Hallo,
habe mir meine Versorgungsbezüge ausrechnen lassen. Dabei habe ich festgestellt, das mein vorangegangenes Studium (vor Eintritt als Beamter) nur mit 1 Jahr und 300 Tagen berücksichtigt wird. Auf meine Frage warum, wurde mir mitgeteilt, das die PIAw-Zeit auch zu den Ausbildungszeiten gehören. Somit werden die drei Jahre Ausbildung zwar anerkannt, aber um die Anwärterzeit dezimiert.
Laut Gesetz § 12 (Ausbidlungszeiten) wird dort von u. a. von Vorbereitungsdienst gesprochen. Ist die Anwärterzeit ein Vorbereitungsdienst?
Frage:
Ist das wirklich so, das das 3-jährige Studium nur ergänzend zur Anwärterzeit anerkannt wird? Ich lese das Gesetz anders als der Versorgungssachbearbeit und würde gern eure Meinung dazu wissen.
Gruß
Anrechnung Studium
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Re: Anrechnung Studium
Anwärterzeit ist immer Vorbereitungsdienst.
Wenn Du § 12 Abs. 1 BeamtVG vollständig gelesen hättest, hättest Du festgestellt das die Anrechnung von Studienzeiten auf einen Höchstwert von 1095 Tagen begrenzt ist (= 1 Jahr und 300 Tage).
Wenn Du § 12 Abs. 1 BeamtVG vollständig gelesen hättest, hättest Du festgestellt das die Anrechnung von Studienzeiten auf einen Höchstwert von 1095 Tagen begrenzt ist (= 1 Jahr und 300 Tage).
Re: Anrechnung Studium
1095 Tage / 365 Tage = 3 (Jahre) 

Ein guter Tropfen maßvoll genossen, schadet auch in großen Mengen nicht!