Gestern konnte Bild mal wieder einen Fall aufgreifen, der den negativen Ruf von Beamten bestätigt.
http://www.bild.de/news/inland/betrug/b ... .bild.html
Ergänzende Info aus dem Terminkalender des VG Gelsenkirchen.
20.03.2011, 11.15 Uhr, Saal IV
12 K 2132/11
S / Land NRW
Der Kläger ist Beamter im Dienst der Deutschen Telekom. Er ist seit Jahren dienstunfähig krank geschrieben. Aufgrund eines neuen amtsärztlichen Gutachtens forderte die Beklagte ihn zum Dienstantritt auf. Gleichzeitig warf sie dem Kläger vor, ungenehmigten Nebentätigkeiten nachgegangen zu sein und untersagte Ihm diese. Unter anderem war der Kläger in Spanien als Schlagersänger vor größerem Publikum aufgetreten. Der Kläger macht geltend, weiterhin dienstunfähig erkrankt zu sein und bestreitet die Ausübung einer Nebentätigkeit. Er sei allerdings einmal öffentlich auf einer Bühne aufgetreten.
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In Kürze dürfte die Details online verfügbar werden.
erkrankter Beamter betreibt IT-Geschäft & tritt öffentl. auf
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Re: erkrankter Beamter betreibt IT-Geschäft & tritt öffentl.
Meist stimmt das, was in der Presse steht sowieso bloss zur Hälfte. Andererseits: Hat jemand den Bericht lanciert und gleich seine Sichtweise dazugegeben ?
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Re: erkrankter Beamter betreibt IT-Geschäft & tritt öffentl.
Das klingt aber sehr verallgemeinert und ist eine Unterstellung! Vielleicht war er anfangs wirklich krank.Wie dreist ist das denn? Ein fauler Beamter meldet sich krank.
Ist jemand der freiwillig Schlager singt richtig gesund???
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Re: erkrankter Beamter betreibt IT-Geschäft & tritt öffentl.
Das mit dem nicht genehmigten IT-Geschäft als Nebentätigkeit ist disziplinarisch heikel. Das könnte ihm den Hals brechen.
Wenn jemand mit einem Schlagerstar befreundet ist und evtl. aus Jux mal mit auf der Bühne singt, da würde ich sagen:
Nichts kann einen Menschen daran hindern, Lieder zu singen, auch nicht in der Öffentlichkeit und mit wem auch immer.
Und dienstunfähig zu sein, bedeutet num mal nicht, dass man nichts sonst mehr tun darf.
Allerdings ist es wirklich einfach dumm, sich dann in den Mallorca-Ballermann-Vordergrund zu stellen und zu glauben, dass es keine Neider gäbe, die wissen, was beamtenrechtliche Regeln sind und sie einem dann auch überbügeln.
Wenn jemand mit einem Schlagerstar befreundet ist und evtl. aus Jux mal mit auf der Bühne singt, da würde ich sagen:
Nichts kann einen Menschen daran hindern, Lieder zu singen, auch nicht in der Öffentlichkeit und mit wem auch immer.
Und dienstunfähig zu sein, bedeutet num mal nicht, dass man nichts sonst mehr tun darf.
Allerdings ist es wirklich einfach dumm, sich dann in den Mallorca-Ballermann-Vordergrund zu stellen und zu glauben, dass es keine Neider gäbe, die wissen, was beamtenrechtliche Regeln sind und sie einem dann auch überbügeln.