Unter folgendem Link findet man schon einige Rechtshinweise zum Reaktivierungsverfahren (allerdings nicht zur Frage des Terminbeginns für das spätere, dann wieder aktive Gehalt)
http://www.michaelbertling.de/beamtenre ... ierung.htm
Einen kleinen Hinweis dazu, wenns ums Geld geht, vor allem um das NACH der Reaktivierung zu beziehende spätere Ruhegehalt:
Reaktivierung von Beamten
Das vor der Reaktivierung bezogene Ruhegehalt für nach dem 31. Dezember 1991 reaktivierte Beamte wird dem Betrag nach gegen Verringerung geschützt, die sich bei der späteren endgültigen Pensionierung aus zwischenzeitlichen Rechtsänderungen, insbesondere Abschlägen ergeben würden. Es wird somit vermieden, dass diese Beamten bei einer erneuten Versetzung in den Ruhestand nach Reaktivierung ein geringeres Ruhegehalt bekommen als vor der Reaktivierung. Ferner bleiben dem reaktivierten Beamten die günstigen Übergangsregelungen für seinen Ruhegehaltssatz aus 1991 erhalten. Damit soll auch ein weiterer Anreiz geschaffen werden, aus dem vorzeitigen Ruhestand in den aktiven Dienst zurückzukehren.
UNGLAUBLICH !!! Mein Reakivierungsantrag Deutsche Telekom AG
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Re: UNGLAUBLICH !!! Mein Reakivierungsantrag Deutsche Teleko
Hallo zusammen,
zwischenzeitlich wurde ja Klage beim zuständigen Verwaltungsgericht eingereicht.
Nun habe ich eine Frage, welche ich im Internet nicht recherchieren konnte:
Bei meiner damaligen Zwangspensionierung musste zwingend, gesetzlich vorgeschrieben das Bundesamt für Post und Telekommunikation bin Bonn an dem Verfahren beteitligt werden,- was auch
damalig geschehen ist.
Nun stellt sich die Frage inwieweit das Bundesamt für Post und Telekommunikation auch in Sachen meines Antrags auf Widerberufung gesetzlich vorgeschrieben zu beteiligen gewesen wäre,-
was diesmal jedoch n i c h t geschen ist !?
Hat hier jemand vielleicht eine Antwort auf dieses Frage;- wäre mir sehr wichtig !
Vielen Dank
Liebe Grüße
Fragero
zwischenzeitlich wurde ja Klage beim zuständigen Verwaltungsgericht eingereicht.
Nun habe ich eine Frage, welche ich im Internet nicht recherchieren konnte:
Bei meiner damaligen Zwangspensionierung musste zwingend, gesetzlich vorgeschrieben das Bundesamt für Post und Telekommunikation bin Bonn an dem Verfahren beteitligt werden,- was auch
damalig geschehen ist.
Nun stellt sich die Frage inwieweit das Bundesamt für Post und Telekommunikation auch in Sachen meines Antrags auf Widerberufung gesetzlich vorgeschrieben zu beteiligen gewesen wäre,-
was diesmal jedoch n i c h t geschen ist !?
Hat hier jemand vielleicht eine Antwort auf dieses Frage;- wäre mir sehr wichtig !
Vielen Dank
Liebe Grüße
Fragero
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BAnstPT = Prüfer der Rechtmäßigkeit bei Telekom?
... Du meinst wohl die "Bundesanstalt für Post und Telekommunikation Deutsche Bundespost (BAnstPT)" http://de.wikipedia.org/wiki/Bundesanst ... Bundespost und http://www.banst-pt.de/. Auf deren Website heißt es:
Schau da mal rein, glaube aber nicht, dass die BAnstPT in Deinem Fall zu beteiligen ist. Aber rufe doch einfach mal dort an und frage nach!
P.S.: Das "Bundesamt für Post und Telekommunikation", jetzt: "Bundesnetzagentur", ist für technische Fragen und Regulierungsfragen zuständig.
Geregelt sind die Aufgaben usw. im "Gesetz über die Errichtung einer Bundesanstalt für Post und Telekommunikation Deutsche Bundespost" http://www.gesetze-im-internet.de/bapostg/index.html und entsprechend auch im Postpersonalrechtsgesetz http://www.gesetze-im-internet.de/postpersrg/index.html.Unsere Mitwirkung bei Personalfragen gilt vor allem den Beamten, die in den nunmehr privatwirtschaftlich organisierten Unternehmen weiterbeschäftigt sind. Laut Gesetz bleibt ihre Rechtsstellung gewahrt, während die sog. Dienstherrenbefugnisse bei den drei Aktiengesellschaften liegen. Damit es unter den neuen Bedingungen gar nicht erst zu Missstimmungen und Misstrauen kommen kann, übernehmen wir die Rolle eines neutralen Prüfers. Zum Beispiel bei den Stellenplänen der Aktiengesellschaften, die den beruflichen Aussichten der Beamten angemessen Rechnung tragen müssen. Bei vorzeitigen Zurruhesetzungen vom Amts wegen, Entlassungen sowie Disziplinarverfahren prüfen wir auch hier jeden einzelnen Fall, um das Vertrauen in die Rechtmäßigkeit solcher Entscheidungen zu fördern.
Schau da mal rein, glaube aber nicht, dass die BAnstPT in Deinem Fall zu beteiligen ist. Aber rufe doch einfach mal dort an und frage nach!
P.S.: Das "Bundesamt für Post und Telekommunikation", jetzt: "Bundesnetzagentur", ist für technische Fragen und Regulierungsfragen zuständig.
Gruß
T-Onkel
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Re: UNGLAUBLICH !!! Mein Reakivierungsantrag Deutsche Teleko
Guten Abend,
na ja, zwischenzeitlich hat das zuständige Verwaltungsgericht wenigstens schon einmal den Streitwert auf knapp 40.000,00 EUR bestimmt; wie immer die darauf auch kommen mögen.....?
Jedenfalls rechne ich nicht damit, das es im Verlauf diesen Jahres zu einem Urteil kommen wird; was meint ihr wie lange sich das Verfahren hinziehen kann ?
Liebe Grüße
Fragero
na ja, zwischenzeitlich hat das zuständige Verwaltungsgericht wenigstens schon einmal den Streitwert auf knapp 40.000,00 EUR bestimmt; wie immer die darauf auch kommen mögen.....?
Jedenfalls rechne ich nicht damit, das es im Verlauf diesen Jahres zu einem Urteil kommen wird; was meint ihr wie lange sich das Verfahren hinziehen kann ?
Liebe Grüße
Fragero
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Re: UNGLAUBLICH !!! Mein Reakivierungsantrag Deutsche Teleko
Streitwert? 12 Bruttomonatsgehälter?
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Re: UNGLAUBLICH !!! Mein Reakivierungsantrag Deutsche Teleko
Guten Abend,
ich benötige einmal Hilfe von "Telekom-Kollegen".
Und zwar hatte ja die DTAG meinen Antrag auf Reaktivierung abgelehnt, ohne die Schwerbehindertenvertretung DTAG einzubeziehen, gleichwohl auch weiterhin meine Schwerbehinderung
mit GdB 70 besteht.
Kann mir bitte jemand die Kontaktdaten, wenn möglich e-mail, des Vorsitzenden der Gesamtschwerbehindertenvertretung mitteilen ?
Vielen Dank !
Liebe Grüße
Fragero
ich benötige einmal Hilfe von "Telekom-Kollegen".
Und zwar hatte ja die DTAG meinen Antrag auf Reaktivierung abgelehnt, ohne die Schwerbehindertenvertretung DTAG einzubeziehen, gleichwohl auch weiterhin meine Schwerbehinderung
mit GdB 70 besteht.
Kann mir bitte jemand die Kontaktdaten, wenn möglich e-mail, des Vorsitzenden der Gesamtschwerbehindertenvertretung mitteilen ?
Vielen Dank !
Liebe Grüße
Fragero