Hallo,
ich habe mich gerade hier angemeldet, weil ich einfach nicht mehr durchsehe, genervt bin und ich niemanden um Rat fragen kann.
Ich bin 32 Jahre alt und habe mit meinen behandelnden Arzt gemeinsam vereinbart, dass ein Krankenhausaufenthalt das Beste wäre.
Nun bekomm ich von der Beihilfestelle ein Schreiben bezüglich Anerkennungder Beihilfefähigkeit gem. § 35 BBhV (ich weiss, das Thema war hier schon mal kurz) und soll zum Amtsarzt.
Ich weiss, dass ich in dem Fall nur 50% von allem ersetzt bekomme, weil die Krankenkasse (Debeka) nichts trägt.
Nun meine Frage, muss ein Arzt das nicht wissen, lohnt es sich denn, dass ich den Amtsarzt aufsuche, wenn ich genau weiss, dass ich die restlichen Kosten so und so nicht tragen kann?
Wäre es nicht besser gewesen, wenn man einen Krankenhausaufenthalt - so wie eigentlich abgesprochen - einfach so gemacht hätte oder hätte man das auch beantragen müssen?
Bitte helfffttttttttttt mir! Ich lebe echt hinter dem Mond und es wäre meine erste "Kur"...
Danke, Anja
Kur oder Krankenhausaufenthalt - bin verzweifelt
Moderator: Moderatoren
-
- Beiträge: 682
- Registriert: 26. Dez 2011, 15:54
- Behörde:
- Wohnort: Hurghada/Ägypten
Re: Kur oder Krankenhausaufenthalt - bin verzweifelt
Hallo Anja,
mich würde mal interessieren mit welcher Begründung deine Krankenkasse einen Krankenhausaufenthalt nicht zahlt, wenn ein Arzt feststellt das für dich ein Krankenhausaufenthalt bzw. eine Kur notwendig ist? Wozu zahlt man den Krankenkassenbeiträge, wenn die dann gerade bei Krankenhausaufenthalten oder Kuren nicht zahlen will? Ist ja logisch das man die nicht aus eigener Tasche zahlen kann, es sollte ja schließlich nicht so sein, das man sich dadurch auch noch verschuldet.
Der Besuch beim AA hat mit der Kostenübernahme nichts zu tun, den der soll nur feststellen ob du und inwieweit du noch dienstfähig bist, gut er wird dir wahrscheinlich auch empfehlen ne Kur oder ne Therapie zu machen, inwiefern du die dann machen musst entscheidet in letzter Instanz dein Dienstherr.
egyptwoman
mich würde mal interessieren mit welcher Begründung deine Krankenkasse einen Krankenhausaufenthalt nicht zahlt, wenn ein Arzt feststellt das für dich ein Krankenhausaufenthalt bzw. eine Kur notwendig ist? Wozu zahlt man den Krankenkassenbeiträge, wenn die dann gerade bei Krankenhausaufenthalten oder Kuren nicht zahlen will? Ist ja logisch das man die nicht aus eigener Tasche zahlen kann, es sollte ja schließlich nicht so sein, das man sich dadurch auch noch verschuldet.
Der Besuch beim AA hat mit der Kostenübernahme nichts zu tun, den der soll nur feststellen ob du und inwieweit du noch dienstfähig bist, gut er wird dir wahrscheinlich auch empfehlen ne Kur oder ne Therapie zu machen, inwiefern du die dann machen musst entscheidet in letzter Instanz dein Dienstherr.
egyptwoman
-
- Beiträge: 764
- Registriert: 22. Sep 2011, 18:42
- Behörde:
Re: Kur oder Krankenhausaufenthalt - bin verzweifelt
@egyptwoman: Es geht nicht um einen Krankenhausaufenthalt sondern um eine Reha, und die ist bei der Debeka wenn überhaupt nur durch einen pauschalen Zuschuss abgedeckt.
@Anja80: Woher soll Dein Arzt wissen wie Du krankenversichert bist, was die Debeka hier (zumal das von PKV zu PKV variiert) erstattet und wie die beihilferechtliche Seite aussieht?
Im übrigen wissen die Ärzte häufig nicht, wie Kliniken die von ihnen empfohlen werden, beihilferechtlich bzw. versicherungsrechtlich eingestuft werden. In Deinem Fall handelt es sich offensichtlich um eine "Klinik" die nur eine Zulassung als Reha-Einrichtung hat und kein Krankenhaus ist. Es gibt einen Unterschied zwischen Krankenhaus (das als "Klinik" bezeichnet wird) und einer Reha-Einrichtung (die als "Klinik" bezeichnet wird). Es soll aber Ärzte geben, die diesen Unterschied nicht kennen
. Offensichtlich bist Du an einen solchen geraten. Wenn Du tatsächlich nur eine Krankenhausbehandlung machen möchtest schau mal hier: http://www.deutsches-krankenhaus-verzeichnis.de ansonsten hier: http://www.kliniken.de/
@Anja80: Woher soll Dein Arzt wissen wie Du krankenversichert bist, was die Debeka hier (zumal das von PKV zu PKV variiert) erstattet und wie die beihilferechtliche Seite aussieht?


Re: Kur oder Krankenhausaufenthalt - bin verzweifelt
Hallo, erstmal vielen Dank für Eure Antworten.
Also der Amtsarzt soll die Anerkennung der Beihilfefähigkeit einer stationären Reha-Maßnahme nach § 35 BBhV prüfen, also ob eine Reha notwendig ist.
Soweit ich weiss, hat die Klinik auch eine Krankenhausabteilung, liegt allerdings weiter weg, nahe Usedom.
Ich werde morgen meinen Arzt kontaktieren und auch mal die Debeka, aber irgendwie fühl ich mich ziemlich hilflos momentan.
Danke nochmal, Anja
Also der Amtsarzt soll die Anerkennung der Beihilfefähigkeit einer stationären Reha-Maßnahme nach § 35 BBhV prüfen, also ob eine Reha notwendig ist.
Soweit ich weiss, hat die Klinik auch eine Krankenhausabteilung, liegt allerdings weiter weg, nahe Usedom.
Ich werde morgen meinen Arzt kontaktieren und auch mal die Debeka, aber irgendwie fühl ich mich ziemlich hilflos momentan.
Danke nochmal, Anja
- Bundesfreiwild
- Beiträge: 1946
- Registriert: 17. Jan 2011, 08:48
- Behörde:
- Kontaktdaten:
Re: Kur oder Krankenhausaufenthalt - bin verzweifelt
Eigentlich bestimmt der behandelnde Arzt, WELCHE ART der "Einweisung" in eine Klinik erfolgt (auch in eine sogenannte Kurklinik, sofern sie eine "geschlossene Station" mit Krankenhausstatus hat.
Wenn er eine "stationäre Einweisung" attestiert, dann ist dies - meines Wissens - ein stationärer Aufenthalt wie in einem x-beliebigen Krankenhaus und KKasse und Beihilfe müssten die Kosten übernehmen so - wie sie es bei einer Einweisung in ein Krankenaus übernehmen müssten. Also den Tagessatz, abzüglich des derzeit üblichen Fix-Satzes an.
Feste Zuzahlung Krankenhaus: 10,00 € pro Kalendertag, maximal für 28 Tage (sofern sich das nicht schon wieder geändert hat).
Es wäre also vor dem Amtsarztbesuch evtl. nochmal mit dem behandelnden Arzt zu klären, ob er stationär einweist oder eine Reha verschreibt.
Der Amtsarzt dürfte eigentlich nur die Notwendigkeit der Behandlung überprüfen. In welcher FORM - eben ob stationär oder als Reha - die durchgeführt wird, entscheidet eigentlich der behandelnde Arzt. Wobei eine stationäre Einweisung meines Wissens nicht davon abhängt, ob die KKasse oder Beihilfe dies genehmigt. Allerdings sollte sie möglichst vorher eine Kostenübernahme schriftlich bestätigen, damit das schon mal geklärt ist.
Wenn ein Arzt entscheidet, man geht ins Krankenhaus - und sei es nur für 1-2 Tage Überwachung bei ungeklärten Krankheitsbildern - fragt der ja auch nicht die Kasse oder Beihilfe vorher.
Eine Reha-Maßnahme nach § 35 BBhV ist sozusagen der Sanatoriumsaufenthalt/Kur, bei denen KKasse und Beihilfe z.B. vor allem für die Unterkunft und Verpflegung oft nicht oder nur teilweise aufkommt, sondern nur für die medizinischen und ärztlichen Kosten.
Rehabilitationzuzahlung: 10,00 € pro Kalendertag – gilt längstens für 42 Tage. Verringerung der Zuzahlungskosten sind möglich durch Anrechnung eines direkt vorgeschalteten Krankenhausaufenthaltes (z.B. nach einem Unfall) dann beläuft sich die Zuzahlungsdauer auf max. 14 Tage (wobei die vorherigen Tage angerechnet werden).
In der Regel wird eine direkt an eine Unfall-OP angeschlossene "Reha" auch stationär durchgeführt.
Also:
Nochmal gucken, was der behandelnde Arzt überhaupt geschrieben hat und wenn er einen stationären Aufenthalt will, dann ist es so.
Dann zum Amtsarzt gehen und den bescheinigen lassen, dass eine Rehamaßnahme überhaupt notwendig ist.
Er entscheidet nicht über die ART des Aufenthaltes im Sinne der Kostenübernahme.
Danach hat man ja paar Wochen Zeit, die Maßnahme anzutreten. Nach dem Amtsärztlichen Gutachten die KKasse/Beihilfe anschreiben, ob die Kosten für den stationären Aufenthalt übernommen werden unter Nennung der Klinik und der Möglichkeit dort zur stationären Einweisung (evtl. Selbstbehalte klären) und um eine Kostenübernahmeerklärung bitten.
Immer eins nach dem anderen und immer mit der Ruhe.
Wenn es finanziell nicht geht, kann einen auch niemand zu einer Reha zwingen, mit der man sich ruinieren würde.
Wenn er eine "stationäre Einweisung" attestiert, dann ist dies - meines Wissens - ein stationärer Aufenthalt wie in einem x-beliebigen Krankenhaus und KKasse und Beihilfe müssten die Kosten übernehmen so - wie sie es bei einer Einweisung in ein Krankenaus übernehmen müssten. Also den Tagessatz, abzüglich des derzeit üblichen Fix-Satzes an.
Feste Zuzahlung Krankenhaus: 10,00 € pro Kalendertag, maximal für 28 Tage (sofern sich das nicht schon wieder geändert hat).
Es wäre also vor dem Amtsarztbesuch evtl. nochmal mit dem behandelnden Arzt zu klären, ob er stationär einweist oder eine Reha verschreibt.
Der Amtsarzt dürfte eigentlich nur die Notwendigkeit der Behandlung überprüfen. In welcher FORM - eben ob stationär oder als Reha - die durchgeführt wird, entscheidet eigentlich der behandelnde Arzt. Wobei eine stationäre Einweisung meines Wissens nicht davon abhängt, ob die KKasse oder Beihilfe dies genehmigt. Allerdings sollte sie möglichst vorher eine Kostenübernahme schriftlich bestätigen, damit das schon mal geklärt ist.
Wenn ein Arzt entscheidet, man geht ins Krankenhaus - und sei es nur für 1-2 Tage Überwachung bei ungeklärten Krankheitsbildern - fragt der ja auch nicht die Kasse oder Beihilfe vorher.
Eine Reha-Maßnahme nach § 35 BBhV ist sozusagen der Sanatoriumsaufenthalt/Kur, bei denen KKasse und Beihilfe z.B. vor allem für die Unterkunft und Verpflegung oft nicht oder nur teilweise aufkommt, sondern nur für die medizinischen und ärztlichen Kosten.
Rehabilitationzuzahlung: 10,00 € pro Kalendertag – gilt längstens für 42 Tage. Verringerung der Zuzahlungskosten sind möglich durch Anrechnung eines direkt vorgeschalteten Krankenhausaufenthaltes (z.B. nach einem Unfall) dann beläuft sich die Zuzahlungsdauer auf max. 14 Tage (wobei die vorherigen Tage angerechnet werden).
In der Regel wird eine direkt an eine Unfall-OP angeschlossene "Reha" auch stationär durchgeführt.
Also:
Nochmal gucken, was der behandelnde Arzt überhaupt geschrieben hat und wenn er einen stationären Aufenthalt will, dann ist es so.
Dann zum Amtsarzt gehen und den bescheinigen lassen, dass eine Rehamaßnahme überhaupt notwendig ist.
Er entscheidet nicht über die ART des Aufenthaltes im Sinne der Kostenübernahme.
Danach hat man ja paar Wochen Zeit, die Maßnahme anzutreten. Nach dem Amtsärztlichen Gutachten die KKasse/Beihilfe anschreiben, ob die Kosten für den stationären Aufenthalt übernommen werden unter Nennung der Klinik und der Möglichkeit dort zur stationären Einweisung (evtl. Selbstbehalte klären) und um eine Kostenübernahmeerklärung bitten.
Immer eins nach dem anderen und immer mit der Ruhe.
Wenn es finanziell nicht geht, kann einen auch niemand zu einer Reha zwingen, mit der man sich ruinieren würde.
Re: Kur oder Krankenhausaufenthalt - bin verzweifelt
Vielen Dank für die Infos, das beruhigt erstmal. Morgen habe ich einen Termin bei dem behandelnden Arzt.
Danke!!!!!
Bei Fragen würde ich Euch gern hier nochmal kontaktieren.
Danke!!!!!
Bei Fragen würde ich Euch gern hier nochmal kontaktieren.
-
- Beiträge: 764
- Registriert: 22. Sep 2011, 18:42
- Behörde:
Re: Kur oder Krankenhausaufenthalt - bin verzweifelt
In der Regel gehen die Ärzte in solchen Fällen so vor, das die Kostenübernahme für die Behandlung in der Klinik X beantragt wird. Sie weisen in diesem Zusammenhang nicht daraufhin, ob es eine Krankenhausbehandlung oder Reha werden soll. Und da liegt das Problem. Die Beihilfestelle schaut in einem solchen Fall, ist das ein KH oder eine Reha-Einrichtung, und sagt danach die Beihilfefähigkeit der Aufwendungen zu.-Bundesfreiwild hat geschrieben:Eigentlich bestimmt der behandelnde Arzt, WELCHE ART der "Einweisung" in eine Klinik erfolgt (auch in eine sogenannte Kurklinik, sofern sie eine "geschlossene Station" mit Krankenhausstatus hat.
Wenn er eine "stationäre Einweisung" attestiert, dann ist dies - meines Wissens - ein stationärer Aufenthalt wie in einem x-beliebigen Krankenhaus und KKasse und Beihilfe müssten die Kosten übernehmen so - wie sie es bei einer Einweisung in ein Krankenaus übernehmen müssten. Also den Tagessatz, abzüglich des derzeit üblichen Fix-Satzes an.
Feste Zuzahlung Krankenhaus: 10,00 € pro Kalendertag, maximal für 28 Tage (sofern sich das nicht schon wieder geändert hat).
Es wäre also vor dem Amtsarztbesuch evtl. nochmal mit dem behandelnden Arzt zu klären, ob er stationär einweist oder eine Reha verschreibt.
Der Amtsarzt dürfte eigentlich nur die Notwendigkeit der Behandlung überprüfen. In welcher FORM - eben ob stationär oder als Reha - die durchgeführt wird, entscheidet eigentlich der behandelnde Arzt. Wobei eine stationäre Einweisung meines Wissens nicht davon abhängt, ob die KKasse oder Beihilfe dies genehmigt. Allerdings sollte sie möglichst vorher eine Kostenübernahme schriftlich bestätigen, damit das schon mal geklärt ist.
Wenn ein Arzt entscheidet, man geht ins Krankenhaus - und sei es nur für 1-2 Tage Überwachung bei ungeklärten Krankheitsbildern - fragt der ja auch nicht die Kasse oder Beihilfe vorher.
Eine Reha-Maßnahme nach § 35 BBhV ist sozusagen der Sanatoriumsaufenthalt/Kur, bei denen KKasse und Beihilfe z.B. vor allem für die Unterkunft und Verpflegung oft nicht oder nur teilweise aufkommt, sondern nur für die medizinischen und ärztlichen Kosten.
Rehabilitationzuzahlung: 10,00 € pro Kalendertag – gilt längstens für 42 Tage. Verringerung der Zuzahlungskosten sind möglich durch Anrechnung eines direkt vorgeschalteten Krankenhausaufenthaltes (z.B. nach einem Unfall) dann beläuft sich die Zuzahlungsdauer auf max. 14 Tage (wobei die vorherigen Tage angerechnet werden).
In der Regel wird eine direkt an eine Unfall-OP angeschlossene "Reha" auch stationär durchgeführt.
Also:
Nochmal gucken, was der behandelnde Arzt überhaupt geschrieben hat und wenn er einen stationären Aufenthalt will, dann ist es so.
Dann zum Amtsarzt gehen und den bescheinigen lassen, dass eine Rehamaßnahme überhaupt notwendig ist.
Er entscheidet nicht über die ART des Aufenthaltes im Sinne der Kostenübernahme.
Danach hat man ja paar Wochen Zeit, die Maßnahme anzutreten. Nach dem Amtsärztlichen Gutachten die KKasse/Beihilfe anschreiben, ob die Kosten für den stationären Aufenthalt übernommen werden unter Nennung der Klinik und der Möglichkeit dort zur stationären Einweisung (evtl. Selbstbehalte klären) und um eine Kostenübernahmeerklärung bitten.
Immer eins nach dem anderen und immer mit der Ruhe.
Wenn es finanziell nicht geht, kann einen auch niemand zu einer Reha zwingen, mit der man sich ruinieren würde.
Der Amtsarzt prüft bei der Reha immer die Notwendigkeit und auch ob nicht andere kostengünstigere Maßnahmen in Frage kommen (z.B. Kur).