Vorruhestand (DDU) und Nebenverdienst (Spieleautor)

Forum für Mitarbeiter der Telekom, sowie der deutschen Post.

Moderator: Moderatoren

Badekappe
Beiträge: 3
Registriert: 07.02.2012 23:22
Behörde:

Vorruhestand (DDU) und Nebenverdienst (Spieleautor)

Beitrag von Badekappe »

Hallo,

ich bin 49 Jahre und DDU. Als Hobby erfinde ich Brettspiele. Für ein Spiel habe ich einen Verlag gefunden der ein Spiel veröffentlichen wird. Ich bekomme dann halbjährlich ein Honorar (ich bin prozentual an jedem verkauften Spiel beteiligt).
Gibt es eine Regelung wie ich mit den Einnahmen umgehen muss, insbesondere wenn es mehr als 400 € /Monat sein sollten?
Habe gehört, dass es grundsätzlich für Künstler und Autorentätigkeiten besondere Regelungen gibt (also nicht in der 400 € Grenze fallen).
Stimmt das und wie sind die Regelungen??
Benutzeravatar
Bundesfreiwild
Beiträge: 1946
Registriert: 17.01.2011 08:48
Behörde:

Re: Vorruhestand (DDU) und Nebenverdienst (Spieleautor)

Beitrag von Bundesfreiwild »

Künstler- und Autorentätigkeit fallen nicht unter die Genehmigungsplicht seitens des Dienstherrn.
Auch die Honorare (wenn mal welche fließen) sind nicht regelmäßig und gelten NICHT als Erwerbseinkommen (in Richtung Anrechnung auf die Pension gesehen).

WEN die Einnahmen aber sehr interessieren, das ist das Finanzamt. Da solltest du mal mit einem Finanzbeamten telefonieren und fragen, wie man das am besten geregelt kriegt. Bis zur 17000-Euro-Jahreseinkommensgrenze ist das alles relativ einfach. Danach wirds komplizierter, weil drüber evtl. umsatzsteuerrechtliche Dinge berücksichtigt werden müssen.

Wenn du regelmäßiges Einkommen aus "selbstständiger Tätigkeit" haben wirst, bekommst du vom Finanzamt aller Wahrscheinlichkeit nach eine neue Steuernummer für Selbstständige eben. Dabei ist irrelevant, dass du gleichzeitig Pension als Beamter beziehst.

Für die Steuererklärung muss dann eine kleine Gewinn-und-Verlustrechnung - also Einnahmen/Ausgabenrechnung gemacht werden, die in die Steuererklärung entweder als Gewinn oder auch Verlust eingebracht wird.
Bei Gewinn könnte dann eine Steuernachzahlung für das zusätzliche Einkommen notwendig werden, also nicht alle Honorare direkt ausgeben, sondern mal den letzten Steuerprozentsatz davon als Steuernachzahlung in Reserve halten.
Da die Honorare das GESAMT-Jahreseinkommen erhöhen, könnte es sein, dass man mit dem gesamten Einkommen auch in eine höhere Steuerprogression kommt.
Grubi_Scheibenklar
Beiträge: 49
Registriert: 08.12.2011 16:45
Behörde:

Re: Vorruhestand (DDU) und Nebenverdienst (Spieleautor)

Beitrag von Grubi_Scheibenklar »

Bezweifel sehr, dass die Entwicklung & Erfindung von Spielen als Künstler- und Autorenhonorare angesehen werden.
Gruß
Grubi
Badekappe
Beiträge: 3
Registriert: 07.02.2012 23:22
Behörde:

Re: Vorruhestand (DDU) und Nebenverdienst (Spieleautor)

Beitrag von Badekappe »

Das ist aber so. Die Erfinder von Spielen gelten offiziell als (Spiele)Autor.
Die Definition Autor und Spielautor ist identisch = Verfasser oder geistige Urheber eines Werkes.
Kann man auch bei Wikipedia nachlesen:
http://de.wikipedia.org/wiki/Autor (Zeile 3)

Wie bei Büchern werden Spiele von Verlagen verlegt und der Spieleautor ist an jedem verkauften Exemplar prozentual beteiligt.
Badekappe
Beiträge: 3
Registriert: 07.02.2012 23:22
Behörde:

Re: Vorruhestand (DDU) und Nebenverdienst (Spieleautor)

Beitrag von Badekappe »

Hallo Bundesfreiwild,

vielen Dank für die gute und informative Antwort! Ist sehr hilfreich!