Widerspruch gegen die Besoldung einreichen bis 31.12.2011!

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abfallteil
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Re: Widerspruch gegen die Besoldung einreichen bis 31.12.201

Beitrag von abfallteil »

ichhatte 17 jahre mit ausbildung..also net viel merh. ichw ollte nur wissen ob es sich lohnt wenn man mindestpension hat? oder ob man das vergessen kann...das mit dem 129 und 32 jährigen versteh ich noch....
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Admin
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Re: Widerspruch gegen die Besoldung einreichen bis 31.12.201

Beitrag von Admin »

Im Zweifel kann man ja erstmal Widerspruch gegen die Versorgungsbezüge einreichen und die Begründung nachreichen.
Wenn es erst nächste Jahr macht, ist nämlich wieder ein Jahr verjährt.
abfallteil
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Re: Widerspruch gegen die Besoldung einreichen bis 31.12.201

Beitrag von abfallteil »

ok, ich werds versuchen, bin grad net zu hause hab kein drucker und naja schriftlich per fax ginge vlt auchirgendwie. mal sehen..

trotzdem danke
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Greg0r
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Re: Widerspruch gegen die Besoldung einreichen bis 31.12.201

Beitrag von Greg0r »

Admin hat geschrieben:So wie ich es verstanden habe, wurde nach dem alten Besoldungsrecht bis Mitte 2009, den jungen Beamten zu wenig Gehalt bezahlt nur weil sie halt jünger waren. Ältere Kollegen haben aufgrund ihres Lebensalters mehr Geld bekommen, unabhängig wieviel Dienstjahre geleistet wurden. Und das stellt die Ungerechtigkeit dar.
Beispiel: ein 19jähriger und 32jähriger wurden zur selben Zeit mit der Ausbildung fertig.
Der 19jährige hatte ein deutlich niedrigeres Gehalt als der 32jährige, obwohl beide genauso lange beim Dienstherren "unter Vertrag sind".
Verstehe. Das klingt logisch. Nur welche Auswirkungen hat das Urteil nun für mich? Und das auch als Beamter, bzw. früherer Soldat?
Bedeutet dies, das ich im Grunde genauso viel in der Besoldungsgruppe bekommen würde wie der Älteste?
Beispiel: A8 Stufe 4, weil recht Jung schnell befördert wurde hat Anspruch auf A8 der letzten Stufe und dies gilt auch für Beamte?
Nicht das ich mich lächerlich mache, wenn ich das Musterschreiben ausfülle und zu meiner WBV schicke und die aus allen WOlken fallen weil die noch nie davon was gehört haben.

Gruß
Zöllner
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Re: Widerspruch gegen die Besoldung einreichen bis 31.12.201

Beitrag von Zöllner »

Gerade habe ich die alten Gehaltsbescheinigungen nachgesehen, danach wurde im August 2008 nachgezahlt, und zwar war ich ab dem Datum 1.1. 2008 in der Endstufe A9. und so wird ein Widerspruch wohl eher ins Leere laufen.

Weiss jemand mehr ?
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Giga2005
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Re: Widerspruch gegen die Besoldung einreichen bis 31.12.201

Beitrag von Giga2005 »

Hallo zusammen, ich bin 20 und Landesbeamter in Baden-Württemberg. Als ich mit meinem Vorbereitungsdienst fertig war (im Jahr 2009) war ich 18. Wie Ihr sicher alle wisst, gibt es ja diese Altersgrenze von 21 und erst ab dann laufen die Jahre, welche für die Eingruppierung in die Stufen maßgebend sind. Das wurde mit Einführung des DRG geändert und das alte Modell auf die sog. Erfahrungsstufen abgeändert. Leider habe ich das Pech, das ich in die Übergangsregelung falle, was für mich bedeutet, das meine Erfahrungsstufen erst ab 21 anfangen zu laufen. Wenn aber ein Anwärter, der 18 Jahre als ist, dieses Jahr (2011) mit dem Vorbereitungsdienst fertig war, steigt der mit 20 in die Stufe 2 auf. Meint Ihr es macht Sinn, wenn ich das Schreiben dem LBV schicke und um "Eingruppierung" in die Stufe 2 bitte?

Gruß Giga2005
Greg0r
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Re: Widerspruch gegen die Besoldung einreichen bis 31.12.201

Beitrag von Greg0r »

Zöllner hat geschrieben:Gerade habe ich die alten Gehaltsbescheinigungen nachgesehen, danach wurde im August 2008 nachgezahlt, und zwar war ich ab dem Datum 1.1. 2008 in der Endstufe A9. und so wird ein Widerspruch wohl eher ins Leere laufen.

Weiss jemand mehr ?
Aber dann doch nicht in der letzten Altersstufe oder? Darum geht es doch hier wenn ich das richtig verstanden habe.
Ich schicke morgen das Musterschreiben abgeändert mal hin. Reagieren müssen sie ja irgendwie darauf.
Zöllner
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Re: Widerspruch gegen die Besoldung einreichen bis 31.12.201

Beitrag von Zöllner »

@Greg0r
Doch, von da an hatte ich die Endstufe in der Alterstabelle erreicht. Ich werde im August 63 Jahre alt und gehe dann meiner schwerbehinderten Frau zuliebe in Pension. Dann kann ich sie selber pflegen, spare den Pflegedienst und meine Frau bekommt die 225 Euro Pauschale monatlich.
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Planetengeist
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Re: Widerspruch gegen die Besoldung einreichen bis 31.12.201

Beitrag von Planetengeist »

Für Beamte gilt grundsätzlich, was die Verwaltungsgerichte entscheiden und nicht ein Arbeitsgericht.
Wäre für mich ohnehin kaum rentabel, denn nach 33 Jahren und nach einer 28jährigen geschiedenen Ehe bleibt mir nach Versorgungsausgleich und Zahlung der Krankenkasse der stolze Restbetrag von 605.- Euro.
Die Grundsicherung darf ich mir bei der ARGE abholen !
"Überleben" kann man dabei nur noch in Zweckgemeinschaften!
Soweit auch zum Thema "Wohnen in Frankfurt".........gell Sandra :-)
Gruss
Planetengeist
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Re: Widerspruch gegen die Besoldung einreichen bis 31.12.201

Beitrag von Planetengeist »

P.S. In dem angegebenen "Urteil" wird lediglich vom Gericht beschlossen, dass einzig der europäische Gerichtshof darüber zu entscheiden hat und diesem daher der Vorgang vorzulegen ist.
Einen Urteilsspruch gab es nicht............hab es gerade durchgelesen !
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Ossikind
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Re: Widerspruch gegen die Besoldung einreichen bis 31.12.201

Beitrag von Ossikind »

Admin hat geschrieben:Im Zweifel kann man ja erstmal Widerspruch gegen die Versorgungsbezüge einreichen und die Begründung nachreichen.
Wenn es erst nächste Jahr macht, ist nämlich wieder ein Jahr verjährt.
So ist es. Mehr gibt es dazu nicht zu sagen.
Früher konnten Frauen kochen wie meine Mutter, heute können sie saufen wie mein Vater!
Blue Ice Ultra
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Re: Widerspruch gegen die Besoldung einreichen bis 31.12.201

Beitrag von Blue Ice Ultra »

Planetengeist hat geschrieben:P.S. In dem angegebenen "Urteil" wird lediglich vom Gericht beschlossen, dass einzig der europäische Gerichtshof darüber zu entscheiden hat und diesem daher der Vorgang vorzulegen ist.
Einen Urteilsspruch gab es nicht............hab es gerade durchgelesen !
Abgesehen davon, gibt es zu dieser Problematik meines Wissens bereits Rechtsprechung. Danach wurde das das BSDA-System aber nicht angetastet.

http://www.gerichtsentscheidungen.berli ... .price=0.0

Das wird mal wieder so eine Aktion von irgendeiner Gewerkschaft zur Mitgliederwerbung sein. Ich erinnere mich noch an die letzte hier in NRW aus 2007. Damals hat die Verdi viel Tamtam wegen einer Entscheidung des OVG Münster zur Kostendämpfungspauschale gemacht. Letztlich ging das ganze in die Hose, das BVwerG hat die KDP für rechtmäßig erklärt. Das wird jetzt nichts anderes sein. :roll:
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Muldentaler
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Re: Widerspruch gegen die Besoldung einreichen bis 31.12.201

Beitrag von Muldentaler »

Mich hat beim IWM folgendes "KOPIERTE" PDF erreicht...........................................
Bitte genau lesen. :mrgreen: :mrgreen: :mrgreen: :mrgreen: :mrgreen: :mrgreen:

VBOB  Friedrichstraße 169/170  10117 Berlin
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Großer VBOB-Infoverteiler
21. Dezember 2011
Info-Nr.: 35

Beamtenbesoldung - Altersdiskriminierung

Liebe Kolleginnen und Kollegen,
seit einigen Tagen gelangt eine Information zur Verteilung, mit der der Eindruck erweckt wird, dass die bis zum 13. Februar 2009 in Kraft befindliche Besoldungsgesetzgebung, insbesondere die Besol-dungstabelle selbst für Beamtinnen und Beamte unterhalb des 53. Lebensjahres - genauer unter-halb der letzten Dienstaltersstufe (Endgrundgehalt) - altersdiskriminierend wirke. Unter Hinweis auf eine sich auf den Tarifbereich beziehende Rechtsprechung des BAG sowie dazu ergänzend des EUGH sowie die Verjährungsfristen wird zudem empfohlen, noch bis zum Jahresende 2011 einen Antrag auf (Nach)Zahlung der Besoldung für den Zeitraum bis zum Inkrafttreten des neuen Besol-dungsrechts am 1. Juli 2009 zwischen der konkret innegehabten Dienstaltersstufe und dem End-grundgehalt der jeweiligen Besoldungsgruppe bei der zuständigen Personalverwaltung zu stellen.
Der VBOB stellt unabhängig von einer ggf. unterschiedlich ausfallenden Bewertung in den verschie-denen landesrechtlichen Besoldungsregelungen für den Bund hierzu folgendes fest:
Es gibt keinerlei Rechtsgrund zur Nachzahlung von Besoldung im Bundesbereich in dem begehrten Umfang. Die angeführte Rechtsprechung im Tarifbereich ist nicht entsprechend auf den Beam-tenbereich des Bundes übertragbar.
Dies findet seinen wesentlichen Grund in der Ausgestaltung der ehemaligen Vergütungstabellen nach dem BAT und dem sich ausschließlich an dem Senioritätsprinzip orientierenden System der Lebensaltersstufen. Dieses System ist unter Berücksichtigung der Diskriminierungsfreiheit mit der Einführung des TVöD im November 2005 auf eine neue Grundlage gestellt worden. Nach dem Sys-tem leistungsorientierter Erfahrungsstufen hat das neue Tarifrecht die früheren Maßstäbe in die-sem Punkt gänzlich aufgegeben. Im Beamtenbereich ist diese Systematik der Erfahrungsstufen mit dem Dienstrechtsneuordnungsgesetz zwar prinzipiell übernommen. Der Schluss jedoch, dies wäre die Konsequenz aus altersdiskriminierenden Regelungen im früheren Besoldungsrecht, ist unzutreffend. Auch das bis zum Februar 2009 geltende Besoldungsrecht des Bundes kannte das Prinzip der Leistungsgerechtigkeit, wie diese in den Vorschriften über die Hemmung des Stufenauf-stiegs zum Ausdruck kamen. Es gibt aus diesem Grund keine einfache Analogie zwischen Tarif- und Besoldungsrecht, die zudem auch nicht mit dem einheitlichen Arbeitnehmerbegriff der europäi-schen Rechtsprechung begründet werden könnte.
Aus den genannten Gründen geht der VBOB davon aus, dass Anträge, die Forderungen zu entspre-chenden Nachzahlungen beinhalten, von den zuständigen Personalverwaltungen abgelehnt werden. Die Gewährung von Rechtsschutz für eine darauffolgende gerichtliche Auseinandersetzung er-scheint im Hinblick auf die Rechtserfolgsaussichten nicht sachgerecht. Der VBOB wird das Bun-desministerium des Innern zeitnah um eine deutliche Klarstellung der Sach- und Rechtlage bitten. Den Mitgliedern ist es selbstverständlich auf der Grundlage einer eigenen Bewertung der Sach- und Rechtslage freigestellt, die Rechtsverfolgung eigener geldwerter Ansprüche auf eigene Kosten zu betreiben.
Mit freundlichen Grüßen
Hans-Ulrich Benra
Bundesvorsitzender
„Beamte sind Leute, die ein Leben lang sitzen, ohne verurteilt zu sein.”
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Re: Widerspruch gegen die Besoldung einreichen bis 31.12.201

Beitrag von verwalter »

Ein Widerspruch kostet nichts. Mittlerweile sind auch welche von Gewerkschaften im Umlauf. Also am Besten einen Widerspruch mit dem Antrag einen Bescheid vorerst nicht zu erteilen. Dann sollten, wenn die Behörde mitspielt, auch keine Kosten entstehen und die Hemmung der Verjährung ist damit erfolgt.

Näheres zur Thematik auf http://www.hauptstadtbeamte.de
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Muldentaler
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Wohnort: im Muldental.....................

Re: Widerspruch gegen die Besoldung einreichen bis 31.12.201

Beitrag von Muldentaler »

Dann wünsch Ic h Euch viel Spaß dabei.................. :oops: :mrgreen: :mrgreen: :mrgreen: :lol: :lol: :lol:
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