Ich bin im wegen psychischer Probleme im vorzeitigen Ruhestand. Hatte schonmal eine ambulante Therapie von 1 1/2 Jahren, die aber auf lange Sicht nicht den Erfolg gebracht hat. Nach Untersuchung beim Amtsarzt wurde von diesem eine stationäre Therapie vorgeschlagen (hab mich darum schon gekümmert). Wer übernimmt dann die Kosten und muss ich eine Antrag bei der KK und Beihilfe stellen? Der Dienstherr hat mir ebenfalls angeordent diese stationäre Therapie zu machen. Kann die Beihilfe und KK in diesem Fall die Kosten dafür ablehnen oder müssen diese dann übernommen werden. Wie man sich sicher vorstellen kann, kann man eine solche Therapie als Ruheständler nicht aus eigener Tasche zahlen.
Für eure Antwort bin ich sehr dankbar.
Wer zahlt?
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