Hallo Zusammen,
Man hat die Möglichkeit durch Anrechnung von Bundeswehrzeiten ( 7 Jahre wurden durch das KWeA bestätigt)
die Probezeit zu verkürzen. Wie lange darf so eine Überprüfung nach bestandener Laufbahnprüfung
dauern? Muss es irgendwann einen Zwischenbescheid geben? Muss dieser Begründet sein warum es noch dauert?
Danke schon mal für eure Antworten.
Dauer der Überprüfung der Probezeitverkürzung
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Re: Dauer der Überprüfung der Probezeitverkürzung
Ich habe mir damals das ganze Prozedere über 1 Jahr antun müssen und alle Bescheinigungen, die damals meine Einstellungsbehörde (Stadtverwaltung) haben wollte wurden unverzüglich gefertigt und vorgelegt.
Da ich der Erste in solch einer Sache war, haben die sich sehr sehr schwer damit getan und alles immer wieder in Frage gestellt.
Letztlich hat man mir dann im August einen Bescheid zukommen lassen, dass man die Probezeit zum 01.01. verkürzt obwohl das schon zum 01.09. hätte machen können und wenn man die zeit anerkennt, muss man die ganze Zeit anerkennen.
Ich habe damals auf den 01.09. bestanden und mir so viele Personalleute zum Feind gemacht aber in meiner Exverwaltung haben die leute das alles persönlich genommen, als ob denen selbst was weggenommen wird.
Zur Sache:
Ich sehe das so und habe das damals auch so gesehen:
Wenn die Bescheinigungen da sind "Umfang" und "Art" der Tätigkeit (gib das zwei spezielle Begriffe, weiß die aber nicht mehr aber es geht hier um Zeit und Art und Weise der Tätigkeit - bei mir mehr als 50% Verwaltung und gehobener Dienst), hat man eigentlich keine Möglichkeit, das herauszuzögern, denn meines wissens war das damals eine Soll-Vorschrift "sol verkürzt werden, wenn Voraussetzungen vorliegen", kann sich aber auch geändert haben
Zwischenbescheid muss man in allen Verwaltungsangelegenheiten bekommen, wenn Dinge mehr als 1 Monat dauern - war so bei uns in der Allgemeinen Dienstanweisung so geregelt - ist aber in fast allen Verwaltungen, die ich kenne auch so
Da ich der Erste in solch einer Sache war, haben die sich sehr sehr schwer damit getan und alles immer wieder in Frage gestellt.
Letztlich hat man mir dann im August einen Bescheid zukommen lassen, dass man die Probezeit zum 01.01. verkürzt obwohl das schon zum 01.09. hätte machen können und wenn man die zeit anerkennt, muss man die ganze Zeit anerkennen.
Ich habe damals auf den 01.09. bestanden und mir so viele Personalleute zum Feind gemacht aber in meiner Exverwaltung haben die leute das alles persönlich genommen, als ob denen selbst was weggenommen wird.
Zur Sache:
Ich sehe das so und habe das damals auch so gesehen:
Wenn die Bescheinigungen da sind "Umfang" und "Art" der Tätigkeit (gib das zwei spezielle Begriffe, weiß die aber nicht mehr aber es geht hier um Zeit und Art und Weise der Tätigkeit - bei mir mehr als 50% Verwaltung und gehobener Dienst), hat man eigentlich keine Möglichkeit, das herauszuzögern, denn meines wissens war das damals eine Soll-Vorschrift "sol verkürzt werden, wenn Voraussetzungen vorliegen", kann sich aber auch geändert haben
Zwischenbescheid muss man in allen Verwaltungsangelegenheiten bekommen, wenn Dinge mehr als 1 Monat dauern - war so bei uns in der Allgemeinen Dienstanweisung so geregelt - ist aber in fast allen Verwaltungen, die ich kenne auch so
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Re: Dauer der Überprüfung der Probezeitverkürzung
Also Zwischenbescheide sind nirgends vorgeschrieben und gibt es z.B. bei meinem Brötchengeber nicht!
Re: Dauer der Überprüfung der Probezeitverkürzung
Hallo vielen Dank für eure Antworten.
Viel schlauer bin ich leider dadurch noch nicht
Werde morgen mal mit dem PR sprechen.
Ja im Gesetzt steht "soll verkürzt werden", heißt doch, muss wenn man kann, kein Ermessen mehr.
Falls ich was höre schreibe ich die Lösung noch hier rein.
Gruß
Viel schlauer bin ich leider dadurch noch nicht

Werde morgen mal mit dem PR sprechen.
Ja im Gesetzt steht "soll verkürzt werden", heißt doch, muss wenn man kann, kein Ermessen mehr.
Falls ich was höre schreibe ich die Lösung noch hier rein.
Gruß
Re: Dauer der Überprüfung der Probezeitverkürzung
Stichwort "Untätigkeitsklage" nach § 75 VwGO
- ist nach frühestens drei Monaten zulässig
- würde ich mir als Beamter auf Probe 10x überlegen...
Einen anderen (formalen) Weg gibt es nicht. Natürlich kannst du informell versuchen, über PR Strippen zu ziehen. Oder du rufst jede Woche an (noch besser schriftlich). Dann hat die Personalstelle viel Extraarbeit und will deinen Fall vom Tisch haben
Gruß
afo
- ist nach frühestens drei Monaten zulässig
- würde ich mir als Beamter auf Probe 10x überlegen...
Einen anderen (formalen) Weg gibt es nicht. Natürlich kannst du informell versuchen, über PR Strippen zu ziehen. Oder du rufst jede Woche an (noch besser schriftlich). Dann hat die Personalstelle viel Extraarbeit und will deinen Fall vom Tisch haben

Gruß
afo
Ein guter Tropfen maßvoll genossen, schadet auch in großen Mengen nicht!