch Deine Krankenversicherung und Miete und Strom bezahlen musst, dürfte jeder Hartz IV- Empfänger besser gestellt sein.
An deiner Stelle würde ich versuchen, solange wie möglich im Dienst zu bleiben. Ruhestandsversetzung gegen Deinen Willen ist nicht so leicht möglich.
Re: DU-was bekomme ich als Ruhegehalt?
Da du jetzt schon Teilzeit arbeitest (50% aus A8?), wird es vermutlich kaum weniger werden. Denn das sind ja auch schon um die 1300€. Und auch jetzt bezahlst du ja Krankenversicherung und Steuern.
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Re: DU-was bekomme ich als Ruhegehalt?
Ja, das ist richtig. Ich bekomme momentan ein wenig mehr als den Mindestloh, aber nicht viel. Und leider nuzt alles nichts, so schnell werde ich nicht arbeiten gehen können. Es steht in den Sternen, ob ich überhaupt wieder wenigstens 20 Stunden sitzend arbeiten kann.afo1 hat geschrieben:Da du jetzt schon Teilzeit arbeitest (50% aus A8?), wird es vermutlich kaum weniger werden. Denn das sind ja auch schon um die 1300€. Und auch jetzt bezahlst du ja Krankenversicherung und Steuern.
Re: DU-was bekomme ich als Ruhegehalt?
Tritt bei einer DDU eigentlich eine Berufsunfähigskeitversicherung (BU) ein, fall man eine abgeschlossen hat?
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Re: DU-was bekomme ich als Ruhegehalt?
keine Ahnung, sorry!
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Re: DU-was bekomme ich als Ruhegehalt?
Eine "normale" Berufsunfähigkeitsversicherung briingt einem Beamten nichts! Da Berufsunfähigkeit und Dienstunfähigkeit zwei verschiedene Begriffe sind. Einem Beamten bringt somit nur eine Dienstunfähigkeitsversicherung etwas......Manche unternehmen nennen diese trotz alledem Berufsunfähigkeitsversicherung, wie z.B.: die DEBÄKAH
, habe dort eine abgeschlossen, aber die haben einen Extra Passus für Beamte, womit diese eine DU-Versicherung ist. Aber abgesehen von den leicht irreführenden Namensgestaltungen mancher Versicherer, ist nur eine DU etwas, was einem Beamten nützlich sein kann. Mit Hilfe der Suchfunktion findest Du darüber genauere Angaben.

Re: DU-was bekomme ich als Ruhegehalt?
Aus den Vers.Bedingungen der angesprochenen Versicherung:landesjoch hat geschrieben: aber die haben einen Extra Passus für Beamte, womit diese eine DU-Versicherung ist. Aber abgesehen von den leicht irreführenden Namensgestaltungen mancher Versicherer, ist nur eine DU etwas, was einem Beamten nützlich sein kann.
"Allgemeine Dienstunfähigkeit
(1) Vollständige Berufsunfähigkeit liegt vor, wenn ein versicherter
Beamter vor Erreichen der gesetzlich vorgesehenen Altersgrenze
ausschließlich infolge seines Gesundheitszustandes wegen Dienstunfähigkeit
aufgrund eines Zeugnisses des Amtsarztes oder eines
vom Dienstherrn als Gutachter beauftragten Arztes, in dem die
Dienstunfähigkeit festgestellt wird, entlassen oder in den Ruhestand
versetzt wird."
Darf der Versicherer hier noch eine eigene Gesundheitsprüfung vornehmen oder nicht? Die "echte" Beamten-DU Klausel lautet doch eigentlich:
"Bei Beamten des öffentlichen Dienstes gilt die Versetzung In den Ruhestand wegen allgemeiner Dienstunfähigkeit bzw. die Entlassung wegen allgemeiner Dienstunfähigkeit als vollständige Berufsunfähigkeit."
Bin gerade auf der Suche nach einer DU-Versicherung und stolpere dabei immer wieder über Klauseln die die erste genannte. Letztere dagegen hab' ich noch nicht gefunden...