hallo zusammen,
ich habe eine frage zu folgendem sachverhalt, evtl. kann mir ja jemand von euch weiterhelfen bzw. den einen oder anderen tip hierzu geben...!?
man stelle sich vor, das jemand aus der mittleren beamtenlaufbahn nach rund 20 jahren aufgrund von psychischen und physischen mangelerscheinungen aus dem aktiven dienst ausscheidet und in frührente geht. danach bezieht er eine monatliche frührente.
wie verhält es sich, wenn sich diese jeweilige, frühpensionierte person nun mit seinem dienstherren/dienststelle auf eine einmalige abfindung einigen sollte und festgelegt wird, das danach keine weiteren rentenansprüche gestellt werden.
wie wird dann diese einmalige abfindung, gerade unter berücksichtigung des beamten-daseins, versteuert/besteuert. kann hier evtl. auch die 1/5-regelung in anwendung gebracht werden?
über zahlreiche, fundierte antworten würde ich mich sehr freuen - vielen dank schon jetzt im voraus.
karl-napp
Abfindung bei Frühverrentung
Moderator: Moderatoren
Re: Abfindung bei Frühverrentung
Dass man sich aus seiner Beamtenversorgung herauskaufen kann, ist mir neu. Nie gehört, dass das gehen soll.
Anders bei der Hinterbliebenenversorgung. Die Witwe, der Witwer bekommt eine art Abfindung, wenn er/ sie erneut heiratet. Aber auf seine eigene Pension kann man nicht verzichten. Warum sollte man auch?
Anders bei der Hinterbliebenenversorgung. Die Witwe, der Witwer bekommt eine art Abfindung, wenn er/ sie erneut heiratet. Aber auf seine eigene Pension kann man nicht verzichten. Warum sollte man auch?
-
- Beiträge: 764
- Registriert: 22. Sep 2011, 18:42
- Behörde:
Re: Abfindung bei Frühverrentung
Ich wage zu bezweifeln dass das bei einem Beamten der DU ist überhaupt geht. Das Beamtenverhältnis kann wenn überhaupt, nur auf Antrag des Beamten gelöst werden. Du schreibst das dann keine weiteren Ansprüche gegenüber Deinem ehemaligen Dienstherrn bestehe sollen. Das würde bedeuten das Du in der gesetzlichen Rentenversicherung nachversichert würdest, was für Dich finanziell ein Verlustgeschäft bedeutet. Dann wäre noch das Problem Krankenversicherung, da Du ja wahrscheinlich privat krankenversichert bist, müsstest Du dann von der geringeren Rente eine deutliche teuere private Krankenvollversicherung zahlen. Warum solltest Du das also machen? Über welche Summe sprechen wir eigentlich?
Re: Abfindung bei Frühverrentung
Natürlich kann man sich jederzeit aus dem Beamtenverhältnis entlassen lassen. Aber eine Abfindung gibt es nicht.
Es gab aber durchaus auch andere Zeiten. In Berlin wollte man schnellstmöglich Stellen abbauen. Bei den Angestellten hat man da mit hohen Abfindungen gehandelt, wenn es eine Kündigung im gegenseitigen Einvernehmen gab.
Für die Beamten hatte man das auch eingeführt. Das war aber ein totaler Flop. Trotz hoher Abfindung hat man kaum Beamte gefunden, die freiwillig auf die erworbenen Rechte verzichten wollten. Und für das Land war der Spareffekt auch nicht sichtbar, musste man doch neben der Abfindung auch die beträchtlichen Summen für die Nachversicherung aufbringen. So ist diese fulminante Idee ganz schnell wieder in der Schublade verschwunden.
Heute gibt es das längst nicht mehr. Und so weit ich weiß war außer Berlin auch keiner so blöd, so etwas überhaupt zu versuchen.
Es gab aber durchaus auch andere Zeiten. In Berlin wollte man schnellstmöglich Stellen abbauen. Bei den Angestellten hat man da mit hohen Abfindungen gehandelt, wenn es eine Kündigung im gegenseitigen Einvernehmen gab.
Für die Beamten hatte man das auch eingeführt. Das war aber ein totaler Flop. Trotz hoher Abfindung hat man kaum Beamte gefunden, die freiwillig auf die erworbenen Rechte verzichten wollten. Und für das Land war der Spareffekt auch nicht sichtbar, musste man doch neben der Abfindung auch die beträchtlichen Summen für die Nachversicherung aufbringen. So ist diese fulminante Idee ganz schnell wieder in der Schublade verschwunden.
Heute gibt es das längst nicht mehr. Und so weit ich weiß war außer Berlin auch keiner so blöd, so etwas überhaupt zu versuchen.
- Bundesfreiwild
- Beiträge: 1946
- Registriert: 17. Jan 2011, 08:48
- Behörde:
- Kontaktdaten:
Re: Abfindung bei Frühverrentung
Eine Abfindung gibt es jedenfalls nach Beamtenrecht nicht, sofern man seine Pensionsansprüche behalten will.
Es gibt nur die vorzeitige Pension (DDU oder evtl. andere Frühpensionierungsaktionen) mit dem Ruhegehalt, evtl. Mindestruhegehalt.
Oder - man wird auf Wunsch aus dem Beamtenverhältnis entlassen, wird in der Rentenversicherung nachversichert (deutlich schlechter als Mindestpension) und steht dann aber auf der Straße - sprich - beim Hartz IV-Berater. Denn - ob die eigentliche RENTE (im frühen Alter die Berufsunfähigkeitsrente) dann auch gewährt wird, ist eher fraglich, denn man könnte ja vielleicht auch noch arbeiten bis zum regulären Rentenalter. Eine Abfindung im Falle einer Entlassung aus dem Dienst ist auch schnell aufgebraucht.
Von dieser Variante des frühzeitigen Abgangs kann man nur abraten. Da haben einige Telekomiker schon sehr interessante Erfahrungen gemacht. Eine sehr intensive Beratung über den Rententräger und Arbeitsamt ist VOR dieser Entscheidung unbedingt einzuholen!!!!!!!!!!!
Es gibt nur die vorzeitige Pension (DDU oder evtl. andere Frühpensionierungsaktionen) mit dem Ruhegehalt, evtl. Mindestruhegehalt.
Oder - man wird auf Wunsch aus dem Beamtenverhältnis entlassen, wird in der Rentenversicherung nachversichert (deutlich schlechter als Mindestpension) und steht dann aber auf der Straße - sprich - beim Hartz IV-Berater. Denn - ob die eigentliche RENTE (im frühen Alter die Berufsunfähigkeitsrente) dann auch gewährt wird, ist eher fraglich, denn man könnte ja vielleicht auch noch arbeiten bis zum regulären Rentenalter. Eine Abfindung im Falle einer Entlassung aus dem Dienst ist auch schnell aufgebraucht.
Von dieser Variante des frühzeitigen Abgangs kann man nur abraten. Da haben einige Telekomiker schon sehr interessante Erfahrungen gemacht. Eine sehr intensive Beratung über den Rententräger und Arbeitsamt ist VOR dieser Entscheidung unbedingt einzuholen!!!!!!!!!!!
- Bundesfreiwild
- Beiträge: 1946
- Registriert: 17. Jan 2011, 08:48
- Behörde:
- Kontaktdaten:
Re: Abfindung bei Frühverrentung
Ich habe mir meine Verluste wegen evtl. Frühpensionierung mit 55 mal ausgerechnet bis zum 85. Lebensjahr.
Mit monatlicher Verlustrate für 10 Jahre aktiver Dienst und 20 Jahre Pensionsminderung.
Kommen netto rund 120.000 Euro zusammen (A8), mit Zinseszins auf Basis von 2% und 2,5% Inflationsrate (abzüglich Kapitalertragssteuer) kommen dann aber auch schon rund 167.000 Euro auf 30 Jahre zusammen.
Muss man noch rund mindestens 30% Steuer für Einmalzahlung draufrechnen, dann kommt man in den Bereich der Abfindung für ältere Tarifkräfte ü50 und die lag bei der letzten Abfindungswelle bei 225.000 Euro Brutto.
Da wirft man schon mal ein kleines Häuschen weg, wenn man mit 55 geht ohne entsprechenden Ausgleich.
Also wirklich gut überlegen, worauf man sich einlässt. Und wenn überhaupt, dann nur FrühPENSION und keine risikoreichen Verrentungen.
Mit monatlicher Verlustrate für 10 Jahre aktiver Dienst und 20 Jahre Pensionsminderung.
Kommen netto rund 120.000 Euro zusammen (A8), mit Zinseszins auf Basis von 2% und 2,5% Inflationsrate (abzüglich Kapitalertragssteuer) kommen dann aber auch schon rund 167.000 Euro auf 30 Jahre zusammen.
Muss man noch rund mindestens 30% Steuer für Einmalzahlung draufrechnen, dann kommt man in den Bereich der Abfindung für ältere Tarifkräfte ü50 und die lag bei der letzten Abfindungswelle bei 225.000 Euro Brutto.
Da wirft man schon mal ein kleines Häuschen weg, wenn man mit 55 geht ohne entsprechenden Ausgleich.
Also wirklich gut überlegen, worauf man sich einlässt. Und wenn überhaupt, dann nur FrühPENSION und keine risikoreichen Verrentungen.