Hallo,
folgender Sachverhalt benötige ich für meine Arbeit während des Studiums im Beamtenrecht.
Ein Beamter hat eine Ausbildung im behobenen nichttechnischen Dienst (Dipl. Verwaltungswirt).
Er übt dieses Amt auch aus, jedoch zusätzlich zur regulären Arbeit Aufgaben im EDV-Bereich.
Aufgabe: Steht dem Beamten eine weiter Zulage zu, aufgrund der Aufgaben im EDV-Bereich?
Besoldung Beamter gehobener nichttechnischer Dienst
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