Hallo zusammen,
ich hab da mal ne Frage zu den Besoldungsstufen zum neuen Dienstrecht.
Meine Vorgeschichte:
Ich hab im mittleren Dienst im Jahr 2000 angefangen (mit 15 Jahre) und erfolgreich abgeschlossen (2002). Im Jahr 2010 habe ich mit meinem Aufstieg im gehobenen Dienst angefangen.
Bis zum neuen Dienstrecht (2010) hatte ich ne Dienstalterstufe von 3 erreicht. Nach dem neuen Dienstrecht wurden ja alle erstmal die Besoldungstufe, wie jeder andere auch, zurückgesetzt (somit aktuell Stufe 2). (Alter 26, 2011)
Mein Kollege (mittlerer Dienst - Anfang 2004 mit 20 Jahren, Abschluss 2006 ) ist jetzt in der (bereits zurückgesetzten) Stufe 4. (Alter 27, 2011)
Gibt es hierfür irgendein rückwirkenden Ausgleich, damit ich nicht erst in 30 Jahren auf der gleichen Besoldungsstufe wie mein Kollege bin oder hab ich einfach zum zweiten mal Pech gehabt mit dem neuen Dienstrecht?
Danke schonmal im voraus für eure Antworten.
Aufstiegsbeamter Bayern - Besoldungsstufe
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Re: Aufstiegsbeamter Bayern - Besoldungsstufe
Als Aufstiegler ändert sich eigentlich nix. Man wird ja "nur" befördert. Davon ist das BDA unabhängig, weil man in das neue Recht übergeleitet wird. In der Regel ist das eine Stufe weniger als nach altem Recht. Nur wenn man sich entlassen lässt, kann es Probleme geben.