Kommissarische Tätigkeitsübertraung

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maximilian_hermann
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Kommissarische Tätigkeitsübertraung

Beitrag von maximilian_hermann »

Hallo,

ich habe eine Frage zu einer kommissarischen Tätigkeitsübertragung.
Es existieren 3 Stellen.

1 Stelle Leitung Fachbereich
1 Stelle Leitung Abteilung/ stellv. Fachbereichsleiter
1 Stelle stellv. Leitung Abteilung (ich) Beamter NRW

Der Fachbereichsleiter wird nun innerhalb der Stadtverwaltung versetzt, seine Stelle als Leiter muss also neu vergeben werden. Diese soll/ wird ohne Ausschreibung auf den Abteilungsleiter vergeben werden, da dieser die Stellvertretung bereits seit 8 Jahren mit erfolgreich wahrnimmt.
Die Stelle der Abteilungsleitung soll nun grundsätzlich auf mich übertragen werden, aber dies zunächst kommissarisch. Auch hier soll die Stelle nicht ausgeschrieben werden. Da ich die Stellvertretung erst seit 3 Jahren wahrnehme, kann die Stelle zunächst aber nur kommissarisch auf mich übertragen werden. Vielleicht will man sich auch ein Hintertürchen aufhalten, um erst zu testen, ob ich den Aufgaben der Abteilungsleitung überhaupt gewachsen bin? Aber kann dies der offizielle Grund für die kommissarische Tätigkeit (angedacht sind 3 Jahre) sein? Unter welchen Vorrausetzungen kann eine Tätigkeit kommissarisch übertragen werden? Müsste dies nicht über die normale Probezeit im neuen Amt geregelt werden?

Bin für jede Art der Hilfestellung dankbar und kann auch gerne noch Rückfragen beantworten.

Viele Grüße
Maxi
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Bundesfreiwild
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Re: Kommissarische Tätigkeitsübertraung

Beitrag von Bundesfreiwild »

Hier sollte man mal mit dem Personal/Betriebsrat Kontakt aufnehmen.

Normalerweise müssen ALLE freien Stellen ausgeschrieben werden. Es könnte sich ja z.B. auch ein gleich gut qualifizierter Kollege aus einer anderen Region auf den Posten bewerben.
In der Regel muss bei einer NICHT-Ausschreibung der Betriebsrat befragt werden, ob er diese Nichtausschreibung zustimmt. Dies wird er nur dann tun, wenn er einigermaßen guten Gewissens feststellen kann, dass der angedachte Nachfolger für den Posten einen SO großen Qualifizierungsvorsprung hat, das jeder andere Kollege da nicht ran kommt.
Hier in diesem Falle könnte dies so sein, wenn er seit Jahren die Vertretung tatsächlich gemacht hat. Insoweit wäre diese Aktion - auch im Sinne des Kollegen, der den Posten bekommen soll - in Ordnung.

Meine Zweifel habe ich aber bei der kommissarischen Übertragung der Tätigkeiten. Auch hier müsste dann das gleiche gelten wie im obigen Falle, nämlich dass bereits seit 3 Jahren die Vertretungsaufgaben erfüllt werden und der Mensch also schon bewiesen hat, dass er den Job machen kann.
Weshalb soll jetzt - im Gegensatz zum Kollegen 1 - hier keine sofortige Übertragung von Tätigkeit UND Dienstposten erfolgen???

Das Beispiel hatten wir ja schon woanders im Forum besprochen. Eigentlich dient es nur der Personalkosteneinsparung, weil die höherwertige Tätigkeit fürs kleinere Geld erledigt wird und man die Option hat, den Posten auch noch ganz wegfallen zu lassen, wenn evtl. eine Umstrukturierung und/oder eine Postenkürzung ins Haus steht.
Dann guckt der Kollege nämlich ganz in die Röhre.

Die Fragestellung wäre wirklich an den Personalrat zu stellen, ob er nicht doch auf eine Ausschreibung des Postens ins Auge fassen will, damit man nicht die 3 Jahre praktisch verliert und am Ende nicht mal mehr der Posten da ist, wenn die Zeit herum ist.
Denn... eigentlich gelten doch die gleichen Qualifikationsmerkmale wie in Fall 1. Und wer den Posten erstmal hat, der wird auch irgendwann drauf befördert.
Was in drei Jahren sein wird, weiss keiner.
Wieso sollte man in Fall 1 also den den Dienstposten vergeben und in Fall 2 nur die die Tätigkeit kommissarisch übertragen? Die Gretchenfrage.
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