Mitwirkungspflicht des Arztes bei Erstattung?

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rabec
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Mitwirkungspflicht des Arztes bei Erstattung?

Beitrag von rabec »

Hallo,

ich habe folgendes Problem: Sowohl die Beihilfestelle als auch die Restkostenversicherung fordern für die Erstattung der Entspiegelung meiner ersten Gleitsichtbrille eine medizinische Begründung. Es geht um über € 120.

Der verschreibende Arzt scheint dazu aber gar keine Lust zu verspüren und verweigert mir sogar ein Gespräch über den Sachverhalt.

Nachdem ich eine Woche lang vergeblich versucht habe, ihn ans Telefon zu bekommen (mal war er nicht da, mal hatte er zu viele Patienten, mal ließ er seine Sprechstundenhilfe ausrichten, dass die Erstattungsstellen "immer" mit seiner Verordnungsnotiz "Entspiegelung erforderlich" zufrieden seien) hatte ich ihn heute endlich für etwa 20 Sekunden am Telefon. Er ließ mich wissen, dass für Entspiegelungen grundsätzlich keine medizinische Notwendigkeit begründbar sei und dass er für weitere Ausführungen keine Zeit habe. Er legte auf, ohne mir Gelegenheit für eine Äußerung zu lassen.

Ergänzender Hinweis: Die Rechnung für die ärztliche Untersuchung, in der die Gleitsichtbrille verordnet wurde, hatte ich pünktlich beglichen, und sie ist auch in vollem Umfang erstattet worden. Eine weitere Rechnung dieses Arztes für eine Kontrolluntersuchung erwarte ich (intuitiv) nach dem heutigen Telefonat in Kürze.

Meine Frage lautet: Ist der Arzt nicht verpflichtet, die von den Erstattungsstellen geforderte Begründung zu erbringen? Wenn er auf der Verordnung den Hinweis "Entspiegelung erforderlich" vermerkt, dann muss er ihn doch begründen können und dies auf Anfrage auch tun, oder nicht?

Und: Wenn eine solche Mitwirkungspflicht besteht, wo steht sie geschrieben und wie setze ich sie durch?

Über Antworten würde ich mich sehr freuen!
Klaus
Beiträge: 460
Registriert: 24. Sep 2009, 08:17
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Re: Mitwirkungspflicht des Arztes bei Erstattung?

Beitrag von Klaus »

Der Arzt ist nicht Vertragspartner der PKV und auch nicht der Dienststelle/ Beihilfe. Die können von ihm überhaupt nichts fordern.

Du bist Vertragspartner Deines Arztes. Simmt etwas mit der Rechnung nicht, kannst Du Aufklärung verlangen. Rührt der Arzt sich nicht, steht es Dir frei, die Rechnung nicht oder nur teilweise zu bezahlen. Dann könnte der Arzt versuchen, seine Forderungen gerichtlich geltend zu machen. Spätestens dann muss er sich erklären.

Wenn er schreibt, die Entspiegelung ist notwendig, dann muss er das auch begründen können. Möglicherweise hat er das aber auch nur aus Gefälligkeit getan. Die Versicherer schauen jetzt genauer hin. Eine Entspiegelung ist in der Regel medizinisch nicht notwendig.

Wo bist Du denn versichert?
Blue Ice Ultra
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Re: Mitwirkungspflicht des Arztes bei Erstattung?

Beitrag von Blue Ice Ultra »

Bist Du schon mal auf die Idee gekommen, das es in Deinem Fall keine Begründung für die Verordnung der Entspiegelung gibt? Das es sich vllt. tatsächlich nur um eine Gefälligkeit des Arztes handelt. Das würde das Verhalten dann auch begründen.
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Bundesfreiwild
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Re: Mitwirkungspflicht des Arztes bei Erstattung?

Beitrag von Bundesfreiwild »

Entspiegelung lässt sich vielleicht mit der Blendung durch Licht sinnvoll begründen.
Wer viel am Bildschirm arbeitet, hat eigentlich keine Lust, die Deckenlichter oder Fenster oder den Raum hinter einem, in seiner Brille gespiegelt zu betrachten, weil es einfach wahnsinnig anstregend wird, das sozusagen permanent unbewusst bei der Bildschirmarbeit ausblenden zu müssen.

Meine Kasse/Beihilfe hat jedenfalls nicht gemeckert. Und ich leiste mir IMMER für alle Brillen die Superentspiegelung.
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